Müssen Beamte jede Arbeit annehmen ?

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Steinbock
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Müssen Beamte jede Arbeit annehmen ?

Beitrag von Steinbock »

hierzu ein Beschluss des Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt:

http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrec ... ung-359889
ZS-forever
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Re: Müssen Beamte jede Arbeit annehmen ?

Beitrag von ZS-forever »

dann bewerten wir jetzt halt mal die Klodame mit A9 und den Amtboten mit A10 und schon ist der Job wieder amtsangemessen -Ironie off-
Kater-Mikesch
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Re: Müssen Beamte jede Arbeit annehmen ?

Beitrag von Kater-Mikesch »

was letztendlich amtsangemessen ist, wird in der Vergangenheit und in der Zukunft noch viele Gerichte und Anwälte beschäftigen...

Früher war es eindeutig, da gabe es eine Arbeitsplatzbeschreibung und die war mit Ax bewertet - und dort wurde auch dementsprechend eingesetzt...

Ich mache mal einen Vorschlag:
Wenn die Telekom oder ein sonstiger Dienstherr meint, dass die bestimmte Tätigkeit mit z. B. A9 (Sachbearbeiter Backoffice) bewertet werden soll - so wird es ja in den Zuweisungen immer geschrieben...also dass es sich für einen Beamten mit A9 amtsangemessen und für A7 und A8 (also die Mehrheit) um eine höherwertige Tätigkeit handelt,
dann muss in dieser Konsequenz jeder mit A7 oder A8 nach einer bestimmten Zeit in der er/sie diese Tätigkeit ausübt, befördert werden...

Das wäre die logische Schlussfolgerung - aber wenn man sieht, dass gerade bei der Telekom und zwar bei der VCS die wenigsten Beförderungen vorgenommen werden, dann sieht man wieder, dass das mit der Bewertung bei der VCS alles gesteuert ist und auch rechtswidrig ist...

Hier müsste mal ein vernünftiger BR aufgestellt sein und endlich bei langjähriges höherwertiger Beschäftigung ein Veto einlegen. Und wenn dann mal ein Gericht entscheidet, dass langjährig eine Unterbeschäftigung und Unterbezahlung bei höherwertiger Tätigkeit rückwirkend als Schadensersatz eingefordert werden kann, dann ist die Welt wieder in Ordnung...und es herrsch Gerechtigkeit.
Gerda
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Re: Müssen Beamte jede Arbeit annehmen ?

Beitrag von Gerda »

Kater-Mikesch hat geschrieben: Gerechtigkeit.
Achherje, was ist das denn? Gibts doch schon ewig nicht mehr und kommt auch nicht mehr zurück :roll: leider....
Dann würden sich wieder viel zu viele Bedienstete untereinander lieb haben und verstehen und das ist doch nicht im Sinne des Dienstherrn....
Action, das ist gefragt, damit da mal im Rahmen des kooperativen Führungsstils gut eingegriffen werden kann....

Wenn ich das Wort Gerechtigkeit lese, boa, daran hab ich den Glauben schon lange verloren.... :twisted: und sie wird wohl auch nicht wieder
kommen.... leider

Gerda
Conny
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Re: Müssen Beamte jede Arbeit annehmen ?

Beitrag von Conny »

Auf Dienstposten- und Tätigkeitsbeschreibungen verzichtet man doch bewußt schon lange im großen Stil. Ich halte das jedenfalls durchaus nicht für Zufall, was sich da seit Jahren abspielt. Alles was man so im Studium in der Richtung lernt, kann man nachher getrost in die Tonne klopfen und unter Theorie abhaken.
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Bundesfreiwild
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Re: Müssen Beamte jede Arbeit annehmen ?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Grundsätzlich kann der Dienstherr einem Beamten praktisch JEDE Tätigkeit übertragen, auch wenn sie unterwertig ist, aber nur "vorrübergehend". Wie lange dieses "vorrübergehend" sein darf, dazu hat sich noch kein VG endgültig zu äußern gewagt. Man sagt aber maximal 2-3 Jahre.

Die Erlaubnis zur Bandbreitenbewertung unterläuft dies etwas, ABER nach wie vor ist ganz erheblich, wie die eigentlich auszuführende TÄTIGKEIT, die man ausübt, innerhalb dieser Bandbreite bewertet ist. Der POSTEN mag eine BAndbreite von A7-A9 haben, die Tätigkeit müsste man aber genauer Beschreiben und auch in ein Bezahlsystem einordnen können.
Dazu dient der Vergleich mit der Tätigkeit, die man z.B. bei VCS macht und die evtl. gleiche Tätigkeitsbeschreibung in z.B. der TDeutschlandGmbH.
Tätigkeitsprofile lassen sich vergleichen und bewerten. Dann ist auch klar, ob die zugewiesene Tätigkeit TATSÄCHLICH nun A7/T3 oder A9/T6 als Anforderung hat.
Nur so lässt sich ermitteln, ob eine Tätigkeit sich unterhalb oder oberhalb des AMTES des Beamten bewegt, also unter- oder höherwertig ist.

Auf dem Papier kann ja draufstehen "goldene Klobrille", was zählt ist, was man bekommt, wenn man die Klotür aufmacht: goldene Klobrille oder dreckiger Abtritt.
Inhalt zählt, nicht was auf der Verpackung steht.

Ein Dienstherr kann einen zwar unterwertig einsetzen, der Beamte muss dem aber nicht zustimmen, kann dagegen Widerspruch erheben, Notfalls klagen.

Eine freiwillige oder erzwungene Zustimmung ist SEHR gefährlich, weil DANN evtl. die Möglichkeit besteht, dass man den Beamten nach einiger Zeit auch in das niedrigere Amt zurückernennt, also degradiert. Deshalb NIE einer unterwertigen Tätigkeit/Dienstpostenübertragung zustimmen.
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bob
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Re: Müssen Beamte jede Arbeit annehmen ?

Beitrag von bob »

ZS-forever hat geschrieben:dann bewerten wir jetzt halt mal die Klodame mit A9 und den Amtboten mit A10 und schon ist der Job wieder amtsangemessen -Ironie off-
Haha made my day, sehr schön!:-D
Die Menschen bauen zu viele Mauern und zu wenig Brücken
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