Beihilfeberechtigung über meinen Mann?

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Igeline
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Beihilfeberechtigung über meinen Mann?

Beitrag von Igeline »

Nach ca. 30 Jahren Schuldienst habe ich (Landesbeamtin Niedersachsen, A 12) 2008 "Urlaub ohne Bezüge" (aus Arbeitsmarktgründen) eingereicht. Erlauben konnte ich mir dies, weil ich durch eine Erbschaft monatliche Mieteinnahmen habe. Mein Mann ist nach wie vor Landesbeamter in Niedersachsen (Lehrer). Ich habe durch meine Beurlaubung natürlich meine eigene Beihilfeberechtigung verloren. Bin ich nun aber über meinen Mann weiter beihilfeberechtigt? Oder zählen meine Mieteinnahmen als eigenes Einkommen, das ich der Beihilfestelle melden muss?
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Re: Beihilfeberechtigung über meinen Mann?

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Es gilt die Einkommensgrenze von 18000 €. Weiteres lässt sich hier http://www.nlbv.niedersachsen.de/portal ... psmand=111 im allgemeinen Informationsblatt nachlesen.
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