DU,Amtsarzt und Vorruhestand

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Bundesfreiwild
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich bin der Auffasssung: Wenn der Dienstherr meint, man wäre dienstunfähig, dann soll er das DDU-Verfahren einleiten. Kann er ja machen, man muss nur lange genug am Stück krank sein, dann wird er es machen müssen.

Aber ich würde niemals selbst den Antrag stellen und dem ARbeitgeber die "Drecksarbeit" auch noch abnehmen.
cgrzenk
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von cgrzenk »

Nein, werde ich auch nicht. Nichts beantragen sondern abwarten. Amtsarzt ist nun schon fast 2 Monate her und immer noch keine
Nachricht vom Dienstherrn. Überlege nur ob ich vom Diensteherrn schrieftlich das Amtsarztgutachten anfordern. Ob er das machen
muss?
egyptwoman
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von egyptwoman »

Ja muss er, schließlich musst du ja auch wissen was da drin steht, damit du im Notfall gegen irgendwas was da drin steht und wo du meinst das das so nicht richtig ist, Widerspruch einlegen kannst. Ich habe mein Gutachten damals direkt vom Amtsarzt bekommen. Und mein Dienstherr hat das Original erhalten.
Ansonsten sehe ich es genau so abwarten was der Dienstherr tut und solange den "Krankenstand" und damit volle Bezüge (abzüglich natürlich spezieller Zusatzleistungen). Ich war damals im September beim Amtsarzt, das Gutachten wurde Ende September erstellt und im November kam meine Ruhestandsurkunde für den 01.12.2011.
Es ist möglich das dir der Dienstherr noch Auflagen macht, je nachdem was im Gutachten des AA steht, diese müssen dir schon mit Überreichung der Ruhestandsurkunde mitgeteilt werden und zwar in schriftlicher Form und vor allem welche Auflagen (also ne Therapie oder was auch immer), das allgemeine: ... Sie sind zur Mitwirkung zur Herstellung ihrer Dienstfähigkeit verpflichtet, reicht da nicht. Sollten die Auflagen erst nach Eintritt in den Ruhestand kommen, sind sie, so hab ich das hier in Erfahrung gebracht Rechtswidrig.

egyptwoman
minet
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von minet »

Solange die Unsicherheit besteht wieder zum Dienst erscheinen zu müssen, ist es schwierig gesund zu werden. Deshalb kann eine frühe Pensionierung durchaus positiv sein.

Nach 2 Mon. in den Ruhestand versetzt zu werden, ist nicht möglich, weil der Arbeitgeber erst nach 6 Mon. Krankheit die amstärztliche Untersuchung veranlassen kann. Gut, mein Arbeitgeber hat bereits nach 5 1/2 Mon. den Termin beantragt und 2 Mon. nach der Untersuchung war ich dann weg.
egyptwoman
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von egyptwoman »

sorry auch wenn das jetzt gegenüber denjenigen die nicht krank sind unverschämt klingt, aber ich frag mich warum sich manche hier so stressen wegen Amtsarzt und wann denn die Versetzung in den Ruhestand kommt, solange ihr krankgeschrieben seit, bekommt ihr (zumindest als Beamte) doch weiterhin eure vollen Bezüge, ich weiß nicht warum da so gestresst wird, lasst es doch auf euch zukommen, wenn ihr zum Amtsarzt müsst und wie der Dienstherr dann entscheidet, je länger es dauert, je länger habt ihr eure vollen Bezüge, danach wird es massiv weniger vor allem wenn man nur die Mindestpension bekommt. Mein Wort zum Sonntag, abwarten und tee trinken. Wer krank ist ist eben krank, es hat sich keiner gewünscht, ist aber nun mal so, mir wäre es auch lieber ich könnt in meinem Job noch arbeiten geht aber nunmal nicht mehr und dafür geb ich nicht mir die Schuld sondern dem Job.

egyptwoman
Klaus
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von Klaus »

minet hat geschrieben: Nach 2 Mon. in den Ruhestand versetzt zu werden, ist nicht möglich, weil der Arbeitgeber erst nach 6 Mon. Krankheit die amstärztliche Untersuchung veranlassen kann. Gut, mein Arbeitgeber hat bereits nach 5 1/2 Mon. den Termin beantragt und 2 Mon. nach der Untersuchung war ich dann weg.

Der Dienstherr kann jederzeit eine amtsärztlich Untersuchung veranlassen, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass der Beamte nicht nur vorübergehend schwer erkrankt ist und/ oder sich auffällig verhält.
cgrzenk
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von cgrzenk »

Habe jetzt die Anhörung für die Pensionierung erhalten (Landesbeamter NRW). Hat jemand eine Ahnung wie lange
es dann noch zur Pensionierung dauert. Die wird ja einen Monat nach der Zustellung in die Wege geleitet. Wer
entscheidet das? Anstaltsleiter, Ministerium....?
schäferhund
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von schäferhund »

Hallo cgrzenk,

Im Normalfall läuft es so ab:

* Du hast einen Monat Bedenkzeit, Dich zur geplanten Pensionierung zu äußern. Vorher darf von Deinem Amt nichts in die Wege geleitet werden.

