Beförderung A9mDmZ nach A9gD

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Djehuti
Beiträge: 2
Registriert: 4. Mär 2013, 17:18
Behörde:

Beförderung A9mDmZ nach A9gD

Beitrag von Djehuti »

Hallo,

ich bin aktuell besoldet nach A9 mittler Dienst mit Zulage (nach A10), also A9mZ. Des Weiteren habe ich einen Aufstiegslehrgang zum gehobenen Dienst absolviert. Jetzt stellt sich mir die Frage; Was passiert bei meiner "Beförderung" in den gehobenen Dienst nach A9gD? Meine Zulage (mZ) würde ja entfallen. Ergo würde ich mich für mindestens 12 Monate schlechter stellen. Dann könnte ich ja nach A10gD befördert werden.

Gibt es vielleicht eine Ausgleichszulage?

Ach ja, ich Kommunalbeamter in NRW.

Gruß
Djehuti
arti67
Beiträge: 40
Registriert: 15. Feb 2012, 15:09
Behörde:

Re: Beförderung A9mDmZ nach A9gD

Beitrag von arti67 »

Bei einem Kollegen war das genauso. Er war A9mZ als er auf den Aufstiegslehrgang ging. Nach bestandener Prüfung wurde er A9 g. D. und bekam eine Ausgleichszahlung, vmtl. wegen Besitzstandswahrung.
Benutzeravatar
afo1
Beiträge: 227
Registriert: 19. Aug 2011, 10:19
Behörde:

Re: Beförderung A9mDmZ nach A9gD

Beitrag von afo1 »

Ich habe eine Kollegin, die ist von A 13gZ nach A13h aufgestiegen. Ihr wird auch eine Zulage gezahlt.
Gruß undherzlichen Glückwunsch!
afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
Djehuti
Beiträge: 2
Registriert: 4. Mär 2013, 17:18
Behörde:

Re: Beförderung A9mDmZ nach A9gD

Beitrag von Djehuti »

Danke für schnelle Antwort. Hat vielleicht auch jemand Kenntnis von der entsprechenden Rechtsgrundlage?
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: Beförderung A9mDmZ nach A9gD

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Djehuti hat geschrieben:Hat vielleicht auch jemand Kenntnis von der entsprechenden Rechtsgrundlage?
M. E. ist es § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BBesG alter Fassung. Der Umstand, dass allgemeine Erhöhungen nicht auf diese Ausgleichszulage angerechnet werden, ergibt sich dann aus § 12 Abs 1 Satz 5 aaO.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Antworten