Ist es möglich und auch rechtens entlassen zu werden, in der Zeit, in der man noch krank geschrieben ist?
Es geht um das Beamtenrecht in Bayern.
Danke für eure Infos

Moderator: Moderatoren
Anwaerter hat geschrieben:Klagen vor dem Verwaltungsgericht kann man schon. Eingestellt wird man aber deshalb nicht.
Wenn man Glück hat bekommt man ein bisschen Geld.
Der Freistaat hat sich mal bei mir die Blöße gegeben in einer Ablehnung zu schreiben, dass er mich deshalb nicht nimmt, weil ich schon Anwärter in einer anderen Behörde bin (in der ein noch größerer Personalmangel herrscht).
Ich war aber so dumm nicht zu klagen, sondern der Behörde das zu schreiben.![]()
Daraufhin hat man das Bewerbungsverfahren bis zum Ende durchgezogen, und ich habe dann vom Präsidenten der Behörde ein persönlich unterschriebenes Schreiben mit einem wasserdichten Grund bekommen, warum ich nicht genommen werde.![]()
Wenn es nicht mein persönlicher Schaden wäre, könnte ich mich darüber köstlich amüsieren. ...
Danketopbeamter hat geschrieben: Auch dort wird der Amtsarzt wieder feststellen, ob du aus gesundheitlicher
Sicht für die Verbeamtung auf Lebenszeit geeignet(=mit großer Wahrscheinlichkeit ist mit
keiner vorzeitigen Dienstunfähigkeit zu rechnen) bist.
Also mir ist kein Beamtengesetz bekannt das eine Begründung o.ä. vorschreibt. Weder im BayBG noch im BeamtStG gibt es dazu Regelungen. Die einzige Besonderheit bei Anwärtern ist die, das diesen Gelegenheit gegeben werden soll die Abschlussprüfung abzulegen.Mikesch hat geschrieben: Die Meinungen gehen selbst unter Juristen auseinander. Der Tenor lautet in etwa, dass hier die Maßgaben wie bei Probebeamte anzulegen sind. Danach wird also im Einzelfall zu Prüfen sein, inwieweit eine Kündigung begründet werden kann.
Ich fühle mich echt nicht angegriffen. Ich habe auch kein Problem, wenn es mal etwas schroffer zugeht. Selbst das hinten rum über die Anwärter herziehen, bereitet mir nicht die großen Probleme. Es ist aber leider so, dass man sich meiner entledigen möchte.egyptwoman hat geschrieben:@anwärter, dies ist jetzt kein persönlicher Angriff auf dich, aber Lehrjahre sind nunmal keine Herrenjahre. Das man sich nicht alles gefallen lassen darf, steht außer Frage, dennoch als Anwärter hat es keiner von Anfang an leicht. Eigentlich ist es überall so, das man es als "Neue/r" leicht hat. Ihr habt doch nen Ausbildungsleiter, wie steht er denn zu der Sache, er ist ja schließlich für euch verantwortlich.
Das wäre die elegante Lösung. Da wäre ich dann auch stillschweigend nach der Prüfung gegangen, falls das gewollt gewesen wäre. Nur leider hat man sich offenbar entschlossen, gegen mich "Krieg" zu führen. Da muss ich ja versuchen mich irgendwie zu verteidigen.Blue Ice Ultra hat geschrieben:Die einzige Besonderheit bei Anwärtern ist die, das diesen Gelegenheit gegeben werden soll die Abschlussprüfung abzulegen.