Erstattung Heilmittel ( Massagen )
Moderator: Moderatoren
Re: Erstattung Heilmittel ( Massagen )
Stimmt. Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 14.10.2009, Az. 23 O 424/08, entschieden, dass die PKV eine Rechnung für Physiotherapiebehandlungen nicht auf die beihilfefähigen Höchstsätze reduzieren darf, weil die beihilfefähigen Höchstsätze keinen Anhaltspunkt für die übliche Vergütung physiotherapeutischer Behandlungen darstellen.
Re: Erstattung Heilmittel ( Massagen )
Hallo Zusammen,
auch mir wurden heute nur die beihilfefähigen Höchstsätze erstattet. Ich habe gleich mal Widerspruch unter Berufung auf das Urteil aus Köln eingelegt. Gibt es bei dir etwas Neues?
Viele Grüße
Chris
auch mir wurden heute nur die beihilfefähigen Höchstsätze erstattet. Ich habe gleich mal Widerspruch unter Berufung auf das Urteil aus Köln eingelegt. Gibt es bei dir etwas Neues?
Viele Grüße
Chris
- Herr Löhlein
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Re: Erstattung Heilmittel ( Massagen )
Bei meiner KV (SDK) ist gem. der AVB nur eine Erstattung bis max. 3,5-fachen Satz der GOÄ möglich. Diese würden aber noch unter den Beihilfesätzen liegen so daß die Erstattung mittlerweile auf die Höchstsätze der Beihilfeverordnung erhöht wurden.
Darüber hinaus ist keine Erstattung möglich und wird heruntergekürzt.
Darüber hinaus ist keine Erstattung möglich und wird heruntergekürzt.
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Getreu dem Kaiser Franz "Schaun mer mal, dann seng ma scho"
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