Hallo an Alle,
ich habe mal eine Frage an alle GKV-Versicherten Beamten.
Als Beamter habe ich ja die Möglichkeit mich freiwillig in einer der gesetzlichen Krankenkassen zu versichern und zahle den vollen Beitrag (14,9%). Aber was passiert, wenn ich in den Ruhestand gehe.
Jeder normale Arbeitnehmer, egal ob im ÖD oder als Angestellter bleibt im Ruhestand bei seiner Krankenkasse oder landet in der Krankenkasse der Rentner. Hier liegen die Beiträge bei 15,5%, der Rentner übernimmt grob gesagt die eine Hälfte, die andere der Rentenversicherungsträger.
Selbst bei einer freiwilligen Versicherung in der GKV oder einer privaten gewährt der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zu den Beiträgen.
Aber wie ist das als Beamter? Habe ich da auch Anspruch auf diesen/ einen Zuschuss? Ist die Rentenversicherung Bund überhaupt mein Rentenversicherungsträger oder zahlt die Pensionen jmd. anderes aus.
Vielen Dank
T.
Krankenversicherung Pensionsalter
Moderator: Moderatoren
Re: Krankenversicherung Pensionsalter
Die Möglichkeit hast du nur, wenn du bei der Verbeamtung in der GKV eine bestimmte Zeit versichert warst und anschließend nicht in die PKV gewechselt bist.Als Beamter habe ich ja die Möglichkeit mich freiwillig in einer der gesetzlichen Krankenkassen zu versichern und zahle den vollen Beitrag (14,9%).
Ansonsten hast du keine Möglichkeit dich freiwillig in die GKV zu versichern.
Selbst ein Jahr Bundesfreiwilligendienst bringt dich nicht zurück in die GKV.
Komische Frage. Pension zahlt dein Dienstherr. Du bist doch Beamter auf Lebenszeit (bei deinem Dienstherrn).Ist die Rentenversicherung Bund überhaupt mein Rentenversicherungsträger oder zahlt die Pensionen jmd. anderes aus.
Gehst du in Pension, dann ändert sich für dich grundsätzlich nichts, außer dass du Versorgungsbezüge statt Besoldung erhälst und ein anderer Beihilfesatz gilt.
Du behälst deine Lohnsteuerklasse. Die Lohnsteuer wird von der Pension direkt einbehalten.
Du bleibst in deiner Krankenkasse und trägst deine Beiträge wie bisher. Einen Zuschuss gibt es von deinem Dienstherrn nicht; nur Erleichterungen bei "geringem Gesamteinküften" (§ 47 BBHV).
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Re: Krankenversicherung Pensionsalter
Hallo,
Zu den 14,9 % Krankenversicherungsbeitrag, kämen allerdings noch 1,275 % Pflegeversicherung (ohne Kinder) oder 1,025 % (mit Kinder) dazu.
Dann erhälst Du später Rente - kannst evt. auch wieder in die GKV wechseln (wenn deine Einkünfte unter der Jahresarbeitsentgeltgrrenze liegen) - und im Rentenalter gibt es einen Zuschuss zu der gesetzlichen Rente. Für zusätzliche Einnahmen wie z.B. Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes musst Du dann allerdings den vollen Satz von 15,5 % (KV) + 2,3 % (PV) zahlen.
Vielen Dank
T.[/quote]
Gruß vom Steinbock
Diese Entscheidung muss aber beim Einstieg in das Beamtenverhältnis getroffen werden. Ein späterer Wechsel ist nicht mehr möglich.atobln hat geschrieben:Hallo an Alle,
ich habe mal eine Frage an alle GKV-Versicherten Beamten.
Als Beamter habe ich ja die Möglichkeit mich freiwillig in einer der gesetzlichen Krankenkassen zu versichern und zahle den vollen Beitrag (14,9%).
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Zu den 14,9 % Krankenversicherungsbeitrag, kämen allerdings noch 1,275 % Pflegeversicherung (ohne Kinder) oder 1,025 % (mit Kinder) dazu.
Wenn dir eine spätere Rente lieber ist, als Versorgungsbezüge als Beamter bis zum Lebensende, würde ich empfehlen den Status eines Beamten zu beenden und in den Angestellten-Status zu wechseln.Aber was passiert, wenn ich in den Ruhestand gehe.
Jeder normale Arbeitnehmer, egal ob im ÖD oder als Angestellter bleibt im Ruhestand bei seiner Krankenkasse oder landet in der Krankenkasse der Rentner. Hier liegen die Beiträge bei 15,5%, der Rentner übernimmt grob gesagt die eine Hälfte, die andere der Rentenversicherungsträger.
Selbst bei einer freiwilligen Versicherung in der GKV oder einer privaten gewährt der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zu den Beiträgen.
Dann erhälst Du später Rente - kannst evt. auch wieder in die GKV wechseln (wenn deine Einkünfte unter der Jahresarbeitsentgeltgrrenze liegen) - und im Rentenalter gibt es einen Zuschuss zu der gesetzlichen Rente. Für zusätzliche Einnahmen wie z.B. Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes musst Du dann allerdings den vollen Satz von 15,5 % (KV) + 2,3 % (PV) zahlen.
Auf solch eine Frage - habe ich echte Zweifel, ob Du je die Beamtenprüfung absolviert hast.Aber wie ist das als Beamter? Habe ich da auch Anspruch auf diesen/ einen Zuschuss? Ist die Rentenversicherung Bund überhaupt mein Rentenversicherungsträger oder zahlt die Pensionen jmd. anderes aus.
Vielen Dank
T.[/quote]
Gruß vom Steinbock