Suche nach einem Psychiater

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hasi12345
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Suche nach einem Psychiater

Beitrag von hasi12345 »

Hallo zusammen,
ich bin seit Jahren an Depressionen erkrankt, habe insgesamt 90 Therapiestunden und einen 6-wöchigen Klinikaufenthalt in den letzten 3 Jahren hinter mir. Jetzt geht es mir wieder schlecht, obwohl ich mich durch das letzte Jahr 2012 "geschliffen" habe. Ich habe meine Arbeitszeit auf 17 Wochenstunden von 20 heruntergefahren, mehr geht nicht finanziell. Das Problem ist nun, dass ich als letztes eine Therapeutin hatte und habe, die meint ich solle mir einen Psychiater suchen, da auch eine vorzeitige DU eine Option sein könnte. Braucht man wirklich einen Psychiater für die Beurteilung der Dienstfähigkeit??? Und wenn ja, wo gibt es in Berlin einen, wo man kurzfristig einen Termin gibt und der Erfahrung hat.Ich habe schon viele Psychiater versucht zu kontaktieren, entweder sie rufen erst gar nicht zurück, oder sie sind ausgebucht, oder sie haben einen Termin in 3 Monaten. Ich möchte ungern noch mehr Stunden bei der Therapeutin verbrauchen, wenn ich nur 20 im Jahr habe, und ich brauche wirklich Hilfe. Kennt jemand einen guten normalen Psychiater??? Habe auch einen Bandscheibenvorfall im HWS und diverse Probleme damit, aber der Orthopäde hat mich gewarnt, dass man letztens einen Beamten mit orthopädischem Attest, der eben bei einem Therapeuten in Behandlung war, die Krankschreibung aber vom Orthopäden bekam, wieder durch Amtsarzt in den Dienst geschickt hat, obwohl der Patient(Beamte) wohl dem Amtsarzt sehr wohl erklärt hat, dass der Therapeut nicht krankschreiben darf und er mehr wegen psychischer Probleme krank ist.LG
egyptwoman
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Re: Suche nach einem Psychiater

Beitrag von egyptwoman »

hasi12345 hat geschrieben:Das Problem ist nun, dass ich als letztes eine Therapeutin hatte und habe, die meint ich solle mir einen Psychiater suchen, da auch eine vorzeitige DU eine Option sein könnte. Braucht man wirklich einen Psychiater für die Beurteilung der Dienstfähigkeit???
Nur wenn es der Dienstherr verlangen würde, das würde aber durch den Amtsarzt empfohlen werden in einem Gutachten.
hasi12345 hat geschrieben:aber der Orthopäde hat mich gewarnt, dass man letztens einen Beamten mit orthopädischem Attest, der eben bei einem Therapeuten in Behandlung war, die Krankschreibung aber vom Orthopäden bekam, wieder durch Amtsarzt in den Dienst geschickt hat, obwohl der Patient(Beamte) wohl dem Amtsarzt sehr wohl erklärt hat, dass der Therapeut nicht krankschreiben darf und er mehr wegen psychischer Probleme krank ist.
Es stimmt das der Therapeut nicht krankschreiben darf, aber der Fall hier liegt anders, der Orthopäde also ein Facharzt hat ihn aufgrund körperlicher Beschwerden (evtl. Bandscheibe) krankgeschrieben und da man in dem Fall davon ausgehen kann das dieser Schaden nicht so speziell zur Dienstunfähigkeit führt hat man ihn wieder für Dienstfähig erklärt, da die körperlichen Beschwerden mit psychischen Problemen in den seltensten Fällen in Zusammenhang stehen, dieser Beamte hätte sich von seinem Hausarzt krankschreiben lassen müssen/sollen aufgrund seiner psychischen Probleme dann wäre das Gutachten des AA auch anders ausgefallen.

Du schreibst selbst das du noch im Dienst bist wenn auch nur für 17 h, solange du nicht längere Zeit krankgeschrieben bist und deinen Dienst noch machen kannst, besteht für den Dienstherrn keine Veranlassung dich zum Amtsarzt zu schicken. Solltest du dich nicht mehr dienstfähig fühlen, dann wäre eine Krankschreibung durch den Hausarzt eine Option oder du beantragst selbst einen Termin über deinen Dienstherrn beim Amtsarzt um feststellen zu lassen inwiefern du noch dienstfähig bist oder nicht. Dieser wird dann mittels eines Gutachtens an deinen Dienstherrn mitteilen ob er dich noch für dienstfähig oder teildienstfähig hält und ob und welche therapeutischen oder psychiatrischen Maßnahmen er empfiehlt. Dein Dienstherr wird dann aufgrund des Gutachtens entweder die DU aussprechen oder Auflagen erlassen zwecks Therapie oder Psychiater.

