Gilt ein Studium als Nebentätigkeit?

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
looprevil
Beiträge: 1
Registriert: 15. Mai 2013, 14:17
Behörde:

Gilt ein Studium als Nebentätigkeit?

Beitrag von looprevil »

Hey Leute,

bin neu hier und hoffe ich habe das richtige Forum erwischt. Wenn nicht, dann bitte ich um Verschiebung des Themas.

Zurzeit bin ich im sechsten Semester und werde ab 01.09.2013 vom Beamten auf Widerruf ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.
Habe auch meine Wunschstelle bekommen und will aufjedenfall bei der Behörde bleiben. Allerdings würde ich mich privat weiterbilden in Richtung BWL (ebenfalls Bachelorstudium, kein Master). Habe auch ein interessantes Angebot gefunden, ein Abendstudium welches zweimal in der Woche Abends und Samstags stattfinden würde.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob dieses Studium als Nebentätigkeit gewertet wird und wenn ja, ob mir dieses verwehrt werden könnte? Natürlich würde ich ca. 8 Stunden während der Woche und am Wochenende etwa 6 Stunden mich fortbilden. Allerdings würde sich dies jedoch nicht auf die "Arbeitskraft" die ich dem Dienstherren zur Verfügung stelle auswirken. Geld würde ich ebenfalls keines damit verdienen.

In meiner Behörde haben einige Studierende einen Abwanderungsgedanken und die Personalabteilung hat wohl Angst, dass viele Mitarbeiter die Behörde verlassen wollen. Also habe ich etwas Bedenken, ob ich dort Nachfragen sollte, da sie eine zusätzliche Qualifikation als Indiz eines Abwanderungsgedanken sehen könnten und mir diese ggf. untersagen könnten. Sehe die Qualifikation allerdings für mich, da ich mit der Stelle zurzeit sehr glücklich bin. Allerdings könnte sie in einigen Jahren auch ein Sprungbrett sein.

Ist ein (Fern/Abend)Studium anzeigepflichtig?


Danke für eure Hilfe.

VIele Grüße
Benutzeravatar
Mikesch
Beiträge: 1981
Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
Behörde: Zollverwaltung
Wohnort: OL
Geschlecht:
Kontaktdaten:

Re: Gilt ein Studium als Nebentätigkeit?

Beitrag von Mikesch »

Moin,

ein Studium ist keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit, die anzeige- oder gar genehmigungspflichtig ist. Du darfst ja auch ohne Anzeige einen Fotokurs belegen ;-)
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Antworten