* Deine Äußerung landet zusammen mit einer Stellungnahme Deines Behördenleiters beim zust. Personalreferenten im zust. Ministerium (vereinfacht: beim Chef deines Chefs)

* Entscheidung trifft Ministerium, geht aber meist auf Empfehlung von Amtsarzt / Behördenleiter ein.

* Wir haben Ferienzeit - viel bleibt auf den Schreibtischen liegen. Ich vermute, dass Pensionierung ab frühestens ca. Oktober / November erfolgen wird.


Alles Gute !


Gruß

Schäferhund :D
cgrzenk
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von cgrzenk »

Danke Schäferhund. War sehr hilfreich die Auskunft.
beamter122
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von beamter122 »

Angenommen ein Beamter wird gemobbt und ist deswegen immer wieder psychisch krank (seit einem Monat)

Er versucht jedoch immer wieder zu arbeiten, nach 2-3 Tagen geht dies aber nicht mehr.

Zudem ist abzusehen, dass er bald an eine andere Stelle versetzt wird (3-4 Monate).

Kann die Behörde trotzdem einen Besuch beim Amtsarzt verlangen?
Sie weiß im übrigen NICHT, warum der Beamte krank ist, da er es ihr nicht sagen muss und sie der Hauptgrund seiner Erkrankung ist!

Darf der Beamte im Zeitraum der Krankheit verreisen (Ausland)?
Die Reise wurde vor dem ersten Mobbing gebucht und würde seiner Psyche bestimmt gut tun.
Adler
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von Adler »

§ 26 BeamtStG -Dienstunfähigkeit

(1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind.
Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.
Von der Versetzung in den Ruhestand soll abgesehen werden, wenn eine anderweitige
Verwendung möglich ist.
Für Gruppen von Beamtinnen und Beamten können besondere Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit durch Landesrecht geregelt werden.
In 6 Monaten müssen nur 3 Monate der Dienstunfähigkeit liegen und schon ist die Behörde berechtigt einen Amtsarzt einzuschalten, um von ihm eine Prognose für die Zukunft einzuholen.


Kann die Behörde trotzdem einen Besuch beim Amtsarzt verlangen?
Ja, siehe oben.
Der Zusammenhang zwischen Dienststelle und Krankheit ist nicht bewiesen; also rein subjektiv. Die Dienststelle sieht das sicher ganz anders als der Betroffene.

Versetzung ist keine Selbst-Therapie.
Dass der gesundheitliche Zustand nach der Versetzung besser wird, ist einen unmaßgebliche Annahme des Betroffenen.
Versetzung nach Empfehlung des Amtsarztes wäre eine positive Prognose des Amtsarztes.
Darf der Beamte im Zeitraum der Krankheit verreisen (Ausland)?
Wenn der Arzt das genehmigt.
.. und würde seiner Psyche bestimmt gut tun.
Die Meinung eines Laien ist nicht maßgeblich.
Die Therapie gibt die Arzt vor.
Deshalb sollte man sich vom Arzt bestätigen lassen, dass die Reise mit ihm abgestimmt wurde.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
beamter122
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von beamter122 »

Adler hat geschrieben: Die Meinung eines Laien ist nicht maßgeblich.
Die Therapie gibt die Arzt vor.
Deshalb sollte man sich vom Arzt bestätigen lassen, dass die Reise mit ihm abgestimmt wurde.
Danke.

Muss man die Dienststelle dann darüber informieren?
Adler
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von Adler »

Muss man die Dienststelle dann darüber informieren?
Nein, im Prinzip nicht.
Nur wenn du dienstliche Post an deine Privatanschrift erwarten kannst, die deine Reaktion erfordert.
Aber das lässt sich ja meist auch ohne Info an die Dienststelle organisieren. (Mehr Tipps gebe ich nicht.)
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
wesermeister
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Re: DU,Amtsarzt und Vorruhestand

Beitrag von wesermeister »

Also, nochmal auf die Versetzung in den Ruhestand an zurück zukommen.
Zumindest in Niedersachsen hat man keine Möglichkeit mehr, die Versetzung in den Ruhestand selbst zu beantragen.
Es sei denn man ist Ü60, etc.

Ich stecke derzeit in eine ähnlichen Lage.
Seit mehr als einem Jahr krankgeschrieben, schon 2x beim AA gewesen (der sagt unter bestimmten Voraussetzungen kann ich wieder arbeiten, die Behörde will das aber so nicht, bzw. wird nicht konkret).
Letztendlich würde ich mittlerweile gerne in den Ruhestand gehen, damit ich endlich einen Schlußstrich ziehen kann.
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
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