KV verzögert Kostenübernhame trotz Einweisung

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Varana
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KV verzögert Kostenübernhame trotz Einweisung

Beitrag von Varana »

Hallo miteinander,

ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

Meine Ärztin hat mich in eine Klinik für Psychosomatik eingewiesen. Von der Beihilfe kam die Zusage der Kostenübernahme binnen ein paar Tagen.

Die KV jedoch hat in ihren AGB festgehalten, dass eine Kostenübernahme ihrerseits vor Antritt des Krankenhausaufenthaltes zu prüfen ist. (Betrifft ausnahmslos jede Einweisung, egal ob Beinbruch o.a. )

Ich war letztes Jahr bereits in einer anderen Klinik, meine KV will diesmal nicht zahlen und hat schon einiges versucht, um meine Ärztin und mich aufs Glatteis zu führen, damit uns ein Fehler unterläuft, an dem sie prompt mit Kostenübernahmeverweigerung andocken könnte.

Da ein Ende dieses Hickhacks bisher nicht abzusehen ist, habe ich mir überlegt, schon mal in die Klinik zu fahren, und währenddessen dieses Verfahren weiter laufen zu lassen. Bei einem Beinbruch würde ich ja auch nicht abwarten, ob die mir ihr OK geben, und mich dann erst zur Notaufnahme begeben.

Nun meine Frage: Hat es schon jemand erlebt, dass die KV die Kostenübernahme in so einem Fall verweigert hat? Oder gibt es rechtliche Punkte, auf die ich unbedingt achten müsste?

Vielen Dank schon mal fürs Lesen :)

Varana
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
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Re: KV verzögert Kostenübernhame trotz Einweisung

Beitrag von Steinbock »

Hallo,
Varana hat geschrieben:Hallo miteinander,

ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

Meine Ärztin hat mich in eine Klinik für Psychosomatik eingewiesen. Von der Beihilfe kam die Zusage der Kostenübernahme binnen ein paar Tagen.

Die KV jedoch hat in ihren AGB festgehalten, dass eine Kostenübernahme ihrerseits vor Antritt des Krankenhausaufenthaltes zu prüfen ist. (Betrifft ausnahmslos jede Einweisung, egal ob Beinbruch o.a. )
Dies glaube ich so nicht, dass bei allen stationären Aufenthalte eine Prüfung von der PKV erfolgt.
Zum 1. haben wir in Deutschland eine Pflichtversicherung und damit muss auch die stationäre Behandlung im Krankenhaus mitversichert sein.
Allerdings sind nicht in jedem Krankenversicherungsschutz psychotherapeutische Maßnahmen mitversichert.
Ich war letztes Jahr bereits in einer anderen Klinik, meine KV will diesmal nicht zahlen und hat schon einiges versucht, um meine Ärztin und mich aufs Glatteis zu führen, damit uns ein Fehler unterläuft, an dem sie prompt mit Kostenübernahmeverweigerung andocken könnte.
Dies glaube ich auch nicht. Wenn dies so wäre, würde eine Beschwerde beim Ombudsmann weiterhelfen.
http://www.pkv-ombudsmann.de/
Da ein Ende dieses Hickhacks bisher nicht abzusehen ist, habe ich mir überlegt, schon mal in die Klinik zu fahren, und währenddessen dieses Verfahren weiter laufen zu lassen. Bei einem Beinbruch würde ich ja auch nicht abwarten, ob die mir ihr OK geben, und mich dann erst zur Notaufnahme begeben.

Nun meine Frage: Hat es schon jemand erlebt, dass die KV die Kostenübernahme in so einem Fall verweigert hat? Oder gibt es rechtliche Punkte, auf die ich unbedingt achten müsste?
Welche Antwort auf eine erfundene Geschichte wird jetzt erwartet ?
Vielen Dank schon mal fürs Lesen :)
Varana
Hilfreich wäre die Nennung des Versicherers und der Tarife!

Gruß vom Steinbock
Andreas Hesse
Beiträge: 43
Registriert: 25. Jun 2012, 10:36
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Re: KV verzögert Kostenübernhame trotz Einweisung

Beitrag von Andreas Hesse »

Ich muss Steinbock zustimmen. Es liest sich etwas "merkwürdig"...
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