Hallo,
weil ein Amt einen Mitarbeiter loswerden will schickt es ihn gegen seinen Willen vom Dienst nach Hause, sagt Du bist aus gesundheitlichen Gründen bis auf weiteres freigestellt. Wir schicken Dich zum Amtsarzt.
Nach wiederholter Aufforderung das ganze schriftlich zu fixieren erhält man nach 2 Wochen die Mitteilung man hätte Ihn rückwirkend und bis auf weiteres krank gemeldet ( nicht freigestellt) und der Termin beim Amtsarzt sei dann 14 Tage später.
Dass eine amtsärztliche Untersuchung verlangt werden kann weiß ich, aber wie sieht es damit aus, daß man einfach nach Hause geschickt wird und man sagt Du bist krank (ohne ärztliches Attest) und diagnostiziert von Laien.
Ziel ist es den Beamten loszuwerden und in den Vorruhestand zu schicken ( gegen dessen Wiloen)
Krankmeldung durch Amt möglich
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Re: Krankmeldung durch Amt möglich
So einen Fall höre ich zum ersten Mal. Grundsätzlich kann und darf der Dienstherr Beamte wenn sie seiner Meinung nach krank und nicht dienstfähig sind nach Hause schicken (nennt sich Fürsorgepflicht).
Re: Krankmeldung durch Amt möglich
Was ist denn passiert? Möglicherweise hast Du ja den Eindruck vermittelt, krank zu sein. Dann müssen die Dich sogar nach Hause schicken.
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Re: Krankmeldung durch Amt möglich
Hat der/die Vorgesetzte überhaupt medizinische Fachkenntnisse ? Könntest Du evtl. den Sachverhalt etwas näher beschreiben ?
Re: Krankmeldung durch Amt möglich
Also, als Vorgesetzter würde ich jemanden, der beispielsweise erkennbar unsicher läuft, nach Hause schicken, auch ohne medizinische Kenntnisse. Vielleicht auch noch ein Taxi rufen, damit er auch sicher nach Hause kommt. Dann allerdings mit dem Hinweis, einen Arzt zu konsultieren und nicht einen Amtsarzt beauftragen.
Da muss wohl so Einiges vorgefallen sein. Zwei Wochen ohne Attest. Der Beamte möchte, darf aber nicht arbeiten. Das ist doch eigentlich schon eine Suspendierung vom Dienst.
Da muss wohl so Einiges vorgefallen sein. Zwei Wochen ohne Attest. Der Beamte möchte, darf aber nicht arbeiten. Das ist doch eigentlich schon eine Suspendierung vom Dienst.