Wechsel innerhalb oder nach der Probezeit?

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bm2012
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Wechsel innerhalb oder nach der Probezeit?

Beitrag von bm2012 »

Hallo,

kurz zu meinem bisherigen Werdengang:

1999 habe ich bei einem hessischen Landkreis mein Beamtendasein im mittleren Dienst begonnen. Ich war jahrelang Sachbearbeiter im Bereich BSHG, später SGB II. Dann habe ich 2008 die Chance erhalten, das Studium zum geh. Dienst zu starten. Meinen Lebzeitstatus habe ich aufgegeben und bin nochmal als Anwärter durchgestartet. Nach erfolgreichem Studium bin ich im Bereich "Landwirtschaft" gelandet und befinde mich aktuell in der 3jährigen Probezeit.

Mein Problem: Mit der neuen Stelle bin ich todunglücklich, würde lieber wieder im sozialen Bereich tätig werden. Oder irgendwas anderes ohne Schafe und Kühe (Mitarbeiter der Landwirtschaftsämter mögen mir verzeihen. Mir fehlt der Draht zur Materie). Auch privat wünsche ich mir eine Luftveränderung. Mein Traum ist es, von Hessen nach Mecklenburg, möglichst nicht so weit weg von der Ostsee, zu wechseln.

Die Frage ist nur wie stelle ich das an.

- sollte ich bis zur Verbeamtung auf Lebzeit in 2 Jahren warten, bis ich tätig werde?
- wann sollte ich Kontakt zu meiner Wunschdienststelle aufnehmen? Diese hätte aktuell eine Stelle zu besetzen, jedoch kommt ein Wechsel aus persönlichen Gründen für mich erst in anderhalb Jahren in Betracht
- wie realistisch ist mein Vorhaben eigentlich? Kann mir meine Dienststelle Knüppel zwischen die Beine werfen, wenn der neue Dienstherr mich will?
- wie ist der Bedarf an Beamten A9 in Mecklenburg eigentlich? Ich arbeite auch sehr gerne im Jobcenter, werden da nicht permanent erfahrene Leute gesucht?
- muss ich Ausbildungskosten erstatten? Ich habe ein Schriftstück unterschrieben, nach dem ich mich verpflichte, min. 5 Jahre im öD zu bleiben. Vom gleichen Dienstherren steht da nix...

Vielleciht kann mir jemand weiterhelfen, der so was schon mal durch hat. Auf jeden Fall bedanke ich mich vorab für jeden Hinweis und jede Idee!
staunkei
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Re: Wechsel innerhalb oder nach der Probezeit?

Beitrag von staunkei »

Wechselst Du den Dienstherren (z.B. Land - Kommune)? Wenn ja versuche ich mal grob Deine Fragen aus eigener Erfahrung zu beantworten:


- du must nicht die zwei Jahre warten bis Du auf Lebenszeit bist, ich würd sofort anfangen. Ich weiß nicht wie alt Du bist, aber je älter Du bist um so schwerer ist in der Regel der Wechsel, ab dem 40. Lebensjahr fast gar nicht mehr möglich.

-Kontakt mit der neuen Dienststelle am besten sofort aufnehmen, die entscheiden letzlich ob du kommst. Vorsicht, 1,5 Jahre können lang sein, wenn dringend jemand in der neuen Dienststelle gebraucht wird findet sich vieleicht ganz schnell ein anderer Wunschkandidat. Sollte nicht so dringend jemand benötigt werden kann es sein daß die neue Dienststelle einfach die Stelle streicht und Du Pech hast. Wenn Du sicher was hast, die Sache ohne Rücksicht auf Verluste sofort klar machen und nicht zu lang warten.

-Die alte Dienststelle kann Dein Vorhaben verzögern, verhindern kann Síe es nicht.

-Ausbildungskosten, das ist Verhandlungssache zwischen alten Dienstherren und neuen Dienstherren. Wenn der neue dich unbedingt will übernimmt er das (sofern überhaupt etwas fällig wird).

liebe Grüße

Staunkei
bm2012
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Re: Wechsel innerhalb oder nach der Probezeit?

Beitrag von bm2012 »

Danke für die Antwort!

