Beamter oder Anstellung

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maracuja89

Re: Beamter oder Anstellung

Beitrag von maracuja89 »

Wenn die Beihilfe immer weiter gekürzt werden würde - würde das doch dann letztlich auch gegen das Alimentationsprinzip verstoßen oder nicht?
Wirkt sich die Beihilfekürzungen eigentlich negativ auf die Beitragsentwicklugn aus bei der privaten Krankenkasse: Sprich erhöhen die deutlicher die Beiträge?

Gerda Schwäbel hat geschrieben:Den Blödsinn, der in Diskussionen zum Thema Krankenversicherung/Krankenkasse verbreitet wird mag ich gar nicht kommentieren. Ich finde es erschreckend, wieviel an der Realität vorbei gejammert wird. Für Neubeamte (das sind Probezeitbeamte, nicht Beamte auf Widerruf) beträgt der höchstmögliche Risikozuschlag 30 Prozent. Das wären also dann anstatt 200 € tatsächlich 260 €. Damit wird aber niemand in den Ruin getrieben. Und nachlesen kann man das hier.
Die 60€ Unterschied werden aber im Laufe des Lebens immer mehr, wenn man bspw 4% Beitragsanpassungen berücksichtigt und dann kann man das schon stark spüren wenn man iwann mit 55-65 Jahren 100-200€ Unterschied zu einem anderen Beamten hat. Das führt einem wahrschenlich auch dann nicht in den Ruin, aber wenn es das Nettoeinkommen verringert (nachdem man in nach 25 Jahren in der Enderfahrungsstufe gelandet ist), ist es schon hart. Und es ging ja auch in der Diskussion um Angestellte - Beamte und wenn man dann iwann 100€ Unterschied zu nem normalen Beamten hat (also ohne Risikozuschlag), dann hat man meist ja nicht mehr als ein Angestellter. (wobei ja viele glauben jeder Beamte hätte 500€ mehr im Monat als der vergleichbare Angestellte...)
Klaus
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Re: Beamter oder Anstellung

Beitrag von Klaus »

Interessant. Dann könnte also der Beihilfeanspruch ersatzlos gestrichen werden. Dann kann ja die Bürgerversicherung kommen. Bin nur gespannt, wie die Arztpraxen und die Unikliniken das verkraften werden. Egal, werden eben die Beiträge erhöht. Oder die Steuern. Oder beides.

Die Zusatzversicherungen müssten dann konsequenterweise auch verboten werden, da es sonst ja weiterhin eine 2-Klassen-Medizin gäbe.
Fuzzi62
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Re: Beamter oder Anstellung

Beitrag von Fuzzi62 »

maracuja89 hat geschrieben:Wenn die Beihilfe immer weiter gekürzt werden würde - würde das doch dann letztlich auch gegen das Alimentationsprinzip verstoßen oder nicht?
Stimmt, und das Bundesverfassungsgericht sagt dazu (vgl. Beschluss vom 16.8.2011, Az. 2 BvR 287/10):

"(...) Der beamtenrechtliche Alimentationsgrundsatz wäre erst dann verletzt, wenn die zur Abwendung von krankheitsbedingten Belastungen erforderlichen Krankenversicherungsprämien einen solchen Umfang erreichten, dass der angemessene Lebensunterhalt der Beamten und Versorgungsempfänger nicht mehr gewährleistet wäre. Bei einer solchen Sachlage wäre verfassungsrechtlich nicht eine Anpassung der Beihilfesätze, sondern eine entsprechende Korrektur der Besoldungs- und Versorgungsgesetze, die das Alimentationsprinzip konkretisieren, geboten (vgl. BVerfGE 58, 68 <77 f.>; BVerfGK 13, 278 <282>). (...) Der Dienstherr muss Vorkehrungen dafür treffen, dass der amtsangemessene Lebensunterhalt des Beamten bei Eintritt besonderer finanzieller Belastungen durch Krankheits-, Geburts- oder Todesfälle nicht gefährdet wird. Ob er dieser Pflicht über eine entsprechende Bemessung der Dienstbezüge, über Sachleistungen, Zuschüsse oder in sonst geeigneter Weise Genüge tut, bleibt von Verfassungs wegen seiner Entscheidung überlassen. (...)"

Aber ab welchem Umfang bei Kürzungen der Beihilfe der Alimentationsgrundsatz verletzt wäre, weiß niemand. Meines Wissens gibt es hierzu bisher keine allgemein verbindlichen Grundsatzentscheidungen von OVG´s, geschweige denn des BVerwG oder des BVerfG.
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