Hallo zusammen,
ich bin Landesbeamter in RLP. In den nächsten Jahren wird meine Stelle wohl in ein Amt in einer anderen Stadt verlegt.
Ein Bekannter von mir meinte nun, ich müsse mir wegen einer Versetzung keine Gedanken machen, weil ich nach Vollendung des 60. Lebensjahres nicht mehr gegen meinen Willen versetzt werden könne. Stimmt das ? Ich habe bis jetzt nichts gefunden, was diese Aussage bestätigt.
Gibt es eine Altergrenze für Versetzungen ?
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Re: Gibt es eine Altergrenze für Versetzungen ?
Das halte ich auch für ein Gerücht denn § 29 Landesbeamtengesetz gibt dafür nichts her. Und zu § 29 kann es keine weiteren Rechtsverordnungen geben.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
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Re: Gibt es eine Altergrenze für Versetzungen ?
Neben der geschriebenen Regel (Post von Adler) gibt es auch ungeschriebene Regeln. Bisweilen gibt es hausinterne Absprachen die von Versetzungen "kurz" vor der Versetzung in den Ruhestand absehen.
Re: Gibt es eine Altergrenze für Versetzungen ?
Wenn Dein Amt in eine andere Stadt verlegt wird, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Du da auch hinverlegt werden musst. Möglicherweise gibt es ja ein anderes Tätigkeitsfeld in Deiner gewohnten Umgebung. Unbedingt den Personalrat einschalten!
Rechte, die einklagbar wären, hast Du allerdings nicht.
Was ist los, in der Pfalz? Habe gelesen, in den nächsten fünf Jahren gibt es nur noch ein Prozent Besoldungserhöhung? Wollt ihr auf Berliner Niveau abrutschen? Wen habt ihr denn da gewählt...?
Rechte, die einklagbar wären, hast Du allerdings nicht.
Was ist los, in der Pfalz? Habe gelesen, in den nächsten fünf Jahren gibt es nur noch ein Prozent Besoldungserhöhung? Wollt ihr auf Berliner Niveau abrutschen? Wen habt ihr denn da gewählt...?
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