Bewerbung auf höherwertige Stelle - übergangen worden
Moderator: Moderatoren
Bewerbung auf höherwertige Stelle - übergangen worden
Hallo,
angenommen, eine Kommunalbeamtin (A10) hat sich auf eine A12-Stelle beworben. Sie ist schon seit über 20 Jahren A10.
Auf die Bewerber wird ein internes Punktevergabefahren angewendet, und das Ergebnis lautet, dass ein männlicher Bewerber 0,1 Punkt mehr hat und damit an erster Stelle steht und die Stelle bekommen soll. Angenommen, die weibliche Bewerberin hat in den Kategorien "allgemeine Berufserfahrung" (worunter u.a. auch die Zeitdauer fällt, die man bereits im gehobenen Dienst ist) und "fachbezogene Erfahrung" mehr Punkte, der männl. Bewerber hat nur bei "Besoldungsgruppe" mehr Punkte, weil er schon A11 ist. Die Punktzahl der Beurteilung ist nicht bekannt, jedoch ist der männliche Bewerber zur Zeit beim Haupt- und Personalamt beschäftigt…
Weiterhin angenommen, der Dienstherr ist um die Förderung von Frauen bemüht und vergibt bei gleicher Eignung und Befähigung die Stelle normalerweise an die Frau. Ist diese 0,1 Punkt-Differenz dann ausschlaggebend, dass der männliche Bewerber die Stelle bekommen muss, oder sollte man nicht andere Gesichtspunkte stärker berücksichtigen, z.B. dass die Frau schon wesentlich länger im gehobenen Dienst ist und mehr fachbezogene Erfahrung hat? Der Mann wird doch eigentlich nur dafür „belohnt“, dass er schon A11 ist, obwohl er noch gar nicht so lange im gehobenen Dienst ist. Dass er beim Haupt- und Personalamt beschäftigt ist, ist natürlich in diesem Zusammenhang reiner Zufall </Ironie off>.
Nun die konkrete Frage: hätte es Aussicht auf Erfolg, wenn die Frau gegen die Entscheidung klagt? Wenn ja, was sollte sie dabei alles berücksichtigen? Wie findet frau einen guten Rechtsanwalt, der sich auch wirklich für die Angelegenheit einsetzt?
Liebe Grüße
m.
angenommen, eine Kommunalbeamtin (A10) hat sich auf eine A12-Stelle beworben. Sie ist schon seit über 20 Jahren A10.
Auf die Bewerber wird ein internes Punktevergabefahren angewendet, und das Ergebnis lautet, dass ein männlicher Bewerber 0,1 Punkt mehr hat und damit an erster Stelle steht und die Stelle bekommen soll. Angenommen, die weibliche Bewerberin hat in den Kategorien "allgemeine Berufserfahrung" (worunter u.a. auch die Zeitdauer fällt, die man bereits im gehobenen Dienst ist) und "fachbezogene Erfahrung" mehr Punkte, der männl. Bewerber hat nur bei "Besoldungsgruppe" mehr Punkte, weil er schon A11 ist. Die Punktzahl der Beurteilung ist nicht bekannt, jedoch ist der männliche Bewerber zur Zeit beim Haupt- und Personalamt beschäftigt…
Weiterhin angenommen, der Dienstherr ist um die Förderung von Frauen bemüht und vergibt bei gleicher Eignung und Befähigung die Stelle normalerweise an die Frau. Ist diese 0,1 Punkt-Differenz dann ausschlaggebend, dass der männliche Bewerber die Stelle bekommen muss, oder sollte man nicht andere Gesichtspunkte stärker berücksichtigen, z.B. dass die Frau schon wesentlich länger im gehobenen Dienst ist und mehr fachbezogene Erfahrung hat? Der Mann wird doch eigentlich nur dafür „belohnt“, dass er schon A11 ist, obwohl er noch gar nicht so lange im gehobenen Dienst ist. Dass er beim Haupt- und Personalamt beschäftigt ist, ist natürlich in diesem Zusammenhang reiner Zufall </Ironie off>.
Nun die konkrete Frage: hätte es Aussicht auf Erfolg, wenn die Frau gegen die Entscheidung klagt? Wenn ja, was sollte sie dabei alles berücksichtigen? Wie findet frau einen guten Rechtsanwalt, der sich auch wirklich für die Angelegenheit einsetzt?
