Widerspruch gegen Beurteilung

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Harry200
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Harry200 »

Moin...

Bei aller Freude , bitte nicht die
KuK außer Acht lassen, die eben nicht schon
ausgesorgt gaben und u.U. lebenlange Nachteile
durch diese Verfahren erleiden können .
DBTB2012
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von DBTB2012 »

Hallo Roadster,

das bedeutet dass die Beurteilung 2012 mit Rechtsanwalt und VG sinnlos ist und der ganze Schmarrn bei der nächsten Beurteilung 2013 wieder von vorne losgeht?

Bin mal gespannt was mein Rechtsschutz sagt wenn ich wegen der gleichen Sache ein Jahr später wieder auftauche ...
Roadster
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Roadster »

Hallo DBTB2012,

das ist nicht sinnlos, sondern die schon ein kleiner Erfolg.
DBTB2012
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von DBTB2012 »

Hallo Zusammen,

bin jetzt etwas verwirrt ...

2013 keine Beurteilung - ist das überhaupt zulässig?

Noch liegt mein Widerspruch vor dem VG und wenn ich die Urteile aus Minden und Arnsberg richtig interpretiere funktioniert die Masche der Telekom soviel Beförderungen vom BMF soviel passende Beurteilungen nicht und ist schlicht gesetzteswidrig.

Minden und Arnsberg haben gegen Telekom entschieden und das wird bei den anderen VG dann ähnlich sein sagt mein Anwalt. Was bedeutet das meine Beurteilung wohl geändert werden muss/soll/kann. Das bedeutet ja erst mal keine Beförderung und da meine ich muss 2013 wieder neu beurteilt werden oder ???

Dieses HickHack von Beurteilung, Beförderung und VG macht mich noch ganz ... weil ich halt einfach kein Verwaltungsrecht- bzw Beamtenrechtsexperte bin.
Kugelblitz
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kugelblitz »

Es geht doch hier sicherlich nicht nur um einen Widerspruch gegen die Beurteilung, sondern vielmehr um die eigene Nichtberücksichtigung bei der Beförderungsrunde 2012. Das Beurteilungsverfahren ist doch hierzu nur Mittel zum Zweck und Anlass zur Kunkurrentenklage. Diese besteht aus einem Eilantrag nach §123 VerwGO sowie aus dem Widerspruch gegen die eigene Nichtberücksichtigung bei der Beförderungsrunde für das anschließende Hauptsacheverfahren. Dieser Widerspruch kann erst nach Offenlegung und Prüfung aller Beurteilungsunterlagen der Konkurrenten aus dem Eilverfahren für das Hauptsacheverfahren genauer präzisiert werden. Da alle Beamten nach einheitlichem Maßstab zu beurteilen sind, wird sich vermutlich schon im Eilverfahren feststellen lassen, dass dieses so nicht erfolgt ist. Auf der Beförderungsliste werden sich wohl verstärkt gerade solche beurlaubte Beamte finden, die auf einen höher bewerteten Arbeitposten als Angestellter beschäftigt sind und daher eben gerade nicht nach einem einheitlichen Maßstab beurteilt wurden. Bestenfalls könnte man diesen Beamten nur eine fiktive Laufbahnnachzeichnung zugestehen. Sie haben ja weder ein abstrakt noch ein konkretes Funktionsamt inne und leisten damit auch keinen Dienst im dienstrechtlichem Sinne. Es ist damit zu rechnen, dass die so beurteilten beurlaubten Beamten zumindest zum Teil aus der Beförderungsliste herausfallen werden und amtsangemessen und vor allem auf höherwertigen Arbeitsposten eingesetzte aktive oder zugewiesen Beamte nachrücken und auch eine Beförderung erhalten. Sofern aktive oder zugewiesene Beamte zu den Gerichtsverfahren beigeladen werden, sollten sich gerade diese am Prozess nach vorheriger Beratung und Einschaltung eines kompetenten Anwalts am Konkurrentenprozess beteilgen.
Seitens der Telekom wird jedoch geraden diesen Beamten nicht ohne Grund empfohlen, sich nicht am Prozess zu beteiligen.
Zu beachten ist aber auch, dass sich der Streitwert des VErfahrens um jeden weiteren Prozessbeteiligten erhöht.
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Bundesfreiwild
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Manche kapieren es aber auch wirklich nicht. Es geht nicht darum, dass sich hier und da eine Bewertung ändert, sondern darum, dass praktisch sämtliche Beamte, die nicht in einem höherwertigen Einsatz sind, überhaupt keine Chance haben, eine gerechte sehr gute Beurteilung für die Arbeit zu bekommen, die sie nun mal nach ihrem Amt und ihrer Beurlaubung/Tätigkeit machen. Und da ganz viele sogar im unterwertigen Einsatz befinden, weil die T ihnen bei der Beurteilung suggeriert hat, sie wären im gleichwertigen oder sogar höheren (durch die Mega-Bandbreitenbewertungen), was sich ja als glatte Lüge herausgestellt hatte, hat die T mehr als ein Problem.

