Dienstherrenwechsel erst nach 5 Jahren ?

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
phx92
Beiträge: 12
Registriert: 10. Dez 2012, 11:20
Behörde:

Dienstherrenwechsel erst nach 5 Jahren ?

Beitrag von phx92 »

Moin,

ich beende 2014 meinen Vorbereitungsdienst (ehemals gehobener Dienst) und werde im August Beamter auf Probe. Soweit ich mich erinnere, mussten wir unterschreiben, dass wir nach der Ausbildung mindestens 5 Jahre bei unserem Dienstherrn bleiben. Ich selbst habe aber keine Durchschrift davon und weiß nun nicht mehr genau, ob ich so etwas unterschrieben habe. Vielleicht hieß es auch nur, ich müsse 5 jahre im öffentlichen Dienst bleiben ?!?

Genau das gleiche gilt für meine Freundin, die 200km entfernt arbeitet. Nach der Ausbildung würde einer von uns gerne zum anderen ziehen, was ohne Dienstherrnwechsel nicht möglich ist.

Ich habe gehört, dass dieser Vertrag, 5 Jahre bleiben zu müssen, rechtswidrig ist und sich da schon einmal jemand heraus geklagt hat, weiß da jemand was genaues oder hat ähnliche Erfahrungen ? Einer Versetzung müsste der aktuelle Dienstherr ja auch zustimmen oder nicht ?

ist es tatsächlich so, dass Frauen mehr Nachsicht erhalten, was den Wechsel angeht ? Und wenn ja, warum genau ?

Gruß
Wusel123
Beiträge: 23
Registriert: 6. Apr 2012, 08:41
Behörde:

Re: Dienstherrenwechsel erst nach 5 Jahren ?

Beitrag von Wusel123 »

Guten Morgen,

das mit den 5 Jahren gilt allgemein im öffentlichen Dienst. Du kannst also wechseln. Und abgesehen davon, kannst Du auch ganz aus dem öffentlichen Dienst raus, aber dann müsstest Du Deine Ausbildungskosten zurück zahlen. Darum drehte sich Schrieb, den Du wahrscheinlich unterschrieben hast. Das ist auch schon alles, soweit ich weiss.

Aber ohne Gewähr....

Gruß
Wusel
phx92
Beiträge: 12
Registriert: 10. Dez 2012, 11:20
Behörde:

Re: Dienstherrenwechsel erst nach 5 Jahren ?

Beitrag von phx92 »

Guten Morgen Wusel,

ist es nicht möglich, dass einige Kommunen es so handhaben, dass sie sich unterschreiben lassen, dass man 5 Jahre bei genau DER Kommune bleiben muss ? Habe das gleiche nämlich von mehreren Kommilitonen im Studium gehört. Bin übrigens bei einem Landkreis in Niedersachsen und studiere in Hannover.

Den öffentlichen Dienst verlassen möchte ich nicht. Auch den Beamtenstatus wollen meine Freundin und ich beide behalten. Somit kommt nur eine Versetzung in Betracht, richtig ? Wenn der Dienstherr da dann nicht zustimmt, habe ich/meine Freundin Pech gehabt ?
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: Dienstherrenwechsel erst nach 5 Jahren ?

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Meines Wissens nach gibt es - in diesem Zusammenhang(!) - nur die Auflage des Verbleibs im öffentlichen Dienst. Das hilft Ihnen aber genau so wenig, wie das, was Sie von Ihren Kommilitonen gehört haben. Sie sollten sich Gewissheit verschaffen und deshalb bei Ihrer personalverwaltenden Stelle eine Kopie der Erklärung anfordern, die Sie im Zusammenhang mit den unter Auflage gezahlten Anwärterbezügen (§ 59 Abs. 5 BBesG) unterschrieben haben.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
phx92
Beiträge: 12
Registriert: 10. Dez 2012, 11:20
Behörde:

Re: Dienstherrenwechsel erst nach 5 Jahren ?

Beitrag von phx92 »

Danke für die Antwort,

angenommen wir haben nur die Auflage unterschrieben, 5 Jahre im öD zu bleiben. Wie warscheinlich ist es dann, dass einer Versetzung NICHT zugestimmt wird ?

Habe folgendes gefunden :

Eine Versetzung kann aus dienstlichen Gründen oder auf Antrag des Beamten erfolgen. Die Versetzung auf Antrag ist lediglich an die Voraussetzung geknüpft, dass der Betroffene die Befähigung für das erstrebte Amt besitzt. Die Entscheidung des Dienstvorgesetzten über ein Versetzungsgesuch erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Das bedeutet, dass es keinen grundsätzlichen Anspruch des Antragstellenden auf Versetzung gibt. Nur in besonderen Ausnahmefällen (z. B. bei schwerwiegenden persönlichen Gründen) kann im Einzelfall ein Versetzungsgesuch unabweisbar sein. Quelle: http://www.beamten-informationen.de/inf ... versetzung

Ist es schon ein "schwerwiegender Grund" wenn man eine Familie plant und deshalb umziehen muss ? Oder würde eine Heirat dann ausreichen ? Oder wie wäre es, wenn meine Freundin dann schwanger ist ? Gibt es da konkrete Gesetze oder Gerichtsurteile zu ? Und ich habe gelesen, dass Frauen mehr Nachsicht hierfür bekommen. Ist das wahr ?
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: Dienstherrenwechsel erst nach 5 Jahren ?

