Versetzungsantrag innerhalb der Elternzeit
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Versetzungsantrag innerhalb der Elternzeit
Hallo!
Mein Ehemann und ich (beide Landesbeamte) möchte gerne einen Versetzungsantrag stellen um wieder näher bei unseren Familien (Eltern, Geschwister) zu wohnen. Wir haben ein Kind und ich bin noch in der Elternzeit. Macht da ein Versetzungsantrag überhaubt Sinn? Was wäre, wenn der Antrag von meinem Ehemann schneller genehmigt wird - wie lange dürften sie uns "trennen"?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe!
Viele Grüße!
Mein Ehemann und ich (beide Landesbeamte) möchte gerne einen Versetzungsantrag stellen um wieder näher bei unseren Familien (Eltern, Geschwister) zu wohnen. Wir haben ein Kind und ich bin noch in der Elternzeit. Macht da ein Versetzungsantrag überhaubt Sinn? Was wäre, wenn der Antrag von meinem Ehemann schneller genehmigt wird - wie lange dürften sie uns "trennen"?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe!
Viele Grüße!
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Re: Versetzungsantrag innerhalb der Elternzeit
Zu 1. Vor dem genannten Hintergrund grundsätzlich schon.
Zu 2. Zeitlich unbegrenzt, unter der Voraussetzung der nur einer von beiden Anträgen genehmigt wird.
Zu 2. Zeitlich unbegrenzt, unter der Voraussetzung der nur einer von beiden Anträgen genehmigt wird.
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Re: Versetzungsantrag innerhalb der Elternzeit
Danke für deine Antwort! Gibt es nicht eine Maximalfrist die bei Familienzusammenführung berücksichtigt werden muss. Schließlich haben wir ein kleines Kind.Blue Ice Ultra hat geschrieben:
Zu 2. Zeitlich unbegrenzt, unter der Voraussetzung der nur einer von beiden Anträgen genehmigt wird.
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Re: Versetzungsantrag innerhalb der Elternzeit
Seh ich auch so.
Die Versetzung erfolgt ja aus rein priaten Gründen. Wenn ein Versetzungsantrag schneller durchgeht ist die Trennung ja im Grunde auf euren Wunsch (wenn man jeden Antrag für sich sieht).
Macht es evtl. Sinn zuerst den Antrag jetz in der Elternzeit zu stellen um evtl schon eine Stelle zu bekommen und dann so lange in Elternzeit zu bleiben bis der Mann versetzt werden kann?
Die Versetzung erfolgt ja aus rein priaten Gründen. Wenn ein Versetzungsantrag schneller durchgeht ist die Trennung ja im Grunde auf euren Wunsch (wenn man jeden Antrag für sich sieht).
Macht es evtl. Sinn zuerst den Antrag jetz in der Elternzeit zu stellen um evtl schon eine Stelle zu bekommen und dann so lange in Elternzeit zu bleiben bis der Mann versetzt werden kann?
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Re: Versetzungsantrag innerhalb der Elternzeit
Nein, der von Dir genannte Grund ist nicht unbedingt ein Kriterium.Regenbogen4 hat geschrieben:Danke für deine Antwort! Gibt es nicht eine Maximalfrist die bei Familienzusammenführung berücksichtigt werden muss. Schließlich haben wir ein kleines Kind.Blue Ice Ultra hat geschrieben:
Zu 2. Zeitlich unbegrenzt, unter der Voraussetzung der nur einer von beiden Anträgen genehmigt wird.
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Re: Versetzungsantrag innerhalb der Elternzeit
Das wäre perfekt! Nur wie schreibe ich das in meinen Versetzungsantrag???tollpatschkoenigin hat geschrieben:
Macht es evtl. Sinn zuerst den Antrag jetz in der Elternzeit zu stellen um evtl schon eine Stelle zu bekommen und dann so lange in Elternzeit zu bleiben bis der Mann versetzt werden kann?
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Re: Versetzungsantrag innerhalb der Elternzeit
Gar nicht.Regenbogen4 hat geschrieben:Das wäre perfekt! Nur wie schreibe ich das in meinen Versetzungsantrag???tollpatschkoenigin hat geschrieben:
Macht es evtl. Sinn zuerst den Antrag jetz in der Elternzeit zu stellen um evtl schon eine Stelle zu bekommen und dann so lange in Elternzeit zu bleiben bis der Mann versetzt werden kann?
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Re: Versetzungsantrag innerhalb der Elternzeit
Warum?Blue Ice Ultra hat geschrieben:Gar nicht.Regenbogen4 hat geschrieben:Das wäre perfekt! Nur wie schreibe ich das in meinen Versetzungsantrag???tollpatschkoenigin hat geschrieben:
Macht es evtl. Sinn zuerst den Antrag jetz in der Elternzeit zu stellen um evtl schon eine Stelle zu bekommen und dann so lange in Elternzeit zu bleiben bis der Mann versetzt werden kann?
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Re: Versetzungsantrag innerhalb der Elternzeit
Weil die Versetzungsanträge jeweils isoliert betrachtet werden. Es ist sinnvoller das zunächst nur Dein Mann den Versetzungsantrag stellt und dann, im Rahmen "Familienzusammenführung",Du.