Ruhestand aufgrund DU

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ich bins
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Registriert: 20. Mär 2013, 17:31
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Ruhestand aufgrund DU

Beitrag von ich bins »

Hallo zusammen,

ich hab mal ein paar Fragen und würde mich auch über Meinungen und Informationen zu meiner Problematik freuen.

Grundinfo :

Ich bin Beamter auf L. im Strafvollzug NRW. Im November 2011 erlitt ich einen anerkannten Dienstunfall beim Dienstsport (OSG-Fraktur).
Aufgrund dieser Verletzung bin ich fast durchgängig krank. Nach mehreren Op´s und einer zwischenzeitlichen Vorstellung beim Amtsarzt war ich zweimal in der Wiedereingliederung, die ich leider aufgrund der Verletzung wieder abbrechen musste.
Nachdem sich das Krankheitsbild so verschlechterte wurde mein Sprunggelenk jetzt operativ versteift. Zur Zeit ist diese Behandlung noch nicht abgeschlossen und das Ende, sowie die daraus resultierenden Einschränkungen, sind noch nicht absehbar.
Zwischenzeitlich bin ich im März 2013 wieder beim AA gewesen. Aufgrund dessen Einschätzung und der Berichte der behandelnden Ärzte bekam ich am Freitag die Zustellung meines Dienstherrn bezüglich einer Versetzung in den Ruhestand.

Da ich mich schon etwas mit der Problematik beschäftige werde ich nun das weitere Vorgehen mit einem Rechtsanwalt ( über BSBD ) behandeln.

Mich interessiert allerdings ob es hier Personen gibt die so etwas schon durchlaufen haben und ob es Dinge gibt die ich beachten sollte ?

Meine Fragen sind erstmal :

1. Kann ich das Verfahren in die Länge ziehen um meine finanzielle Lage nicht zu beeinträchtigen
2. Wenn ich nicht mehr in der JVA Dienst verrichten kann, inwieweit erscheint es möglich in andere Bereiche zu wechseln ( gibt es Erfahrungen von Kollegen die auch eine OSG Versteifung haben ? )
3. Falls ich in Ruhestand gehen muss, dürfte ich doch Anspruch auf 75% Ruhegehalt haben aufgrund des anerkannten DU haben , oder ?
4. Hat jemand Erfahrungen mit Unfallausgleich- bzw. Unfallruhegehalt ? ( ich weiß das dazu ein GdB von 25% notwendig ist )
5. Allgemein gehalten : Ist es sinnvoll jetzt in den Ruhestand zu gehen oder würde ich mich verschlechtern wenn ich wieder in den öff. Dienst zurückkehre ? ( bin A8 und aufgrund der bleibenden Beeinträchtigungen wird A9 ( falls es überhaupt noch realistisch ist) und die paar Euro mehr dadurch auch nicht den großen Pensionsmehranspruch mehr bringen.

Einiges hab ich mir ja schon durch Gesetzestexte angelesen, die Praxis gibt aber meiner Meinung nach öfters noch andere Möglichkeiten und ich gehe schon gerne zur Arbeit aber man sollte das Pro und Kontra schon mal durchdenken.

Soviel erstmal an Info´s

Gruß von Mir
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