Entlassung aus dem Bundesbeamtenverhältnis

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wombard1
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Entlassung aus dem Bundesbeamtenverhältnis

Beitrag von wombard1 »

Ich bin im Familien bedingten Sonderurlaub ohne Bezüge seit 12 Jahren.Mein Kenntnisstand war, dass eine weitere Verlängerung nicht möglich ist . Da ich z.Zt in der Schweiz wohne und in Grenznähe auch für mich keine Verwendung bei der Bundeswehr möglich ist, habe ich dann Ende Oktober um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gebeten. Kurze Zeit später habe ich dann erfahren, dass ich nochmals um 3 Jahre meinen Sonderurlaub hätte verlängern können. Daraufhin habe ich umgehend meinen Widerspruch gegen die Entlassung eingelegt. Dieser wurde aber abgelehnt. Wie ich jetzt in Erfahrung gebracht habe, hätte ich von der Wehrbereichsverwaltung a) auf die Verlängerung hingewiesen werden müssen und b) auch über allfällige Konsequenzen aufgeklärt werden müssen.
Diese Aufklärung ist aber nicht erfolgt.
Jetzt dazu meine Frage: a) währe die Wehrbereichsverwaltung tatsächlich verpflichtet gewesen, mich auf die Konsequenzen vorab aufzuklären und wenn ja, welcher Paragraph kommt hierfür in Frage
b) welche Unterschiede bestehen denn bei meinem Antrag auf Entlassung bzw. wenn ich nicht selbst darum gebeten hätte
c) in dem Schreiben der Wehrbereichsverwaltung steht "Verlust des Anspruchs auf beamtenrechtliche Versorgung" . Was bedeutet eigentlich der Ausdruck
d) ist die Wehrbereichsverwaltung verpflichtet, meinem , allerdings nicht rechtzeitigen Einspruch (da ja keine Ahnung von nochmaliger Verlängerung), rückgängig zu machen bzw. wenn Sie nicht gewillt sind, nach welcher Rechtsauffassung kann ich dagegen vorgehen.
Im voraus vielen Dank für eure Antworten
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