Wie immer ist es so, dass ein paar Widersprüche und Klagen als Paradefälle genommen werden, um die Themen für alle (und die DTAG) zu klären. Es geht hier nicht um die Beförderungsmöglichkeiten und "Gewinne" von Einzelfällen, sondern um das ganze Prozedere und ums Prinzip.
Und wenn die klagenden Beamten die Verfahren gewinnen, dürften auch all DIE einen längerfristigen Vorteil davon haben, die nicht widersprochen und geklagt haben.

Einen Nachteil könnten natürlich einige der Vorzeigemitarbeiter haben, die sich schon in höherwertigen Einsätzen beweisen durften, indem die nicht einfach prinzipiell alle nur aus diesem Grund an die Spitze der Nahrungspyramide gestellt werden. Und wenn, dann dürfte man eben nur Mitarbeiter, die sich im höherwertigen Einsatz befinden, miteinander vergleichen.
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Das Problem bei den Klagen ist, dass die Richter zwar die Rechtswidrigkeit der Beurteilung beanstanden, aber eben nicht die Punktezahl korrigieren...
Der Beurteiler schreibt dann eine neue Beurteilung mit den gleichen Punkten - und die Telekom meint, dass das erledigt ist...

Vorher erkennt die Telekom noch an, dass sie eine Beurteilung neu erstellt und meint, damit ist der Fall für Sie erledigt...ich würde in diesem Fall
erst die Telekom auffordern die neue Beurteilung zu erstellen und dann der Einstellung zustimmen, wenn die Beurteilung in Ordnung ist...wenn nicht,
einfach eine Fortsetzungs-Feststellungsklage einreichen mit der Begründung, dass die Telekom eben die Beurteilung nicht geändert hat - somit hat
man wenigstens ein Urteil in den Händen...
DBTB2012
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von DBTB2012 »

Hallo Kater,

sehe ich genauso. Wenn richterlich beschlossen ist das die Beurteilung geändert werden muss, dann nicht als Text (ist eh nur Prosa) sondern auch in der Punktezahl. Wenn das nicht geändert wird - ab zum Anwalt und weiter klagen.
Roadster
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Roadster »

Hat jemand schon neue Informationen bzgl. Beurteilung und Beförderungsrunde ?

Gruss Roadster :wink:
DBTB2012
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von DBTB2012 »

Hallo Zusammen,

hatte gestern ein Info-Gespräch mit meinem Anwalt.

Die Klage liegt im VG zur Entscheidung und soll im März fertig sein. Dem Prozessbevollmächtigten der Telekom sind die Entscheidungen relativ egal, er wartet die Entscheidung eines OVG ab. Wenn ich dann alles richtig verstanden habe wird wohl die Beurteilung geändert aber die Beförderungen sind erst mal dahin.
Schwapau
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Schwapau »