Liebe Grüße
m.
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Re: Bewerbung auf höherwertige Stelle - übergangen worden
Es scheint seinen Grund zu haben, warum der "Mann" mit weniger allgemeiner und fachbezogener Erfahrung eine höhere Besoldungsgruppe als Du hat.
Darüber hinaus gibt das Beamtenrecht vor, das die Stellenbesetzung im Rahmen der Bestenauslese stattfindet. Dafür spielen die allgemeine und fachliche Berufserfahrung sowie das Geschlecht nur eine untergeordnete Rolle.
Zur Frage 1: Wenn Du außer Deiner allgemeinen Beschwerde nicht mehr vorzubringen hast, würde ich es lassen.
Zur Frage 2: Wenn Du Dich auf eine A12-Stelle beworben hast, solltest Du das eigentlich selber wissen. Vor allem solltest Du Dir zunächst mal überlegen worin nun eigentlich das Problem besteht, außer dem eher substanzlosen Argument der verletzten Eitelkeit kann ich da nichts entdecken.
Zur Frage 3: Ich bin wirklich entsetzt, ist die Frage ernst gemeint?
Darüber hinaus gibt das Beamtenrecht vor, das die Stellenbesetzung im Rahmen der Bestenauslese stattfindet. Dafür spielen die allgemeine und fachliche Berufserfahrung sowie das Geschlecht nur eine untergeordnete Rolle.
Zur Frage 1: Wenn Du außer Deiner allgemeinen Beschwerde nicht mehr vorzubringen hast, würde ich es lassen.
Zur Frage 2: Wenn Du Dich auf eine A12-Stelle beworben hast, solltest Du das eigentlich selber wissen. Vor allem solltest Du Dir zunächst mal überlegen worin nun eigentlich das Problem besteht, außer dem eher substanzlosen Argument der verletzten Eitelkeit kann ich da nichts entdecken.
Zur Frage 3: Ich bin wirklich entsetzt, ist die Frage ernst gemeint?
Re: Bewerbung auf höherwertige Stelle - übergangen worden
Dazu Folgendes:hätte es Aussicht auf Erfolg, wenn die Frau gegen die Entscheidung klagt?
So wie du es darstellt, könnten es sachfremde Erwägungen sein. Aber das ist deine subjektiven Darstellung und keine Feststellung von mir.Die gerichtliche Überprüfung der Entscheidung über die Eignung ist nach dem Urteil BVerwG 10.02.2000 - 2 A 10/98 auf folgende Prüfungspunkte beschränkt:
•Verfahrensfehler
•Einhaltung der von Dienstherrn erlassener Beurteilungsrichtlinien
•Verkennung des Begriffs der Eignung
•Verkennung der gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung
•Vornahme der Beurteilung auf der Grundlage eines unrichtigen Sachverhalts
•Außerachtlassen von allgemeingültigen Bewertungsmaßstäben
•Einbringen von sachfremden Erwägungen
Du müsstet eine Konkurrentenklage anstrengen und zwar sofort, wenn du die Mitteilung erhältst, dass du nicht berücksichtigt wurdest.
Als A10er kann man sich natürlich auch auf eine A12-Stelle bewerben, ohne dass A11 per se einen Bonus hätten.Für die Besetzung von Beförderungsämtern gilt ausschließlich der in Art. 33 Abs. 2 GG verankerte Leistungsgrundsatz (so u.a. BVerwG 28.10.2003 - 2 C 23/03). Unzulässig ist die Vorgabe eines Mindestalters oder einer Mindestverweildauer in einem bestimmten Amt.
Genauso, wie man einen guten Arzt findet bzw. sucht.Wie findet frau einen guten Rechtsanwalt, der sich auch wirklich für die Angelegenheit einsetzt?
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Re: Bewerbung auf höherwertige Stelle - übergangen worden
Nur zur Information:
In einigen Landesgleichstellungsgesetzen war in den Neunziger Jahren geregelt, dass bei gleicher Qualifikation der Bewerber die weiblichen Bewerber zu bevorzugen waren. Diese Regelung wurde durch den Europäischen Gerichtshof in der Entscheidung EuGH 17.10.1995 - C 450/93 für mit den Europäischen Gleichstellungsrichtlinie unvereinbar erklärt.
