Wiedereingliederung und Urlaub

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Kajome
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Wiedereingliederung und Urlaub

Beitrag von Kajome »

Hallo,
ich bin neu hier und hoffe, dass ich Hilfe finde.
Seit Anfang dieses Jahres bin ich an Depressionen erkrankt. Auf Grund dessen bin ich seit dem 2.1. krankgeschrieben und habe jetzt einen 7 wöchigen Klinikaufenthalt hinter mir. Nach einer weiteren Krankschreibung von 4 Wochen soll hieran anschließend eine Wiedereingliederung erfolgen.
Mein Problem ist, dass während der Wiedereingliederungsphase mein bereits genehmigter dreiwöchiger Jahresurlaub ansteht. Frühzeitig im Sept. letzten Jahres habe ich eine Reise gebucht, deren Bezahlung schon erfolgt ist.
:?: Kann mein Arbeitgeber diesen bereits im vorherigen Jahr genehmigten Urlaub zurücknehmen? Wer hat Antworten?
Gerda
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Re: Wiedereingliederung und Urlaub

Beitrag von Gerda »

Rechtlich begründen kann ich nicht, aber dein Arzt kann auch begründen, dass der Urlaub notwendig zur Genesung ist. Auch wird der Dienstherr es wahrscheinlich ähnlich sehen...., zumal dieser Urlaub in der Jahresplanung scheinbar bereits bewilligt/genehmigt ist. Ich würde mir an deiner Stelle nicht allzuviele Gedanken machen, sondern auf den Dienstherrn zugehen. Im Übrigen, als Beamter bist du während der Wiedereingliederung auch nicht mehr mittels AU-Bescheinigung krank geschrieben :wink:

Gruss Gerda
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Bundesfreiwild
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Re: Wiedereingliederung und Urlaub

Beitrag von Bundesfreiwild »

Wenn der Urlaub genehmigt ist, düfte dem nichts entgegenstehen, ihn auch anzutreten.
Vor allem müsste der Dienstherr allerwichtigste Gründe dafür haben, den Urlaub nach Genehmigung noch zu verweigern.
Er müsste dann nämlich wenigstens einen Teil der bereits gezahlten Urlaubskosten tragen.
Also einfach mal kurz darauf hinweisen, dass man dann und dann genehmigten Urlaub hat und absprechen, ob die WE schon vor oder erst nach dem Urlaub angetreten werden soll.

Und ich widerspreche hier:
Eine Wiedereingliederungsmaßnahme ist gleichzeitig auch eine Krankschreibung. Der Wiedereinzugliedernde ist solange im Status "krank", bis die WE abgeschlossen ist.
Er kann deshalb auch (bitte mit Abmeldung) dem Dienst fernbleiben, wenn er sich zu entkräftet fühlt oder auch früher heim gehen, wenn er das WE-Arbeitszeitpensum noch nicht schafft. Er ist ja sowieso noch krank geschrieben.
Also da bin ich mir absolut sicher!
Eine WE wurde früher sogar auf einem GELBEN SCHEIN verordnet, der aber etwas größer war als der normale. Ein Zeichen dafür, dass man eben noch krank ist, ist die Tatsache, dass der ARZT über Art und Dauer und Arbeitszeit in einem WE-Plan BESTIMMT und nicht der Arbeitgeber/Dienstherr.
Kajome
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Re: Wiedereingliederung und Urlaub

Beitrag von Kajome »

Folgendes habe ich gefunden:
"Der Beamte/die Beamtin gilt während der Dauer des Hamburger Modells grundsätzlich als dienstfähig. Für den Teil, für den Arbeitsleistung nicht erbracht wird, erhält diese/dieser anteilig Dienstbefreiung."
Was ist denn richtig, krank oder dienstfähig?
Kater-Mikesch
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Re: Wiedereingliederung und Urlaub

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,
ein Beamter ist während der st. WE grds. nicht krank geschrieben, sondern für die Zeit die nicht gearbeitet wird vom Dienst freigestellt...er kann aber trotzdem während der st. WE eine Krankmeldung vorlegen - das ist kein Problem...

Bei einem AN muss die Krankmeldung erfolgen, da dies i. d. R. auch Auswirkungen auf das Krankengeld hat...
Eine Wiedereingliederung wird mit einem WE-Plan beantragt und ist nicht automatisch eine Krankmeldung, die AU muss separat erstellt werden...


Urlaub währenden einer st. WE gibt es grds. nicht, da der Urlaub den Erfolg der st. WE gefährden kann - es gibt aber immer Ausnahmen...man kann auch den Dienstherr oder die Dienststelle um die Vorgehensweise fragen...wenn Urlaub genehmigt und gebucht ist, dann wird es mit Sicherheit eine Lösung geben...
Wenn nicht, ist man so lange krank geschrieben (wenn der Urlaub nicht gegen die Genesung spricht) und fängt nach dem Urlaub mit der st. WE an...
Adler
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Re: Wiedereingliederung und Urlaub

Beitrag von Adler »

Wikipedia zu Hamburger Modell:
Beamte hingegen gelten in dieser Zeit als (beschränkt) dienstfähig – mit allen Rechten und Pflichten (Urlaub, Dienstunfähigkeit wegen Krankheit usw.). Diese Auffassung ist nicht einheitlich geregelt. So gilt bei Bundesbeamten die Zeit während des Hamburger Modells als Arbeitsunfähigkeit mit der Konsequenz, dass z. B. kein Erholungsurlaub gewährt wird.

Der Arbeitgeber hat mithin keinen Anspruch auf die Arbeitsleistung. Bei Beamten hat der Dienstherr hingegen vollen Anspruch auf die Arbeitsleistung des Beamten im entsprechenden Zeitrahmen.
und hier
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Gerda
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Re: Wiedereingliederung und Urlaub

Beitrag von Gerda »

Hi Adler,

naja, Wikipedia in allen Ehren und ich nutze die Seite auch gern.
Adler hat geschrieben:So gilt bei Bundesbeamten die Zeit während des Hamburger Modells als Arbeitsunfähigkeit mit der Konsequenz, dass z. B. kein Erholungsurlaub gewährt wird.
Das kann man bestimmt nicht ganz pauschal so annehmen. Es gibt DH, da wird während der Wiedereingliederung eine Arbeitspause gewährt (dies auch z. B. 3 Wochen), die dann nicht als Erholungsurlaub abgegolten werden muss. Voraussetzung dafür ist jedoch davor und danach Wiedereingliederung.....Am Ende der Wiedereingliederung diese Arbeitspause einzubauen, bedeutet jedoch bei diesem Dientherrn, Urlaub nehmen und der wird wohl gewährt :wink: Ich denke, reden bringt Klarheit

Gruss Gerda
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