Nebenverdienst Künstl. Tätigkeit NRW

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
singingturtle
Beiträge: 2
Registriert: 27. Feb 2013, 21:54
Behörde:

Nebenverdienst Künstl. Tätigkeit NRW

Beitrag von singingturtle »

Liebe Forumskollegen,

wer weiß etwas darüber, ob man als Landesbeamter einen Roman veröffentlichen darf? Wenn man nun mal schon das Glück hätte, dass ein Verlag das Buch veröffentlicht, kann das dienstrechtliche Probleme ergeben? In diesem Falle liegt auch Teilzeitbeschäftigung vor. Ich habe nachgeforscht: Nach § 68 Abs. 1Nr. 3 LBG (NRW) ist eine gewerbsmäßige Verwertung genehmigungspflichtig.
Aber die Interpretation ist mir unklar:
- Kann der Dienstherr eine gewerbsmäßige Veröffentlichung eines Romans über einen Verlag z.B. unterbinden, mit dem Argument, die Arbeitskraft voll für den Dienst einzusetzen o.Ä?
- Kann die Verbeamtung angegriffen werden, wenn gewerbliche Einkünfte entstehen (wenn man das Glück hätte, dass tatsächlich einige Bücher verkauft würden und ein paar Euros fließen würden.)

Ich danke jedem, der weiterhelfen kann! Wenn jemand andere Anlaufstellen weiß, wo man nachfragen kann, gerne, her damit!
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: Nebenverdienst Künstl. Tätigkeit NRW

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Eine "gewerbsmäßige Verwertung" liegt vor, wenn Sie einen Verlag aufbauen, um die Bücher A n d e r e r zu vertreiben. Das Schreiben eines Romans hat damit nichts zu tun. Das fällt unter die Bezeichnung "schriftstellerische Tätigkeit". Diese ist nicht genehmigungs- sondern anzeigepflichtig und darf nur untersagt werden, wenn dienstliche Interessen beeinträchtigt werden (siehe § 51 LBG-NRW).

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
Behörde:

Re: Nebenverdienst Künstl. Tätigkeit NRW

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Gemeinhin hilft auch schon ein Blick in die geltenden Regelungen (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... enu=1&sg=2), daher kann der Hinweis von Madame Schwäbel auch nur als allgemeiner Hinweis aufgefasst werden.
Die Frage ist in diesem Zusammenhang auch nicht was der Dienstherr kann oder nicht. Die Frage ist eher ob bestimmte rechtliche Einschränkungen überhaupt angewendet werden können. Da hilft aber nur ein Gespräch mit dem zuständigen Personaler.
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Nebenverdienst Künstl. Tätigkeit NRW

Beitrag von Bundesfreiwild »

Quatsch.
Autorentätigkeit ist künstlerisch und bedarf nicht der Genehmigung durch den Dienstherrn. Autorenmargen sind keine gewerblichen Einkommen, die als melde- und genehmigungspflichtige Nebentätigkeit gelten würden. Honorare aus schriftstellerischer Tätigkeit sind sowieso meist keine regelmässigen Einkommen und gewerbliche (im Sinne einer abhängigen Beschäftigung oder echter Selbstständigkeit) auch nicht.

Um aber auch JEDER dienstrechtlichn Falle aus dem Weg zu gehen, würde ich einfach meine Personalstelle darüber unterrichten, dass in Zukunft Honorarzahlungen aus schriftstellerischer Tätigkeit aufkommen werden und die Frage stellen, ob man dem Dienstherrn gegenüber irgendwie informativ tätig werden muss.
Da wird aber eine Nullmeldung kommen. Ich habe es auch so gemacht, nur um die Sicherheit zu haben, dass da nicht irgendwann jemand auf Ideen kommt.

NUR das Finanzamt hat ein Interesse an dem zusätzlichen Einkommen. Da sollte man sich auch mal melden, wie man das regelt. Erfahrungsgemäss gibts eine neue Steuernummer für "Selbstständige", damit man als quasi-Selbstständiger seine Autorenmarge/oder auch Aufwand in seiner EKST-Erklärung angeben darf, kann, muss.
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Nebenverdienst Künstl. Tätigkeit NRW

Beitrag von Bundesfreiwild »

singingturtle - nur noch mal zur Klärung:
Ob du deine Freizeit damit verbringst, Romane zu schreiben oder zu stricken oder irgendwelche Felsen hochzuklettern, ist dein privater Spass. Dafür bekommst du erstmal kein Geld. Das ist Freizeitbeschäftigung.