Diese Landesgleichstellungsgesetze wurden daher richtlinienkonform dahin gehend geändert, dass sie eine sogenannte Öffnungsklausel enthalten, nach der auch bei gleicher Qualifikation in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe die Bevorzugung des männlichen Bewerbers rechtfertigen können.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Re: Bewerbung auf höherwertige Stelle - übergangen worden
Inzwischen habe ich konkrete Infos. Und zwar haben die beiden Bewerber bei der internen Punktevergabe in den Sparten
-Beurteilung
-Zeit im gehobenen Dienst
-fachspezifische Erfahrung
die gleiche Punktzahl.
Nur beim Punkt
-Besoldungsgruppe
hat der Mann 1 Punkt mehr.
Er wird also dafür belohnt, dass er bereits A11 ist. In allen anderen Punkten ist er gleich gut wie die Frau. Ich würde hier nicht von verletzter Eitelkeit sprechen, sondern von Ungerechtigkeit.
@Blue Ice Ultra: natürlich hat es einen Grund, warum der Mann schon A11 ist. Er hat bessere Connections innerhalb der Behörde. Immerhin ist er beim Haupt- und Personalamt.
-Beurteilung
-Zeit im gehobenen Dienst
-fachspezifische Erfahrung
die gleiche Punktzahl.
Nur beim Punkt
-Besoldungsgruppe
hat der Mann 1 Punkt mehr.
Er wird also dafür belohnt, dass er bereits A11 ist. In allen anderen Punkten ist er gleich gut wie die Frau. Ich würde hier nicht von verletzter Eitelkeit sprechen, sondern von Ungerechtigkeit.
@Blue Ice Ultra: natürlich hat es einen Grund, warum der Mann schon A11 ist. Er hat bessere Connections innerhalb der Behörde. Immerhin ist er beim Haupt- und Personalamt.
Re: Bewerbung auf höherwertige Stelle - übergangen worden
Also ich würde mir sehr überlegen, überhaupt etwas zu unternehmen.
Es sieht doch sehr klar aus, dass es eine gerechte Dienstpostenvergabe war. Ich würde, müsste ich entscheiden, wären alle Kriterien gleich u. ein Bewerber wäre schon mit A11 bewertet, den Dienstposten auch dem A11er geben. Wenn du reell denkst, würdest du mithin wahrscheinlich auch so entscheiden - das allein bringt die Logik. Wie will man denn gegenüber dem Bewerber argumentieren, der einen Punkt mehr hat und dennoch nicht zum Zuge kam, weil Frau eine Mitbewerberin war.....da hinkt es m. E. in den Gedankengängen mächtig.
Auch eine Klage würde nichts bringen, doch sie bringt dir ein, dass du wohl niemals einen höheren Dienstposten bekommst - Klagen mag der Dienstherr überhaupt nicht
Gerda
Es sieht doch sehr klar aus, dass es eine gerechte Dienstpostenvergabe war. Ich würde, müsste ich entscheiden, wären alle Kriterien gleich u. ein Bewerber wäre schon mit A11 bewertet, den Dienstposten auch dem A11er geben. Wenn du reell denkst, würdest du mithin wahrscheinlich auch so entscheiden - das allein bringt die Logik. Wie will man denn gegenüber dem Bewerber argumentieren, der einen Punkt mehr hat und dennoch nicht zum Zuge kam, weil Frau eine Mitbewerberin war.....da hinkt es m. E. in den Gedankengängen mächtig.
Auch eine Klage würde nichts bringen, doch sie bringt dir ein, dass du wohl niemals einen höheren Dienstposten bekommst - Klagen mag der Dienstherr überhaupt nicht

Gerda
Re: Bewerbung auf höherwertige Stelle - übergangen worden
Wenn alle Kriterien gleich sind, aber der Bewerber bereits in A11 ist dann ist es meiner Ansicht nach durchaus logisch, ihn zuerst zu fördern. Umgedreht könnte man es auch ausdrücken - ich würde mich sehr wundern wenn ein anderer Bewerber einfach so an mir vorbeizieht ohne ausreichenden Grund. Dass der andere Bewerber eine Frau ist, ist meiner (umaßgeblichen) Ansicht nur dann ausreichender Grund wenn dies das letzte Zünglein an der Waage ist und sonst alle Fakten gleich sind.
