Entscheidung über dauerhafte DU durch Dienstvorgesetzten?

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Campine
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Entscheidung über dauerhafte DU durch Dienstvorgesetzten?

Beitrag von Campine »

Hallo an alle,
ich bin seit Mai 2012 durchgängig arbeitsunfähig. Eine Untersuchung beim AA hat in Oktober 2012 stattgefunden.
Das Gutachten liegt mir nicht vor, aber meine Dienststellen-Leitung teilt mir mit, dass der AA nicht von einer dauerhaften DU ausgegangen ist und dass er eine Möglichkeit zur Wiederherstellung der Arbeitskraft sieht.
Jetzt lädt mich die Dienststellen-Leitung zu einem Gespräch ein, um mit mir meine weitere Einsatzmöglichkeit zu besprechen.

Mein Krankheitszustand hat sich seit der Untersuchung beim AA weiter verschlechtert, sodass ich beim Orthopäden, Schmerztherapeuten und Psychologen in Behandlung bin. Weitere Untersuchungen stehen an.
Meine Beschwerden schränken mich in der Mobilität derart ein, dass ich den Weg zur Dienststelle nicht schaffe, sodass mir eine Wahrnehmung des Termins nicht möglich ist.
Eine 4-Wochen-weitergehende AU-Bescheinigung liegt bei der Dienststelle bereits vor.

Nun meine Fragen:
Ist es rechtlich überhaupt zulässig, dass die Dienststellen-Leitung mich "einbestellt", muss ich Auskunft über meine Leiden erteilen?
Reicht der Verweis auf die vorliegende - weit in die Zukunft gehende - AU-Bescheinigung aus, oder kann sie ein Attest vom behandelnden Arzt verlangen?

Ich würde mich über erhellende Antworten freuen.
egyptwoman
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Re: Entscheidung über dauerhafte DU durch Dienstvorgesetzten

Beitrag von egyptwoman »

Wenn du den Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen kannst, lass dir das durch ein Attest von deinem behandelnden Arzt bescheinigen und schick das deinem Dienstherrn.
Generell kann dich dein Dienstherr schon zu einem Gespräch einbestellen, aber wie oben schon bemerkt, wenn du es aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffst, dann gehts halt nicht.
Das Gutachten des AA kannst du übrigens von deinem Dienstherrn als Kopie verlangen, er muss dir das aushändigen. Auch wenn der AA schreibt das er dich nicht für dauernd Dienstunfähig hält heißt das nicht das dich dein Dienstherr nicht doch in den Ruhestande versetzen kann, er kann sich an das Gutachten halten muss es aber nicht. Am Ende entscheidet der Dienstherr ob du in Ruhestand versetzt wirst und nicht der AA.
Du musst deinem Dienstherrn natürlich nicht ausführlich erzählen was du genau hast, da dies der Schweigepflicht unterliegt.
Ich wünsche dir auf jedenfall gute Besserung.

egyptwoman
Rechtlerin
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Re: Entscheidung über dauerhafte DU durch Dienstvorgesetzten

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Campine,

ein Hinweis noch für die Kopie der Untersuchung - bei Bundesbeamten MUSS der Arzt nach § 48 Abs. 3 der Beamtin ein Doppel des Gutachtens übermitteln.

Analog wird es da beim Landesrecht einen Paragraph geben - einfach mal in google nach Landesbeamten mit Bundesland suchen oder BR fragen.
Blue Ice Ultra
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Re: Entscheidung über dauerhafte DU durch Dienstvorgesetzten

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Rechtlerin hat geschrieben:Hallo Campine,

ein Hinweis noch für die Kopie der Untersuchung - bei Bundesbeamten MUSS der Arzt nach § 48 Abs. 3 der Beamtin ein Doppel des Gutachtens übermitteln.

Analog wird es da beim Landesrecht einen Paragraph geben - einfach mal in google nach Landesbeamten mit Bundesland suchen oder BR fragen.
Also für NRW gibt es eine solche Regelung definitiv nicht.
Blue Ice Ultra
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Re: Entscheidung über dauerhafte DU durch Dienstvorgesetzten

Beitrag von Blue Ice Ultra »

HopSing hat geschrieben:
Blue Ice Ultra hat geschrieben:
Rechtlerin hat geschrieben:Hallo Campine,

ein Hinweis noch für die Kopie der Untersuchung - bei Bundesbeamten MUSS der Arzt nach § 48 Abs. 3 der Beamtin ein Doppel des Gutachtens übermitteln.

Analog wird es da beim Landesrecht einen Paragraph geben - einfach mal in google nach Landesbeamten mit Bundesland suchen oder BR fragen.
Also für NRW gibt es eine solche Regelung definitiv nicht.