Ich glaube nicht das irgendwer dir einen Psychiater empfehlen kann der dich kurzfristig behandelt, das ist das Problem man möchte sich helfen lassen und braucht die Hilfe auch mal sehr kurzfristig nur kriegt man so schnell keinen Termin und selbst für ne stationäre Behandlung sind - wenn nicht grad akut Fremd- oder Eigengefährdung diagnostiziert wird - längere Wartezeiten in Kauf zu nehmen, leider auf Kosten der Gesundheit.
Vielleicht solltest du dir überlegen dich vorerst mal von deinem Hausarzt krankschreiben zu lassen wenn du selbst bei 17 h Arbeitszeit schon überlastet bist und dann auf einen Termin beim Psychiater warten und gleichzeitig einen Termin beim Amtsarzt beantragen.

egyptwoman
Adler
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Re: Suche nach einem Psychiater

Beitrag von Adler »

Das ist die Anlaufstelle für Privatpatienten in Berlin zu deinem Thema
Lange Wartezeiten auf einen Termin sollte es dort nicht geben.

Vielleicht passt du ja in deren Beuteschema, wenn du eine gute PKV hast.
(An Depressionen und Co. denken viele nicht beim Abschluss einer PKV und dann wundern sie sich, wie wenig die PKV übernimmt.)
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
egyptwoman
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Re: Suche nach einem Psychiater

Beitrag von egyptwoman »

Adler hat geschrieben:An Depressionen und Co. denken viele nicht beim Abschluss einer PKV und dann wundern sie sich, wie wenig die PKV übernimmt.)
Da stimme ich dir vollkommen zu, aber mal ehrlich wenn man eine KV abschließt wer denkt denn in jungen Jahren daran welche Krankheiten alle auf einen zukommen könnten und Depressionen da denken viele nicht dran, ich zb. auch nicht. Meine PKV hat zwar eine ambulante Therapie übernommen aber eine zweit übernimmt sie nicht und wenn man im Ruhestand ist, kann man es sich einfach finanziell nicht leisten die 30 % aus eigener Tasche zu zahlen. Selbst bei einer stationären Therapie zahlt man drauf weil wie in meinem Fall die Beihilfe nicht die vollen Kosten übernimmt, also was will man machen, entweder man verschuldet sich wenn man keine Rücklagen hat die man anzapfen kann oder man verzichtet auf die Therapie, weil es eher kontraproduktiv ist wenn man sich noch Gedanken machen muss wie man die Rechnung zahlt, abgesehen davon welcher Therapeut nimmt einen überhaupt an wenn nicht geklärt ist wer die Kosten übernimmt, ich kenne keinen.

egyptwoman
Gerda
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Re: Suche nach einem Psychiater

Beitrag von Gerda »

Wie schon vorab geschrieben, ist ein Psychiater nicht unbedingt notwendig, klar von Vorteil in jedem Fall, um in die Frühpension zu kommen. Entscheidend ist die Krankschreibung vom - hier halt dann - Hausarzt. Dann dazu kann man sich einen Termin beim Psychiater suchen und darauf hin warbeiten. Der Dienstherr wird nach einer gewissen Zeit im Krankenstand ein Amtsärztliches Gutachten abfordern. Zu diesem kann man dann gut ein Schreiben des/der Thera, des Hausarztes mitnehmen und so kommt vom Amtsarzt dann eine Empfehlung - entweder gleich mit dientunfähig oder ggf. weiterführende therapeutische Maßnahmen bis hin zu einer Wiedereingliederungsmöglichkleit.....

Empfehlenswert ist auch der Aufenthalt in einer psychosomatischen (Akut)klinik. Dies ist ein Krankenhausaufenthalt und der wird von PKV und Beihlife übernommen - muss auch vorher abgeklopft werden, geht aber unproblematisch. Die Einweisung in eine solche Klinik schreibt allerdings der Psychiater, bzw. wird das durch die Kliniken oftmals abgefordert.