Wenn ein Verlag dein Buch verlegt, ist der VERLAG der, der das Verkaufsgewerbe betreibt. Also nicht der Autor. Der Romanschreiberling ist nur der Empfänger des Gewinnanteiles - der Autorenmarge. Die Autorenmarge entsteht NICHT durch die Betreibung einer Nebentätigkeit (bei einem Unternehmen) oder durch die selbstständige Betreibung eines Unternehmens. Du bekommst nur einfach Geld für deine künstlerische Buchidee, die jemand anderes für dich vermarktet.
Du arbeitest ja auch gar nicht mehr für dieses Honorar; es kommen keine Arbeitsstunden auf, es kommt keine Arbeitsbelastung auf, es entsteht kein Interessenskonflikt.
Also betreibst du auch keine irgendwie geartete "Tätigkeit". Es kommt jetzt einfach nur Geld rein, weil jemand anderes (der Verlag) selbst ein Interesse daran hat, etwas zu verkaufen. Halt mal "Lohn der Arbeit", für die man viele viele Freizeitstunden geopfert hat.

Genauso ist es bei allen künstlerischen Tätigkeiten, wenn der Künstler nur mit seiner Kunsterzeugung beschäftigt ist und hier und da mal ein Bild verkauft, egal ob privat oder über eine Gallerie.

ERST dann, wenn du als Autor, Maler, Bildhauer auch einen EIGENES Unternehmen aufmachen würdest, über den du deine Werke selbst verkaufst, also einen Verlag, eine Gallerie oder ähnliches, wo du wirklich als Gewerbeunternehmen unterwegs wärest, DANN wäre das ein gewerbliches Einkommen und auch eine Nebentätigkeit.

Also mach dir also keinen Kopf. Es ist alles in Ordnung. Teile dem Dienstherrn einfach mit wie oben schon geschrieben und alles ist okay.
Das Finanzamt ist viel, viel wichtiger, weil es Steuerbetrug wäre, würdest du das zusätzliche Einkommen nicht angeben.
Und stell dir vor, du wirst berühmt und würdest durch die Lande reisen, zu Lesungen, zur Buchmesse, etc. Dann könntest du deine Fahrt- und Hotelkosten auch steuerlich absetzen. Vorausgesetzt, du bist anständig beim Finanzamt gemeldet.

Falls man in Pension geht, sollte man sich mal beim Dienstherrn melden, ob die Autoren-Honorare gemeldet werden müssen. Bin mir nicht sicher, ob die mit der Pension verrechnet werden.
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: Nebenverdienst Künstl. Tätigkeit NRW

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Bundesfreiwild hat geschrieben:singingturtle - nur noch mal zur Klärung:...
Gelungene Erklärung, gefällt mir gut!

Zur Ergänzung des letzten Satzes:
Eine Verrechnung mit oder Anrechnung auf die Versorgungsbezüge kommt nur dann in Betracht, wenn die Regelaltersgrenze für den Ruhestand noch nicht erreicht ist.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
singingturtle
Beiträge: 2
Registriert: 27. Feb 2013, 21:54
Behörde:

Re: Nebenverdienst Künstl. Tätigkeit NRW

Beitrag von singingturtle »

LIebe Kollegen,

danke euch allen!
Das war sehr informativ und ich bin sooo glücklich, dass ich in meiner Freizeit doch keine Socken stricken muss (sondern schreiben und ggfs. veröffentlichen darf).
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Nebenverdienst Künstl. Tätigkeit NRW

Beitrag von Bundesfreiwild »

Mal neugierig gefragt: Was ist denn Thema deines Romanes/deiner Bücher?

(Meine Autorentätigkeit ruht im Moment, weil die Telekom mich geistig bis zum Anschlag beschäftigt und ich für die Folgeromane nur die Recherchen erledigt bekommen habe.)
Antworten