Was für mich dann aber bedeuten würde, dass im Zweifel Bundesrecht gilt.
Quatsch. Noch nichts von der Föderalismusreform 2 gehört?
arme Sau
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Re: Entscheidung über dauerhafte DU durch Dienstvorgesetzten

Beitrag von arme Sau »

Fangt nicht schon wieder an !
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Bundesfreiwild
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Re: Entscheidung über dauerhafte DU durch Dienstvorgesetzten

Beitrag von Bundesfreiwild »

Fakt ist: Weder BAD, noch kein Amtsarzt haben mir ein Doppel des Gutachtens verweigert.
Einfach höflich anfragen und man bekommt es. Schliesslich muss man ja wissen, was über den eigenen Gesundheitszustand geschrieben wird.
Rechtlerin
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Re: Entscheidung über dauerhafte DU durch Dienstvorgesetzten

Beitrag von Rechtlerin »

Also ich habe auch den Amtsarzt gefragt (nachdem er mich in der Untersuchung auf den Veranlasser der Untersuchung verwiesen hat) und dann im Nachgang auf den
Paragraph im BBG hingewiesen.
Gleichzeitig habe ich den Dienstherr mit der Bitte um Zusendung des Ergebnisses gebeten - beide haben mir dann das Gutachten tatsächlich zugesendet.
Blue Ice Ultra
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Re: Entscheidung über dauerhafte DU durch Dienstvorgesetzten

Beitrag von Blue Ice Ultra »

HopSing hat geschrieben:
Blue Ice Ultra hat geschrieben: Quatsch. Noch nichts von der Föderalismusreform 2 gehört?
Ja, aber Du offensichtlich noch nicht allzuviel. Nach der Föderalismusreform gilt in den Bereichen, in denen die Länder keine eigenen Regelungen treffen, nach wie vor Bundesrecht. Und das bezieht sich nicht nur auf gesamte Gesetze, sondern auch inhaltliche Teilbereiche. Wenn nicht ausdrücklich etwas anders hier bestimmt wird, gilt Bundesrecht. Föderalismusreform 2 änderte vor allem die Finanzverfassung - hat hier also gar nichts zu suchen.

Im übrigen gewöhne Dir bitte mal andere Umgangsformen an.
Quatsch, das betrifft lediglich das Statusrecht (Art. 74 Nr. 27 GG). Die Regelung des Dienstrechts der Landesbeamten (dazu zählt auch die Prüfung der DDU (und um nichts anderes ging es in meinem Ausgangspost)) fällt in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder (siehe BT 16/813 Seite 14 (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/008/1600813.pdf). Auch das BeamtStG enthält keine entsprechende Regelung.
Im übrigen erlaube ich mir "Quatsch" auf der Grundlage von Art 5. Abs. 1 GG auch als solchen zu benennen.
Kater-Mikesch
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Re: Entscheidung über dauerhafte DU durch Dienstvorgesetzten

Beitrag von Kater-Mikesch »

was ist dass denn für ein Versuch...???
Fehlt nur noch, dass sich wirtschaft_frei wieder meldet und aus der Versenkung auftaucht...habe lange nichts mehr gehört vom ihm...
Campine
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Re: Entscheidung über dauerhafte DU durch Dienstvorgesetzten

Beitrag von Campine »

Ich bedanke mich zunächst für die Antworten.
Aber ich habe bereits im LBG meines Bundeslandes nachgesehen, und es gibt die Vorschrift, dass mir das Gutachten zu übermitteln ist.
Leider habe ich auf meine Anforderung noch keine Antwort erhalten. Der AA will wohl nicht......

Im Übrigen stellt sich mir die Frage, warum die Vorgesetzten glauben, dass man nach fast 40 Jahren untadeliger, mit besten Beurteilungen versehener Dienstzeit anscheinend zum Simulanten mutiert.
Erkrankungen lassen sich nicht immer schnell und sicher diagnostizieren und die Behandlung ist auch nicht immer einfach.
Sodass der Aufbau von weiterem Druck gerade bei auch stressbedingten Symptomen nicht gesundheitsförderlich ist.

Campine
Kater-Mikesch
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Re: Entscheidung über dauerhafte DU durch Dienstvorgesetzten

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Campine,

so lange man (gute) Arbeit abliefert, ist das ganz normal - aber wehe es geht einem mal schlecht...dann zeigt sich der wahre Charatker (nicht nur vom AG, Vorgesetzten, Kollegen, Freunde usw.)...

Schreib den AA an (Mail, Briefpost) und lege ihm die zitierte Stelle des LBG vor - danach wird er dir mit Sicherheit das Schreiben zukommen lassen...
Du kannst dich aber auch an deinen Dienstherr wenden und um die Zusendung des Gutachtens bitten.

Bei mir hat der AA dies auch nach dem Zitat aus dem LBG umgehend erledigt !
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