Dass der männliche Bewerber bessere Connections hat und deswegen schon A11 ist, ist vom Ergebnis her irrelevant, denn es ist ein willkürliche Aussage die nicht zu belegen oder zu "fassen" ist.
Dass der männliche Bewerber bessere Connections hat und deswegen schon A11 ist, ist vom Ergebnis her irrelevant, denn es ist ein willkürliche Aussage die nicht zu belegen oder zu "fassen" ist.
Re: Bewerbung auf höherwertige Stelle - übergangen worden
Jetzt wissen wir nicht welches Laufbahnrecht im vorliegenden Fall Anwendung findet.
Aber schauen wir mal zB. in § 2 BremLVO:
OK, in anderen Laufbahnrechtsvorschriften steht ggf. nicht "ausschließlich", was aber nicht heißt dass man neben den 3 Faktoren noch andere heranziehen kann.
Wer gern in anderen Ländern-Laufbahnrechtvorschriften nachsehen möchte -> hier zum Beispiel
Ich muss aber auch mal sagen, dass die A10erin sich auch auf der A12-Stelle bewähren muss bevor sie auf A11 befördert wird. Und ich habe auch schon einige gesehen, die die Bewährungszeit nicht überstanden haben, insbesondere wenn sie Führungsaufgaben überfordert waren.
Aber schauen wir mal zB. in § 2 BremLVO:
Einen A11er einem A10er bei ansonsten gleicher Bewertung zu bevorzugen ist in Bremen eindeutig eine sachfremde Erwägungen, die die Auswahlentscheidung angreifbar macht. A11 ist keine bessere Qualifikation als A10. Qualifikation ist für beide gleich: Befähigung für den gehobenen Dienst.(1) Die Entscheidung über Einstellung, Beförderung, Übertragung von Dienstposten und Aufstieg ist ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen. Dabei sind insbesondere die fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen sowie zusätzliche Qualifikationen für die wahrzunehmenden Tätigkeiten zu berücksichtigen.
OK, in anderen Laufbahnrechtsvorschriften steht ggf. nicht "ausschließlich", was aber nicht heißt dass man neben den 3 Faktoren noch andere heranziehen kann.
Wer gern in anderen Ländern-Laufbahnrechtvorschriften nachsehen möchte -> hier zum Beispiel
Ich muss aber auch mal sagen, dass die A10erin sich auch auf der A12-Stelle bewähren muss bevor sie auf A11 befördert wird. Und ich habe auch schon einige gesehen, die die Bewährungszeit nicht überstanden haben, insbesondere wenn sie Führungsaufgaben überfordert waren.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
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Re: Bewerbung auf höherwertige Stelle - übergangen worden
Für die Beförderung nach A11 entscheiden aber nicht ausschließlich die "besseren Connections". Es muß auch eine entsprechende Planstelle existieren.malakas hat geschrieben:Inzwischen habe ich konkrete Infos. Und zwar haben die beiden Bewerber bei der internen Punktevergabe in den Sparten
-Beurteilung
-Zeit im gehobenen Dienst
-fachspezifische Erfahrung
die gleiche Punktzahl.
Nur beim Punkt
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hat der Mann 1 Punkt mehr.
Er wird also dafür belohnt, dass er bereits A11 ist. In allen anderen Punkten ist er gleich gut wie die Frau. Ich würde hier nicht von verletzter Eitelkeit sprechen, sondern von Ungerechtigkeit.
@Blue Ice Ultra: natürlich hat es einen Grund, warum der Mann schon A11 ist. Er hat bessere Connections innerhalb der Behörde. Immerhin ist er beim Haupt- und Personalamt.
Auch im übrigen macht es Sinn, die Besoldungsgruppe in die Auswahlentscheidung einzubeziehen. Man kann generalisiert durchaus davon ausgehen, daß ein A11er wegen der längeren "Stehzeit" auf der höherwertigen Stelle den Anforderungen an eine A12-Stelle, immerhin vmtl. mit erheblicher Führungsspanne, eher entspricht als ein Oberinspektor.
Siehe auch bspw. § 2 BLV 2009:
(3) Befähigung umfasst die Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten und sonstigen Eigenschaften, die für die dienstliche Verwendung wesentlich sind.
