Höhe Der Steuern
Moderator: Moderatoren
Höhe Der Steuern
hallo vielleicht könnt ihr mir weiter helfen.
ich bin beamter an gericht , und habe 80 %
habe mir jetzt einmal die pension als dienstunfähig ausrechnen lassen. Wegen Krankheit.
Mindestversorgung
BRUTTO
wer kann mir sagen was es NETTO ist.
bei mir in der behöre weiss keiner wie hoch die steuern abgaben sind.
KV weiss ich selbst . bekonmme ich auskunft im finanzamt, wie hoch der prozentsatz ist?
danke für euer hilfe.
gruss
Robi
ich bin beamter an gericht , und habe 80 %
habe mir jetzt einmal die pension als dienstunfähig ausrechnen lassen. Wegen Krankheit.
Mindestversorgung
BRUTTO
wer kann mir sagen was es NETTO ist.
bei mir in der behöre weiss keiner wie hoch die steuern abgaben sind.
KV weiss ich selbst . bekonmme ich auskunft im finanzamt, wie hoch der prozentsatz ist?
danke für euer hilfe.
gruss
Robi
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Re: Höhe Der Steuern
Mir springt auf dieser Seite nur der verschwenderische Gebrauch von Leerstellen (vor und nach den Schrägstrichen) ins Auge. Bei der Suche nach einer Anwendung für Versorgungsempfänger bin ich gescheitert.
Falls es dem Threadersteller ähnlich gehen sollte, biete ich meinen „Service“ an, benötige dafür aber folgende Informationen:
- Bruttobetrag
- Steuermerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal, monatlicher Steuerfreibetrag
- Wohnsitzbundesland
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Falls es dem Threadersteller ähnlich gehen sollte, biete ich meinen „Service“ an, benötige dafür aber folgende Informationen:
- Bruttobetrag
- Steuermerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal, monatlicher Steuerfreibetrag
- Wohnsitzbundesland
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Höhe Der Steuern
Hallo Gerda
das sehe ich genauso
da es ja von bundesland zu bundesland verschieden ist.
ich komme aus bayern, in berlin ist es wieder anders.
es muss doch jemand wissen wenn man 2000€ Mindestversorgung Brutto bekommt,
wieviel netto rauskommt.
gruß
robi
das sehe ich genauso
da es ja von bundesland zu bundesland verschieden ist.
ich komme aus bayern, in berlin ist es wieder anders.
es muss doch jemand wissen wenn man 2000€ Mindestversorgung Brutto bekommt,
wieviel netto rauskommt.
gruß
robi
Re: Höhe Der Steuern
von dibedupp » 05.02.2013 11:35
Blauweiss hat geschrieben:
Hallo Gerda
das sehe ich genauso
da es ja von bundesland zu bundesland verschieden ist.
ich komme aus bayern, in berlin ist es wieder anders.
es muss doch jemand wissen wenn man 2000€ Mindestversorgung Brutto bekommt,
wieviel netto rauskommt.
gruß
robi
Das weiß dein Steuerbeater.
Danke für deine antwort
Nur ich habe keinen steuerberater
da ich meine steuer selbst mache
warum unnötig geld rausschmeissen, wenn man sowieso nachzahlen muss.
(
Blauweiss hat geschrieben:
Hallo Gerda
das sehe ich genauso
da es ja von bundesland zu bundesland verschieden ist.
ich komme aus bayern, in berlin ist es wieder anders.
es muss doch jemand wissen wenn man 2000€ Mindestversorgung Brutto bekommt,
wieviel netto rauskommt.
gruß
robi
Das weiß dein Steuerbeater.
Danke für deine antwort
Nur ich habe keinen steuerberater
da ich meine steuer selbst mache
warum unnötig geld rausschmeissen, wenn man sowieso nachzahlen muss.

Re: Höhe Der Steuern
2000 Euro Mindestversorgung??? Liegt die nicht bei ca. 1400 Euro?Blauweiss hat geschrieben: es muss doch jemand wissen wenn man 2000€ Mindestversorgung Brutto bekommt,
wieviel netto rauskommt.
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Re: Höhe Der Steuern
Eine Mindestversorgung in Höhe von 2000 € (!) - davon habe ich noch nie gehört. Meines Wissens 1.400 €. Was Steuern anbetrifft :
www.abgabenrechner.de
www.abgabenrechner.de
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Re: Höhe Der Steuern
Das habe ich mir gedacht, und da das Finanzamt nichts mit der Erhebung der Lohnsteuer zu tun hat, habe ich oben mein Angebot formuliert. Der Abgabenrechner von schäferhund kann es aber auch.Blauweiss hat geschrieben: ... ich habe keinen steuerberater ...
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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Re: Höhe Der Steuern
Die Excel-Datei bietet einige Spielereien, aber für den Lohnsteuerabzug ist sie m. E. nicht geeignet.HopSing hat geschrieben:Aber die Gestaltung und Eingabemöglichkeiten berücksichtigen schon so einige Besonderheiten.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Höhe Der Steuern
ich hätte keine 2000€ aber auch keine 1400€.
es kommt auf die dienstajhre an bei dienstunfähig.
A4 für verh.
plus famzuschlag
ergibt die summe brutto
es kommt auf die dienstajhre an bei dienstunfähig.
A4 für verh.
plus famzuschlag
ergibt die summe brutto
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Re: Höhe Der Steuern
"Gedacht" ist sie für die Einkommensteuerberechnung und deshalb will sie mit den Jahresbeträgen gefüttert werden. Wenn es mir langweilig wäre oder ich kein anderes Hilfsmittel hätte, wäre das eine willkommene Alternative. Ich müsste aber aus dem Ergebnis (Einkommensteuer + Soli) erstmal die Einkommensteuer errechnen, um anhand dieses Betrages dann die Kirchensteuer ermitteln zu können. Der Durchnittsinteressent ist doch damit völlig überfordert!HopSing hat geschrieben:Aber dafür ist sie doch gedacht![]()
Was scheint denn nicht stimmig ? Wie gesagt, kann es selbst nicht prüfen. Habe zwar fiktiv meine Daten eingegeben, aber so richtig kontrollieren kann ich es nicht.
Da lade ich mir lieber das kleine Programm von Rüdiger Döring herunter: ********Veröffentlichung nur mit Genehmigung des Autors****** Da weiß ich, was ich habe!
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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Re: Höhe Der Steuern
Sorry, das stimmt gar nicht, das war vor vielen Jahren mal so. Seit auch schon wieder ganz vielen Jahren muss man die Einkommensteuer fiktiv unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ermitteln um dann auf das Eregebnis einen (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen) Prozentsatz darauf anzuwenden.Gerda Schwäbel hat geschrieben:Ich müsste aber aus dem Ergebnis (Einkommensteuer + Soli) erstmal die Einkommensteuer errechnen, um anhand dieses Betrages dann die Kirchensteuer ermitteln zu können.
Nein das Erreichen einer Altersgrenze ist nur in den Fällen des § 19 Abs. 2 Nr. 2 EStG von Bedeutung ("in anderen Fällen ...").HopSing hat geschrieben:Der Rechner macht keinen Unterschied, ob nun das Kreuz bei "64. Lebensj. vollendet" gesetzt ist. Aber ist es nicht so, dass die zusätzlichen Versorgungsfreibeträge nur bei Erreichen der Altersgrenze gewährt werden ?
Mit dem Kreuz bei "64. Lebensj. vollendet" steuert man den Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG).
Viele Grüße
Gerda Schwäbel