Amtsärztliches Gutachten zur Verbeamtung auf Probe

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Mmeet
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Amtsärztliches Gutachten zur Verbeamtung auf Probe

Beitrag von Mmeet »

Hallo Ihr Lieben,

ich habe bereits eine Einstellungszusage einer Bundesbehörde zur Regierungsinspektorin auf Probe erhalten. Diese setzt u. a. die gesundheitliche Eignung voraus. Ich war bei der Amtsärztin, es wurde ein Zusatzgutachten in Auftrag gegeben und dies fiel positiv aus. Nun rief die Amtsärztin mich heute an und meinte, sie wird in Kürze (wenn ihr das schriftliche Ergebnis der Zusatzbegutachtung vorliegt) meine gesundheitliche Eignung befürworten, allerdings mit der Empfehlung vor einer Lebenszeitverbeamtung noch mal nach den relevanten "Werten" zu schauen. Was bedeutet das jetzt? Reicht der Einstellungsbehörde das aus oder ist aufgrund der Empfehlung vor der Lebenszeit Verbeamtung noch einmal zu untersuchen die Gefahr, dass sie mich nun doch nicht nehmen? Ich frage deshalb, weil ich mit Kind umziehen müsste und mir eigentlich schon eher gestern als heute eine Wohnung etc. gesucht haben müsste. Ich brauche da Sicherheit, immerhin habe ich ein kleines Kind, für das ich auch Verantwortung trage. Vielleicht kennt einer von euch diese Situation bzw. ähnliche Fälle, oder hat einen Ratschlag? Über eure Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen, vielen Dank im Voraus.


MfG Mmeet :D
Mmeet
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Re: Amtsärztliches Gutachten zur Verbeamtung auf Probe

Beitrag von Mmeet »

Schade! :(
Schaaf2012
Beiträge: 58
Registriert: 17. Mai 2012, 16:55
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Re: Amtsärztliches Gutachten zur Verbeamtung auf Probe

Beitrag von Schaaf2012 »

was ist denn schade? Das ist hier keine Rechtsanwaltskanzlei, sondern eine Art Selbsthilfegruppe, im gewissen Sinne. Da sollte man nicht konkret etwas erwarten. Diese Ungeduld....
Schaaf2012
BaL
Beiträge: 27
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Re: Amtsärztliches Gutachten zur Verbeamtung auf Probe

Beitrag von BaL »

Hallo, Du musst vor einer Ernennung zur BaL ohnehin ein zweites Mal zur amtsärztlichen Untersuchung, d.h. die Gefahr besteht immer. Wir ordnen diese grds. und immer an, denn es geht darum, dass der Amtsrzt dann eine abschließende Prognose nach bestem Wissen und Gewissen abgibt, ob Du "das Ende Deiner Tage" erreichen kannst...Nimm die Ernennungsurkunde an!
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