Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen

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forsbert
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Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen

Beitrag von forsbert »

Guten Tag!

Seit vielen Jahren habe ich eine nachgewiesene Hausstauballergie.

Mein Arzt wollte mir eine Verordnung ausstellen zum einpacken der Matratze im Bett. Im Sanitätshaus wurde mir einen Anti-Milben - Matratzenbezug empfohlen mit der PZN: 3511178 und dem Strichcode zur eindeutigen Zuordnung EAN: 4024189816203. Darüber hinaus bekam ich die Info, das die Krankenkassen dieses Hilfsmittel normaler Weise übernehmen.

Meine Beihilfestelle ist bei der Postbeamtenkrankenkasse angegliedert und diese hat bei meiner Voranfrage geschrieben, dass diese Aufwendungen für antiallergische Bettausstattungen gemäß BAnstPT-Vfg 301-1 6561 vom 24.07 1995 der allgemeinen Lebenshaltung zuzuordnen ist.

Leider finde ich diese Verfügung nicht. Wer hat hierzu weitergehende Infos?


Gruß forsbert
E-Mail: **** Entschuldige forsbert, hier aber keine Privat Mail Adi´s, zu deiner eigenen Sicherheit. Nutze die PN *******,
Gerda Schwäbel
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Re: Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Ich habe keine Ahnung, was "BAnstPT-Vfg 301-1 6561" bedeutet. Aber ich kenne die Bundesbeihilfeverordnung. In deren Anlage 12 heißt es aktuell:
Nicht zu den beihilfefähigen Hilfsmitteln gehören Gegenstände, die weder notwendig noch wirtschaftlich angemessen (§ 6 Absatz 1) sind, die einen geringen oder umstrittenen therapeutischen Nutzen oder einen geringen Abgabepreis haben (§ 25 Absatz 2) oder die zur allgemeinen Lebenshaltung gehören. Nicht beihilfefähig sind insbesondere folgende Gegenstände:
1.1 ...
1.3 Anti-Allergene-Matrazen, Matrazenbezüge und Bettbezüge
1.4 ...
Die Rechtsprechung sagt, dass das Kosten der allgemeinen Lebenshaltung sind.
Viele Grüße
Gerda Schäbel
arme Sau
Moderator
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Re: Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen

Beitrag von arme Sau »

Gerda Schwäbel hat geschrieben: Die Rechtsprechung sagt, dass das Kosten der allgemeinen Lebenshaltung sind.
Viele Grüße
Gerda Schäbel
Hi Gerda
od Fr. Schwäbel ? :lol:

Mein Kind (KKH) hat entsprechendes Bettzeugs erhalten ?!

arme Sau
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Blue Ice Ultra
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Re: Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen

Beitrag von Blue Ice Ultra »

arme Sau hat geschrieben:
Gerda Schwäbel hat geschrieben: Die Rechtsprechung sagt, dass das Kosten der allgemeinen Lebenshaltung sind.
Viele Grüße
Gerda Schäbel
Hi Gerda
od Fr. Schwäbel ? :lol:

Mein Kind (KKH) hat entsprechendes Bettzeugs erhalten ?!

arme Sau
Und? GKV und PKV sind zwei verschiedene Paar Schuhe, das solltest Du eigentlich wissen.

P.S.: Antiallergische Bettwäsche ist übrigens seit 2011 nach den Beihilfevorschriften NRW´s beihilfefähig.
arme Sau
Moderator
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Re: Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen

Beitrag von arme Sau »

Selbstverständlich weiß ich das PKV/GKV zwei verschiedene Schuhe sind.
Ich dachte nur, das die GKV eher restriktiver handhabt.
Punkt für die GKV ;-)
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Bundesfreiwild
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Re: Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Wird je nach Bundesland wohl unterschiedlich gestaltet.
Die PostBeaKK/Beihilfe zahlt da auch nix.

