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Bundesfreiwild
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Re: Ankündigungszeit vön Änderungen im Dienstplan

Beitrag von Bundesfreiwild »

Da ist die Formulierung im Beamtenrecht etwas schwammig.
Fakt ist: ALLE Änderungen zur Arbeitszeit, insbesondere Schichtpläne, müssen
1. dem Personal/Betriebsrat vorgelegt und von ihm auch genehmigt werden.
2. Rechtzeitigkeit. Da ist die Formulierung schwammig, aber man meint, dass in der Regel mal mindestens 2 Wochen vorher eine Dienstplanänderung den Beschäftigten zur Kennntis gebracht werden muss. Zur Kenntnis heisst dann auch, per Aushang oder heutzutage evtl. auf einem Dienstserver. Egal wie, der Mitarbeiter muss sein Privatleben/Termine umschichten, da braucht es halt 1-2 Wochen Vorlauf.

Wenn der Personalrat/Betriebsrat den neuen Dienstplan nie gesehen hat und ihn auch nicht in einer P- oder BR-Sitzung genehmigt und beschlossen hat, dann ist der rein formal gesehen garnicht gültig.
Also erstmal beim Personalrat oder Betriebsrat anfragen, ob der neue Dienstplan zugeleitet und darüber abgestimmt wurde - und evtl. WANN.
Dann kann man schön sehen, ob der Arbeitgeber alles schon länger im Umlauf hatte und ob nach der BR-Zustimmung die Inkenntnissetzung der Mitarbeiter verschleppt oder verschlampt wurde.
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