Auszahlung von Urlaubsanspruch

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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BGerry
Beiträge: 7
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Auszahlung von Urlaubsanspruch

Beitrag von BGerry »

Hallo,
ich plane dieses Jahr in Pension zu gehen wegen Dienstunfähigkeit und habe mit der zuständigen übergeordneten Vorgesetzten soweit alles abgestimmt.
Derzeit habe ich jedoch noch ca. 40 Tage Urlaubsanspruch. Die Vorgesetzte riet mir aber dringend, den Urlaub nicht zu nehmen, sondern es bei der Arbeitsunfähigkeit zu belassen bis zum endgültigen "End-Datum", denn es sei seit diesem Jahr möglich, sich den Urlaub, den man nicht mehr nehmen kann, auszahlen zu lassen.
Nun hat mir meine Frau erzählt, sie habe aber vor kurzem einen Artikel gelesen, wonach bei einem Angestellten (eben nicht Beamter) es gerichtlich entschieden wurde, dass er keinen Anspruch auf Auszahlung habe für den Urlaubsanspruch, den er nicht mehr nehmen konnte.
Diese Aussage - wenngleich es sich hierbei um den Rechtsstreit eines Angestellten mit seinem AG handelte - verunsichert mich jetzt aber doch.
Hat meine Vorgesetzte (übrigens Land Baden-Württemberg - falls das wichtig wäre) trotzdem recht?
Gruss, BGerry
Thoodoo
Beiträge: 1
Registriert: 5. Jun 2013, 16:21
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Re: Auszahlung von Urlaubsanspruch

Beitrag von Thoodoo »

Die Entscheidung liegt bei dir.

Ausbezahlt werden 20 Tage Urlaub pro Jahr der Dienstunfähigkeit falls noch kein Urlaub genommen wurde.

Es kommt darauf an wie die 40 Urlaubstage zusammen kommen. Ein Jahr, mehrere Jahre, wurde bereits Urlaub genommen, usw.

Der Rest wird nicht ausbezahlt und verfällt !

Die Dienststelle spart also 20 Urlaubstage.

Nimmst du den Urlaub dann hast du viel Freizeit aber kannst dir den Urlaub nicht auszahlen lassen.

Was ist wichtiger Freizeit oder Geld ?

Wenn du ohnehin DU geschrieben bist kommt es auf den Urlaub in Form von Freizeit ja nicht an, oder ?
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