Familienversichert in gesetzlicher KV während Beurlaubung?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Doro
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Familienversichert in gesetzlicher KV während Beurlaubung?

Beitrag von Doro »

Hallo,

kann ich als Beamtin (bisher privat vers.) während einer Beurlaubung aus "sonstigen Gründen) ohne Bezüge u. ohne Beihilfeanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners kostenlos über die Familienversicherung mitversichert werden? Hat hier jemand Erfahrungen? Im Internet liest man, dass Beamte versicherungsfrei sind u. daher nicht nach § 10 SGB V familienversichert werden können. Als ich vor 20 J. wegen Kind beurlaubt war, funktionierte die Familienmitversicherung problemlos. Jetzt würde ich gern bis zur Pension beurlaubt sein u. solange eine Anwartschaft in der PKV zahlen.

Danke für Infos!
Anstaltszauber
Beiträge: 116
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Re: Familienversichert in gesetzlicher KV während Beurlaubun

Beitrag von Anstaltszauber »

Doro hat geschrieben:Hallo,

kann ich als Beamtin (bisher privat vers.) während einer Beurlaubung aus "sonstigen Gründen) ohne Bezüge u. ohne Beihilfeanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners kostenlos über die Familienversicherung mitversichert werden?
Ja.

Gruß aus der Anstalt.
Gerda Schwäbel
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Re: Familienversichert in gesetzlicher KV während Beurlaubun

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Kleine Ergänzung:
Beamte, Richter und Soldaten sind nicht "einfach so" versicherungsfrei. Es sind noch weitere Voraussetzungen erforderlich, nämlich
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V hat geschrieben:...wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.

oder
§ 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V hat geschrieben:...wenn ihnen ein Anspruch auf Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge zuerkannt ist und sie Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfalle nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Steinbock
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Re: Familienversichert in gesetzlicher KV während Beurlaubun

Beitrag von Steinbock »

Hallo Gerda Schwäbel,
Gerda Schwäbel hat geschrieben:Kleine Ergänzung:
Beamte, Richter und Soldaten sind nicht "einfach so" versicherungsfrei.
Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung gibt es nicht mehr.
Wir haben zwischenzeitlich eine Pflichtversicherung in Deutschland und diese gilt auch für Beamte.


Es sind noch weitere Voraussetzungen erforderlich, nämlich
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V hat geschrieben:...wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.

oder
§ 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V hat geschrieben:...wenn ihnen ein Anspruch auf Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge zuerkannt ist und sie Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfalle nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Dies war überhaupt nicht gefragt.

Richtig ist, dass der beurlaubte Beamte ohne Beihileansprüche und Bezüge und sonstigen Einkünften, sich in der Familienversicherung des Ehepartners mitversichern kann.

Gruß Steinbock
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
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Re: Familienversichert in gesetzlicher KV während Beurlaubun

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Lieber Steinbock,
Anstaltszauber hat die Frage von Doro knapp aber korrekt mit "ja" beantwortet. Ich habe diese Antwort ergänzt (also keinesfalls widersprochen) in dem ich versucht habe Doro gedanklich nachvollziehen zu lassen, weswegen die von ihr an anderer Stelle gefundene Information
Im Internet liest man, dass Beamte versicherungsfrei sind u. daher nicht nach § 10 SGB V familienversichert werden können
zwar manchmal zutrifft aber nicht immer. Dass Sie sogar solche einfachen Zusammenhänge nicht erkennen, finde ich tragisch. Das passt gar nicht zu den Eigenschaften, die man dem Steinbock im allgemeinen zuschreibt.
War das schon immer so?
Oder ist das ein Phänomen der letzten Jahre? Wenn ja, ist das plötzlich aufgetreten (Unfall) oder war es ein schleichender Prozess (Erkrankung)?
Der worst case wäre natürlich - ich will es gar nicht aussprechen - dass Sie mit dem grausamen Schicksal geschlagen sind, dass Sie im wirklichen Leben auf den Namen Markus hören und eine lange Beziehung zur Stadt Düsseldorf gepflegt haben.
Mich fröstelt
Gerda Schwäbel
Steinbock
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Re: Familienversichert in gesetzlicher KV während Beurlaubun

Beitrag von Steinbock »

Hallo Gerda Schwäbel,

soll dies ein versuchter Vortrag für die Bütt beim Düsseldorfer Fasching sein ?

Sie liegen in bezug auf meine Person völlig daneben:

1. ist mein Vorname nicht Markus,
2. trifft auch die Stadt Düsseldorf nicht zu.

Gruß vom Steinbock
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