bei mir dauert es jetzt schon 13 Monate nach Klageeinreichung - geschehen ist bisher noch nichts.
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Bundesfreiwild
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ein KOllege hat mir berichtet, dass die T mit ihrem Beurteilungs/Beförderungszeugs in BA-WÜ vom Richter einen mächtigen Rüffel bekommen hat. Muss mal sehen, wo ich das nachlesen kann. Er meinte, dass der Richter der T so richtig schön einen eingeschenkt bekommen hat und das auch in Normalo-Deutsch wunderbar erklärt hat, warum die T sich anscheinend an so ziemlich überhaupt kein Beamtenrecht, Beurteilungsrichtlinien, etc. hält.
Richter sind auch Beamte; und wenn sie schlau sind, schwant ihnen, dass man beim Land evtl. auch mal auf Ideen kommen könnte.
Wenn ich das finde, setze ich einen Link.
Geduld.
Kater-Mikesch
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Das war eine krachende Niederlage für die Deutsche Telekom und ein wegweisendes Urteil...

Es ist sowieso naiv anzunehmen, dass eine Beurteilung gerecht vorgenommen wird, wenn bei einer Einheit von 100 Personen 10 Beförderungen vorgenommen werden können und am Ende auf einmal genau 10 Personen die beste Note erhalten um einen Beförderung zu bekommen...
Und der beste Mitarbeiter aus einer anderen Einheit hat nur Pech gehabt, weil da gerade kein Posten für eine Bewerbung vorhanden ist...

Aber die Telekom glaubt auch noch ein die Heinzelmänner - ich hoffe dass diesem Urteil viele Folgeurteile kommen...es gibt aber noch genügend Gerichte, die meinen die Telekom handelt ordnungsgemäß. Ich denke aber nur, dass sich bei diesen Urteilen die Richter nicht so viel Mühe mit der Klärung machen wie dieser Richter beim VG Darmstadt...

Denn dann sähe es mit den anderen Klagen und Zuweisung gaaaaaaaaaanz schlecht für die Telekom aus - meinen Zweitwohnsitz werde ich nach Darmstadt verlegen - vielleicht will die Telekom mich ja mittels Androhung eines Zweitwohnsitzes nach Darmstadt versetzen :lol: :lol: :lol:

Wer richtet ein Spendenkonto für den Richter am VG Darmstadt ein - ich spende gerne dafür... :twisted:
Rechtlerin
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo zusammen,
das ist nicht nur eine krachende Niederlage sondern ein Armutszeugnis - wenn sich jeder Richter mit den (überwiegende) unwahren Tatsachen
der Telekom auseinander setzt und einen Vorgang genau prüft, dann kann man nur zu diesem Urteil kommen.
In anderen Fällen übernehmen leider viele Richter einfach die Argumentation der Telekom.

Wenn man z. B. bei einer Zuweisung gezielt nachfragt und auch z. B. wegen einer Suche an einem Standort Nachweise durch die Telekom verlangen
würde, dann kann man schnell erkennen, das die Telekom sich eins in die Tasche lügt.
Es heißt ja immer, wir haben alles Standorte abgefragt und leider sind dort keine freien Plätze - aus diesem Grunde müssen wir dich zur VCS zuseisen.
Jedem nur annhähernd normal denkenden Richter müsste dabei ein Licht aufgehen, dass die Telekom die Mitarbeiter abschieben will - und das würde
diesem Richer vom VG Darmstadt auch einleuchten - das Ziel heißt:
Genaueste Prüfung der Zuweisungen und Rechtsverletzungen im Prozess ansprechen - und wenn die Telekom nachweislich keine Prüfung am günstigeren
Standort durchgeführt hat und demzufolg die Unwahrheit vor Gericht mitteilt, dann muss dies auch mal geahndet werden - wenn der Vertreter beim
Gerichtstermin dann wiederholt, dass die Prüfung vorgenommen wurde und dies ist dann doch nicht gemacht worden, dann muss mal eine Strafe angedroht
werden.
Beim nächsten Prozess wird man dann vorsichtiger mit dieser Aussage !!!
Torquemada
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung

Beitrag von Torquemada »

Wo suchst du denn eine Stelle ? Welche Wertigkeit ? Die Telekom stellt genug Leute ein. Dauernd.
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