Hallo,
ich habe eine verbindliche Zusage für die Ausbildung zur Verwaltungswirtin in Bayern im September.
Nun habe ich zufällig gelesen das in der freien Wirtschaft lt. Berufsbildungsgesetz § 8 eine Ausbildung auch in Teilzeit möglich ist, um auch Müttern oder pflegenden Angehörigen (auf mich trifft beides zu) die Absolvierung einer Ausbildung zu ermöglichen.
Ich habe die Beamtengesetze schon durchstöbert, da ist zwar von Teilzeit aus familiären Gründen die Rede, das betrifft aber m. E. nach bereits "berufstätige" Beamte.
Gibt es sowas auch in der Beamtenausbildung? Wenn ja wo ist das gesetzlich geregelt?
Wäre für Info s dankbar.
Viele Grüße
Ronja43
Verwaltungswirt-Ausbildung in Teilzeit möglich?
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Re: Verwaltungswirt-Ausbildung in Teilzeit möglich?
Definitiv nein. §§ Art. 88 bzw. 89 BayBG (Bayerisches Beamtengesetz) regeln die Teilzeittätigkeit für Beamte mit Dienstbezügen. Da Du aber Anwärterin sein wirst, nennen sich die Bezüge bei Dir Anwärterbezüge und damit sind diese Regelungen in Deinem Fall nicht anwendbar.