Der Wechsel wäre von Kommune zu Kommune, von Hessen nach Meck-Pomm. Aktuell wäre da meine Wunschstelle zu besetzen. Allerdings kann ich aus privaten Gründen jetzt noch nicht wechseln. Ich muss drauf hoffen, dass in der Zukunft dort noch Bedarf ist. Von meinem Alter her dürfte es passen.

Meine Sorge: Was ist, wenn ich mich in der PProbezeit drum kümmere und es mit dem Wechsel aus irgendeinem Grund doch nicht klappt? Gefährde ich unter Umständen meine Lebzeitverbeamtung?

LG
staunkei
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Re: Wechsel innerhalb oder nach der Probezeit?

Beitrag von staunkei »

Zunächst einmal, behalt deinen Wunsch die Behörde zu Wechseln für Dich, geht ja niemanden etwas an. Sag das auch dem Personalchef der neuen Behörde dass Deine Bewerbung vertraulich zu behandeln ist da du den jetzigen Dienstherren nicht informiert hast.

Die Probezeit kann meines Wissens schon verlängert werden aber eigentlich nur, wenn du die Anforderen an Deinen Dienstposten nicht genügst. Das ist aber sehr schwer für den Dienstherren zu begründen, es sei denn Du bist ernsthaft erkrankt.

Dein Fall mal durchgespielt, Du bewirbst dich in der Probezeit, Dein jetziger Dienstherr kriegt das mit, und Dein neuer Dienstherr nimmt Dich dann nicht. Die Begründung für eine Verlängerung der Probezeit oder gar eine Enlassung aus dem Beamtenverhältnis wäre für deinen jetzigen Dienstherren schwer. Die würde dann heißen: "die Probezeit wird verlängert weil sich der Beamte auf eine andere Dienststelle beworben hat". Das ist in der Tat sehr dünn.

Ansonsten, lass dich nach Ablauf der Probezeit auf Lebzeit verbeamten und wechsele dann.

Liebe Grüße

Staunkei
bm2012
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Re: Wechsel innerhalb oder nach der Probezeit?

Beitrag von bm2012 »

Ja, da werde ich mal noch etwas warten und dann versuchen, den Kontakt zur Wunschbehörde herzustellen. Ich habe da eine bestimmte kleine Stadt im Kopf und werde Stadt- und Kreisverwaltung sowie Jobcenter ansprechen, wenn die Zeit gekommen ist.

Kennt vielleicht noch jemand die aktuelle Situation in Meck-Pomm, speziell in Küstennähe? Wenn ich google finde ich diverse Artikel, die mich denken lassen, dass dort ein Bedarf an Beamten herrscht. So versucht das Land, Beamte aus anderen Bundesländern anzulocken, indem es finanzielle Anreize schafft. Gibt es den hohen Bedarf an Beamten in den neuen Bundesländern noch oder ist das der Stand von Vorvorgestern?

Einen schönen Sonntag wünsche ich!
bm2012
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Re: Wechsel innerhalb oder nach der Probezeit?

Beitrag von bm2012 »

Keine Kollegen aus Mecklenburg vor Ort? ;-)
bm2012
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Re: Wechsel innerhalb oder nach der Probezeit?

Beitrag von bm2012 »

Ich habe jetzt ein spannendes Stellenangebot gefunden, werde aber nicht 100%ig schlau draus. Vielleicht kann ja hier jemand von den erfahrenen Kollegen Licht ins Dunkel bringen :)

Laut Stellenangebot wird die Stelle nach TVÖD entlohnt und ist auf ein halbes Jahr befristet (ohne Nennung eines Grundes wie etwa Vertretung Elternzeit). Gleichzeitig richtet sich das Angebot explizit an Diplom-Verwaltungswirte. Alternativ können sich auch Verwaltungsfachwirte und Diplom-Soz-Päd bewerben.

ISt das nun eine Stelle, die als Beamter besetzt werden kann oder richtet sich das Angebot an mutige Dipl-Verwaltungswirte, die mutig genug sind, ihren Beamtenstatus aufzugeben?

Auch aus dem Stellenplan werde ich nicht schlau. 5 Beamtenstellen der passenden Besoldungsgruppe, davon 4,91 besetzt... wer kann Rat geben?
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