Hallo zusammen,
kann jemand hier die rechtliche Situation bzw. die Erfahrungen über folgende Situation mitteilen:
Eine Kollegin wird (nicht freiwillig) nach vielen Untersuchungen, Einigungs-Stellenentscheidung usw. nach ca. 1,5 Jahren zur VCS zugewiesen. Jetzt kann sie bei einer anderen Behörde innerhalb eine Zuordnung anfangen.
Nach kurzer Zeit wird die Abordnung widerrufen (diese Möglichkeit besteht für beide Seiten mit einer Frist von 1 Monat).
Beginnt jetzt der Zuweisungsprozess (Anhörung, Zustimmung BR, Zustimmung SBV, ggf. Einigungsstelle, Widerspruch usw.) von vorne ? oder
Wird die ursprüngliche Zuweisung zur der VCS (also die Zuweisungsstelle vor Abordnung) wieder aufleben gelassen, ohne die Anhörung und Verwaltungsakt zu durchlaufen ?
Kann die Telekom ein Vetorecht einlegen, um eine Abordnung/Zuweisung zu einer anderen Behörde/Unternehmen zu verhindern ?
Über wertvolle Tips, Erfahrungsberichte und rechtliche Grundlagen freue ich mich - besten Dank.
Zuweisung VCS - folgende Abordnung
Moderator: Moderatoren
Re: Zuweisung VCS - folgende Abordnung
Hallo Schwapau,
kuck mal hier rein, vielleicht ist das so ein ähnlicher Fall:
http://www.prot-in.de/viewtopic.php?f=2 ... &start=100
"Zuweisungsverfügung offensichtlich rechtswidrig
Ermessensfehler zu langer Anfahrtsweg
Glücklicherweise einmal ein positiver Beschluss des VG Koblenz in einer Zuweisungsangelegenheit im Rahmen der aktuell laufenden Zuweisungswelle nach VCS Gelsenkirchen. Eine nähergelegene Beschäftigung bei VBS wäre möglich gewesen, so das Gericht!
Interessanterweise kommt die Konstellation häufiger vor, dass bereits eine Zusage zu einem Beschäftigungsangebot (hier VBS Köln/Bonn am Flughafen) vorliegt, aber trotzdem die Zuweisung einer anderen Tätigkeit verfügt wird." (Seite 2 ganz unten)
Das was da mit der Kollegin passiert, ist nach meiner Auffassung rechtswidrig. Ist aber nur meine Meinung
Gruß
Andrea
kuck mal hier rein, vielleicht ist das so ein ähnlicher Fall:
http://www.prot-in.de/viewtopic.php?f=2 ... &start=100
"Zuweisungsverfügung offensichtlich rechtswidrig
Ermessensfehler zu langer Anfahrtsweg
Glücklicherweise einmal ein positiver Beschluss des VG Koblenz in einer Zuweisungsangelegenheit im Rahmen der aktuell laufenden Zuweisungswelle nach VCS Gelsenkirchen. Eine nähergelegene Beschäftigung bei VBS wäre möglich gewesen, so das Gericht!
Interessanterweise kommt die Konstellation häufiger vor, dass bereits eine Zusage zu einem Beschäftigungsangebot (hier VBS Köln/Bonn am Flughafen) vorliegt, aber trotzdem die Zuweisung einer anderen Tätigkeit verfügt wird." (Seite 2 ganz unten)
Das was da mit der Kollegin passiert, ist nach meiner Auffassung rechtswidrig. Ist aber nur meine Meinung
Gruß
Andrea
- Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung VCS - folgende Abordnung
Normalerweise wird Vivento eine externe Beschäftigung IMMER vorziehen, weil dann echtes Geld von außerhalb des Konzern in die Vivento/T- Personalkosten einfliesst.
Solange die Beamten irgendwo in VCS oder VBS stecken, kreist die Personalverrechnungskohle ja nur durch den Konzern und es kommt nirgendwo wirklich Geld rein.
Wenn also jemand außerhalb der T einen Job findet, per Abordnung z.B., dann wird man dies aufgrund des dann reinkommenden Personalkostendeckungsbeitrages immer vorziehen.
Solange die Beamten irgendwo in VCS oder VBS stecken, kreist die Personalverrechnungskohle ja nur durch den Konzern und es kommt nirgendwo wirklich Geld rein.
Wenn also jemand außerhalb der T einen Job findet, per Abordnung z.B., dann wird man dies aufgrund des dann reinkommenden Personalkostendeckungsbeitrages immer vorziehen.
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Re: Zuweisung VCS - folgende Abordnung
Hallo,
was ist aber, wenn die T davon ausgeht, dass nach einem langen "Tauziehen" mit Einigungsstelle, BEM, Zuweisung, Gericht usw. letztendlich das Gericht für eine Zuweisung gestimmt hat und jetzt eine (zeitliche) Abordnung genutzt werden soll, damit nach ca. 6 Monaten diese wieder gekündigt wird und der Zuweisungsprozess beginnt wieder von vorne.
Wenn die Telekom/Vivento dann z. B. eine Bewerbung über die Vivento (zur Weiterleitung z. B. an die BA oder ans Zollamt) einfach nicht weiterleitet und hofft, dass der Beschäftigte wieder krank wird und in die DUU geht???
was ist aber, wenn die T davon ausgeht, dass nach einem langen "Tauziehen" mit Einigungsstelle, BEM, Zuweisung, Gericht usw. letztendlich das Gericht für eine Zuweisung gestimmt hat und jetzt eine (zeitliche) Abordnung genutzt werden soll, damit nach ca. 6 Monaten diese wieder gekündigt wird und der Zuweisungsprozess beginnt wieder von vorne.
Wenn die Telekom/Vivento dann z. B. eine Bewerbung über die Vivento (zur Weiterleitung z. B. an die BA oder ans Zollamt) einfach nicht weiterleitet und hofft, dass der Beschäftigte wieder krank wird und in die DUU geht???