(4) Die fachliche Leistung ist insbesondere nach den Arbeitsergebnissen, der praktischen Arbeitsweise, dem Arbeitsverhalten und für Beamtinnen oder Beamte, die bereits Vorgesetzte sind, nach dem Führungsverhalten zu beurteilen.
Befähigung ist damit eben nicht die Befähigung allgemein für den gehobenen Dienst, sondern geht darüber hinaus.
Im übrigen stört mich an der Argumentation der Thread-Openerin die unterschwellige Behauptung, sie müsse als Frau die Stelle bekommen....
Gruß aus der Anstalt
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- Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Re: Bewerbung auf höherwertige Stelle - übergangen worden
Das würde ich nicht als unterschwellige Behauptung ansehen, sondern stellt eigentlich das Hauptargument dar. Ansonsten wäre es kaum notwendig auf das Geschlecht oder nicht-Geschlecht der betroffenen Person und auf die Frauenförderung hinzuweisen. Argumentativ kam von der TS bisher nichts.Anstaltszauber hat geschrieben:
Im übrigen stört mich an der Argumentation der Thread-Openerin die unterschwellige Behauptung, sie müsse als Frau die Stelle bekommen....
Re: Bewerbung auf höherwertige Stelle - übergangen worden
Ich frage mich die ganze Zeit, ob das Ganze hier der Aprilscherz 2013 ist.
Selbst hab ich auch schon erlebt, dass sich ein Kollege von A11 auf A13 beworben hatte und die Stelle bekam. Warum? Er war der einzige Bewerber und war selbst überrascht.
Wenn der jetzige Dienstposten generell keine Rolle mehr spielen würde, wäre doch das ganze Laufbahnprinzip für die Hose. Für mich ein völlig absurder Gedanke.
Mir scheint eher, dass sich da jemand ganz toll und ganz wichtig nimmt und auch noch nach 20 Jahren nix kapiert hat.
Sorry und Gruß
Conny
Selbst hab ich auch schon erlebt, dass sich ein Kollege von A11 auf A13 beworben hatte und die Stelle bekam. Warum? Er war der einzige Bewerber und war selbst überrascht.
Wenn der jetzige Dienstposten generell keine Rolle mehr spielen würde, wäre doch das ganze Laufbahnprinzip für die Hose. Für mich ein völlig absurder Gedanke.
Mir scheint eher, dass sich da jemand ganz toll und ganz wichtig nimmt und auch noch nach 20 Jahren nix kapiert hat.
Sorry und Gruß
Conny
Re: Bewerbung auf höherwertige Stelle - übergangen worden
Wieso, der A10er bekommt die A12-Stelle und wird auf A11 befördert, wartet ein Jahr und wird auf A12 gefördert. Das Laufbahnprinzip wird damit nicht verletzt, denn er durchläuft alle Ämter.wäre doch das ganze Laufbahnprinzip für die Hose
Was du meinst ist: Die Rangfolge ist einzuhalten.
So eine Regel gibt es aber nicht.
Dann müsste es auch eine Rangfolge unter den Beamter einer Besoldungsgruppe geben, damit immer der längst Wartende den höheren Posten bekommt, denn der müsste ja die langjährigste Erfahrung haben.
Dass jemand in der Hierarchie höher steht, ist allein kein Auswahlkriterium für die Bestenauslese. Fachlich könnte es eine Fehlbesetzung für den Posten sein.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Re: Bewerbung auf höherwertige Stelle - übergangen worden
In der Regel weiß ich schon, was ich meine und ich meine genau das, was ich geschrieben habe.Adler hat geschrieben:Wieso, der A10er bekommt die A12-Stelle und wird auf A11 befördert, wartet ein Jahr und wird auf A12 gefördert. Das Laufbahnprinzip wird damit nicht verletzt, denn er durchläuft alle Ämter.wäre doch das ganze Laufbahnprinzip für die Hose
Was du meinst ist: Die Rangfolge ist einzuhalten.

Im Extremfall könnte ich ja einen A9er auf einen A12er besetzen und den dann in allerseelenruhe seine Wartezeit absitzen lassen. So eine elitäre Lösung gibt es zar schon aber doch nur für die "Superhelden" in den Ministerien.
Gruß