Wiedereingliederung vs. Fehlzeitengespräch

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SKGo
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Wiedereingliederung vs. Fehlzeitengespräch

Beitrag von SKGo »

Einen Kollegen (verbeamtet) von der Kommunalverwaltung hats getroffen. Er war wegen der Bandscheibe mehrere Monate außer Dienst. Nun hat die Dienststelle ihm folgendes offeriert:

1. Teilnahme an einem Wiedereingliederungsgespräch (Wiedereingliederung ist erfolgreich verlaufen, Dienstantritt war bereits vor zwei Monaten). Die Teilnahme am Wiedereingliederungsgespräch k a n n von seiner Seite abgelehnt werden, aber, dann wird er automatisch vom Dienstherrn zu einem

2. Fehlzeitengespräch eingeladen. Die Teilnahme daran sei verpflichtend und er habe auch weniger Rechte (?) als beim Wiedereingliederungsgespräch.

Hää? Ich dachte bisher immer, das sei ein und dasselbe. Stimmt denn das? Welche Rechte büßt er denn ein, wenn er nicht zum Wiedereingliederungsgespräch möchte?
Stimmt es, dass man das Fehlzeitengespräch nicht ausschlagen kann? Was könnte ihm denn drohen?
Wer kann zu dem Thema raten?
Blue Ice Ultra
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Re: Wiedereingliederung vs. Fehlzeitengespräch

Beitrag von Blue Ice Ultra »

zu 1.) Gar keine.

zu 2.) Jein, letztlich will sich ja der Vorgesetzte mit einem über dienstliche Belange unterhalten (eben z.B. Fehlzeiten). Ablehnen kann man das zwar, allerdings haben derartige Abehnungen immer auch eine disziplinarechtliche Komponente.
Kater-Mikesch
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Re: Wiedereingliederung vs. Fehlzeitengespräch

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo SKGo,

ein Gespräch über die durchgeführte WE wäre in meinen Augen sinnvoll, muss aber nicht zwingend durchgeführt werden, da du ja nach Ende der WE wieder voll arbeitest und somit wieder deinen Teil beiträgst...

Zum Fehlzeiten-Gespräch sollst bzw. musst du gehen. Es gibt keine Grundlage für eine Nichtteilnahme - ggf. kannst du den BR mit hinzuziehen.
Ich würde mir in aller Ruhe anhören, was der Vorgesetzte zu sagen hat. Über Diagnosen und Krankheiten brauchst du nichts zu sagen, auch brauchst du keine Stellungnahme abzugeben.

Nach dem Gespräch würde ich dann eine Einsichtnahme in die Personalakte vornehmen, dann man will ja wissen ob dort dann was festgehalten wurden. Z. B. ein Protokoll oder sonstige Ergebnisse des Gesprächs. Es ist auch möglich, später z. B. mit Beratung des BR, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, die dann ggf. in die Personalakte mit aufgenommen werden kann.
Über Erkrankungen und Diagnosen ist dann abe wie gehabt nichts dergleichen in der Stellungnahme aufzuführen...

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte ?
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Bundesfreiwild
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Re: Wiedereingliederung vs. Fehlzeitengespräch

Beitrag von Bundesfreiwild »

Wenn nach einer erfolgreichen Wiedereingliederung nach längerer Krankheit der Dienst wieder zu 100% aufgenommen wurde und danach trotzdem wieder viele Fehlzeiten aufkommen, dann macht ein "Fehlzeitengespräch" (was soll das denn überhaupt sein - rein rechtlich gesehen) keinen wirklichen Sinn.
Es wäre dann eben angebracht din Gespräch nach den Vorgaben des Betrieblichen Eingliederung (BEM) anzusteuern (mit Chef, vielleicht Schwerbehindertenbetreuung, eine Peson des Vertrauens, etc.) um herauszufinden, was man am Arbeitsplatz verändern könnte, damit der Kollege nicht weiter hohe Fehlzeiten hat.

Ein blödes Gespräch a lá "Ihre Fehlzeiten sind aber zu hoch, das müssen SIE ändern." würde ja nichts nützen, weil der Beamte die Situation von sich aus meist nicht ändern kann. Wie der Arbeitsplatz umorganisiert werden kann und muss, damit keine oder nur wenige Fehlzeiten aufkommen, legt man in einem BEM-Gespräch fest.

Wenn die hier genannte "Wiedereingliederung" schon eine nach BEM war und die Fehlzeiten sind immer noch hoch, trotz optimiertem Arbeitsplatz und Tätigkeitsinhalt, dann kommen dem Chef natürlich Gedanken zur Dienstunfähigkeit, wenn die Anzahl Tage dazu aufgekommen sind.


I
Kater-Mikesch
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Re: Wiedereingliederung vs. Fehlzeitengespräch

Beitrag von Kater-Mikesch »

Das Problem dabei ist, dass der Beschäftigte keinen Einfluss darauf hat - wenn der AG den Beschäftigten zu diesen Gespräch (wie es auch immer heißen soll) einlädt,
dann muss/soll der Beschäftigte dem auch Folge leisten - ob das sinnig ist oder nicht.
Als Beschäftigter kann ich mir ja alles anhören und so wie in meinem letzten Beitrag beschrieben, verhalten...
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Bundesfreiwild
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Re: Wiedereingliederung vs. Fehlzeitengespräch

Beitrag von Bundesfreiwild »

Also hingehen, sich im Vorfeld ein paar eigene Notizen mit Vorschlägen machen, was der Chef evtl. an den Rahmengegebenheiten ändern könnte, damit die Fehlzeiten eben nicht mehr aufkommen. Das könnnte ein anderes Büro sein, wenn einem ausgerechnet DER Kollege permanent auf den Keks geht, mit dem man zusammen sitzt.
Oder eine rückengerechte Bürostuhl/-tischkombi, oder, oder, oder.
Sich nicht in die Defensive drängen lassen. Eigene Vorschläge unterbreiten. Abwarten, was der Chef meint.
Soll ja was Konstruktives rauskommen.
Kater-Mikesch
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Re: Wiedereingliederung vs. Fehlzeitengespräch

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

wichtig ist, dass man sich VORHER Gedanken über das Gespräch macht.
Oftmals kann man sich ja schon denken, was kommt - wenn dann eigene Vorschläge unterbreitet werden können, ist das immer eine gute Strategie...
Aber keine unmöglich Dinge (z. B. bei der VCS ein Büro zur alleinigen Nutzung) oder sonstiges nicht umsetzbares.

Sinnvoll ist es immer, mit einer Vertrauensperson (z. B. BR) in das Gespräch zu gehen - aber die Vorbereitung ist alles...
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