Beitrag von Gerda Schwäbel »

phx92 hat geschrieben:Wie warscheinlich ist es dann, dass einer Versetzung NICHT zugestimmt wird ?
Es gibt in Deutschland mehr als 12.000 Gemeinden. Glauben Sie wirklich, dass Ihnen jemand eine seriöse Antwort auf Ihre Frage geben kann? Der Einzige, der hier möglicherweise einschätzen kann, ob Ihre Gemeinde im Sommer Personalbedarf im Allgemeinen oder einen konkreten Bedarf an Ihnen hat, sind Sie!
Schwangerschaft und/oder Heirat sind sicher kein Freifahrschein für eine Versetzung. Möglicherweise ist eines von beiden hilfreich, das kommt aber auf den Einzelfall drauf an.
Wieso muss es denn unbedingt eine Versetzung sein, sind Sie mit Bestehen der Laufbahnprüfung nicht entlassen? Dann würde es sich doch anbieten, jetzt schon die Weichen zu stellen, sich also da zu bewerben, wo Sie oder Ihre Freundin später wohnen möchten. Und wenn Ihr Ziel woanders ist, sollten Sie mit offenen Karten spielen, damit Ihr aktueller Dienstherr weiß, dass er sich rechtzeitig nach Ersatz umschauen sollte.

Hinter Ihrem aktuellen Dienstherrn verbergen sich mit größter Wahrscheinlichkeit keine Monster, sondern Kollegen, die versuchen ihre Aufgaben zu erfüllen und froh sind, wenn sie nicht urplötzlich Steine in den Weg geworfen bekommen. Das was in diesem Forum häufig geschildert wird, ist die Ausnahme und nicht die Regel des Miteinanders.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
phx92
Beiträge: 12
Registriert: 10. Dez 2012, 11:20
Behörde:

Re: Dienstherrenwechsel erst nach 5 Jahren ?

Beitrag von phx92 »

Mich direkt wo anders zu bewerben, ohne mich vorher bei meinem alten Dienstherrn als Beamter auf Probe ernennen zu lassen..daran habe ich garnicht gedacht :roll:
Dann entsteht der ganze Aufwand mit der Versetzung nicht und im öD bleibt man auch. Also müssen wir nun nur die Personalakte einsehen und gucken, was genau wir unterschrieben haben: 5 Jahre öD oder 5 Jahre selbe Kommune und im Falle, dass nur 5 Jahre öD verlangt werden heißt es eine neue Stelle suchen.

Werde das Ganze mal mit meiner Freundin besprechen und ggf. schauen, was wir unterschrieben haben. Danke für die Hilfe soweit.

Nebenbei bemerkt gibt es keine Laufbahnprüfung mehr (zumindest in Niedersachsen) seitdem der Bachelor eingeführt wurde.


Gruß
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: Dienstherrenwechsel erst nach 5 Jahren ?

Beitrag von Gerda Schwäbel »

phx92 hat geschrieben:Nebenbei bemerkt gibt es keine Laufbahnprüfung mehr (zumindest in Niedersachsen) seitdem der Bachelor eingeführt wurde.Gruß
Das ist schon ein paar Tage her. :oops: Danke, da ich in den letzten mehr als 10 Jahren weder Anwärter ausgebildet noch deren Bezügezahlung erledigt habe, ist mir das bisher nicht bewusst gewesen. So habe ich heute auch was gelernt!
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
phx92
Beiträge: 12
Registriert: 10. Dez 2012, 11:20
Behörde:

Re: Dienstherrenwechsel erst nach 5 Jahren ?

Beitrag von phx92 »

Ich bin im ersten Bachelor-Jahrgang, ist also noch ganz frisch ;) - Dieses jahr findet also letztmalig die Laufbahnprüfung für den jahrgang über mir statt.

Ein Dozent von mir meinte mal, dass es nicht zulässig ist, den Anwärter an eine bestimmte Behörde zu binden (5 Jahre zu verpflichten). Wissen Sie da etwas zu ? Ich schreibe dem Dozenten auch einfach mal eine Mail.


Gruß phx
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: Dienstherrenwechsel erst nach 5 Jahren ?

Beitrag von Gerda Schwäbel »

phx92 hat geschrieben:Ich bin im ersten Bachelor-Jahrgang, ist also noch ganz frisch - Dieses jahr findet also letztmalig die Laufbahnprüfung für den jahrgang über mir statt.
Das beruhigt mich jetzt etwas.
phx92 hat geschrieben:Ein Dozent von mir meinte mal, dass es nicht zulässig ist, den Anwärter an eine bestimmte Behörde zu binden (5 Jahre zu verpflichten). Wissen Sie da etwas zu ?
Ein solches Urteil kenne ich nicht. Ich glaube auch nicht, dass es diesen Sachverhalt gibt.
In Hessen gibt es offenbar eine Regelung, dass sich die Gemeinden gegenseitig "Ausbildungskosten" erstatten müssen, wenn sie einen ehemaligen Anwärter innerhalb von 5 Jahren nach der Laufbahnprüfung abwerben. Aus anderen Bundesländern ist mir nichts Entsprechendes bekannt.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Antworten