Grundsätzlich klopft der Amtsarzt (so sollte es sein) den Gesamtgesundheitszustand ab - also psychisch u. physisch....


Gruss Gerda
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Bundesfreiwild
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Re: Suche nach einem Psychiater

Beitrag von Bundesfreiwild »

Der Amtarzt verlangt ein Gutachten von einem Psychiater. Psychologen, etc. werden nicht als Gutachter bei DDU-Fragen anerkannt.
Demzufolge wäre es vielleicht angebracht, sich um einen Psychiatertermin zu bemühen, wenn man SELBST eine DU-Untersuchung beantragen will und das Attest evtl. braucht, weil andere, rein körperliche Erkrankungen für die DDU nicht ausreichen würden.

Ansonsten würde ein vom Arbeitgeber beauftragter Amtsarzt ein Psychiatergutachten verlangen können, dass dann eben eben nicht vor 3 Monaten erstellt werden könnte, weil die Terminvorlaufzeit eben so lange ist. Dann wartet man eben ab, bis die Untersuchung vom Arbeitgeber angeleiert wird, und der Amtsarzt ein Psychiatrisches Gutachten verlangt.

Solange du im Dienst erscheinst und nicht krank bist, besteht allerdings kein Anlass für eine DU-Untersuchung. Außer du würdest es trotz Anwesenheit auch in einer geminderten Dienstzeitregelung nicht schaffen, die Arbeit auf die Reihe zu bekommen, die du machen sollst.
Auftakt für eine Dienstunfähigkeitsuntersuchung sind in der Regel die Krankentage - entweder am Stück oder in Summe der Einzelerkrankungen - bei Telekoms 42 Kranktage.

Wenn ich so nachdenke.... die meisten jüngeren Beamten sind mit mehr Pension in den Ruhestand gegangen, als sie mit ihrer Teilzeitätigkeit hatten.

Man muss sich überlegen, was man will und dementsprechend vorgehen.
Kater-Mikesch
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Re: Suche nach einem Psychiater

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo didedupp,

deine theoretischen Ansätze sind ja lobenswert...also lt. SGB IX § 84 Abs. 2 und nach der GBV BEM muss nach 42 Tagen ein BEM initieert werden - der Betroffene kann auch selber ein BEM jederzeit von sich aus initiieren...

So weit die Theorie...

In der Praxis wird gerade bei der PBM NL und Vivento, wenn man beschäftigungslos ist, dies gerade nicht durchgeführt - bei den VCS´n ebenfalls nicht...
Ich kenne viele die ein BEM beantragt haben und bei denen der Vorgesetze bzw. DH gesagt hat, wenn es dir nicht passt, kannst du ja dageben klagen...Sogar die Widerspruchsbescheide sind im Regelfall ablehnend, ohne eine wirkliche gesetzliche Begründungen (die gibt es auch nicht, wenn die Frist der 42 Tage erreicht wurden)...und wenn derjenige dagegen nicht klagt, dann ist dieser Widerspruchsbescheid rechtskräftig - was nicht heißt, dass das nicht durchgeführte BEM rechtlich in Ordnung ist...

Normalerweise kann der BR eine Auflistung vom AG verlangen, bei dem nachgewiesen wurde, wie viele Beschäftigte länger als 42 Tage krank sind und bei wie vielen Beschäftigten das BEM angeboten wurde.
Das ist aber keine MUSS-Vorschrift, und das gilt nur für einen BR der es von sich aus wissen will - wenn der BR es nicht wissen will (wie bei der PBM NL, Vivento, VCS usw.), dann passiert natürlich nicht...

Hier muss es eine gesetzliche Nachweispflicht für den Betroffenen geben, der dies nicht immer einklagen und beweisen muss, sondern bei dem der AG dies im Umkehrschluss nachweisen muss...
Mit den Betriebsräten bei der PBM NL Oli*** Nick** und E** Stroh***** geht das aber nicht, da diese Hand in Hand mit dem AG zusammen arbeiten und den Betroffenen offen in den Rücken fallen...

Frag doch mal bei der PBM NL wie viele BEM-Verfahren z. B. in den letzten Jahren durchgeführt wurden - und frag mal nach, wie viele Anfragen von den Beschäftigten auf ein BEM-Verfahren von den Dienstvorgesetzten abgelehnt wurden...
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