Zum Glück sind die antiallergischen Kissen und Decken heutzutage praktisch schon der Standard. Im Endeffekt tut es jedes Kissen und Decke mit Poly-Füllung und -bezug, also ohne Naturfasern und ohne Naturfüllungen. Wichtig ist ein milbendichter Bezug für die (NEUE) Matratze, der verhindern soll, dass sich Milben überhaupt erst einnisten können.
Kostet alles kein Vermögen mehr. Kann man getrost auch bei den Discountern kaufen, die die Sachen öfter mal im Angebot haben.

Dran denken: Möglichst keine Gardinen und auch keine Teppiche, insbesondere kein Teppichboden im Schlafzimmer. Nicht nur die Milben sind für Allergiker ein Problem, sondern auch die Anti-Flammmittel, Anti-Pilzmittel, etc., mit denen Teppiche, Teppichböden und Wohntextilien heutzutage ausgerüstet sind. Möglichst auch keine Kleiderschränke im Schlafzimmer, Kleidung ist für Allergiker oft mehr belastet, als man gemeinhin vermutet.
Blue Ice Ultra
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Re: Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen

Beitrag von Blue Ice Ultra »

arme Sau hat geschrieben:Selbstverständlich weiß ich das PKV/GKV zwei verschiedene Schuhe sind.
Ich dachte nur, das die GKV eher restriktiver handhabt.
Punkt für die GKV ;-)
Komischerweise hat in den letzten Jahren häufiger die GKV die Nase vorne gehabt (Thema Komplexversorgung oder auch so Dinge die Allergikerbettbezüge), wobei die PKV schneller dabei ist Medikamente / Behandlungsverfahren die bisher nicht ausreichend auf Ihre Wirksamkeit untersucht sind zu übernehmen.
Karlchen
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Re: Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen

Beitrag von Karlchen »

Ich leide auch unter einer Milbenallergie und bin auf Allergiker Bettwäsche angewiesen. Meinen Bettbezug bestelle ich mir immer auf ******** von der Firma Pulmanova. Außerdem achte ich darauf, dass ich ein bis zweimal in der Woche Staub im Schlafraum putze und vermeide Teppichböden. Da setzten sich die siebter auch gerne ab. Zudem sollten nicht so viele Kissen auf dem Bett sein, dass ist auch unvorteilhaft.
Kormi
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Re: Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen

Beitrag von Kormi »

Ob die Krankenkassen solche Hilfsmittel wie antiallergische Bettwäsche bezahlen oder auch nicht, hängt von der jeweiligen Krankenkasse. Auch wenn man die Kosten für solche Sachen nicht erstattet bekommt, braucht man sie. Zum Glück ist es ja so, dass solche Bettausstattungen heutzutage nicht mehr so viel kosten, dabei sind sie nach wie vor sehr komfortabel, luftig und verschaffen viel Wärme.

Das Wichtigste für mich ist, dass man die antiallergische Bettwäsche bei hohen Temperaturen waschen kann. Dadurch hat man die Sicherheit, dass alle Bakterien, Milben etc. sterben. Zum Schluss bleibt noch die Entscheidung übrig, wo ich die gesuchte Ware kaufe. Ich kann Folgendes empfehlen: http://www.mk-matratzen.com/bettwaren/a ... n.html.Ich bin sicher, dass es sich lohnt, dort vorbeizuschauen.
Steinbock
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Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
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Re: Aufwendungen für antiallergische bettausstattungen

Beitrag von Steinbock »

Hallo,
forsbert hat geschrieben:Meine Beihilfestelle ist bei der Postbeamtenkrankenkasse angegliedert und diese hat bei meiner Voranfrage geschrieben, dass diese Aufwendungen für antiallergische Bettausstattungen gemäß BAnstPT-Vfg 301-1 6561 vom 24.07 1995 der allgemeinen Lebenshaltung zuzuordnen ist.
Eine Info dazu findet man auch unter " Ihre Fragen - Leistungen" http://www.pbeakk.de/service/ihre-frage ... ungen.html

Hier gilt die Bundesbeihilfe.

Die genannte Verfügung kann man entweder bei der PbeaK oder bei der BAnstPT erhalten. http://www.banst-pt.de/

Gruß vom Steinbock
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