DDU

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

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Telekomiker1964
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DDU

Beitrag von Telekomiker1964 »

Hallo Ich bin Telekombeamter und seit 6 Monaten krankgeschrieben wegen Psychischer Probleme. Nach ca. 6 Wochen hatte ich ein Vorsorgegespräch mit meinem Vorgesetzten. Dann war Funkstille. Nach 5 Monaten kam die Einladung zum BAD nach Darmstadt. Der Arzt sagte mir, er solle feststellen ob ich innerhalb des nächsten halben Jahres wieder Dienstfähig sein könnte, stellte meine derzeitige DU fest und meinte wenn ich bis in 3 Monaten keinen Wiedereingliederungsplan vorlege sehen wir uns wieder. Er sagte ich solle eine Therapie und Reha Maßnahme durchführen.
Bin derzeit in Therapie und der behandelnde Arzt rät von einer Reha Maßnahme ab, da sich dann mein Zustand verschlechtern würde.
Wie geht das ganze denn weiter wenn nach den 3 Monaten kein Wiedereingliederungsplan vorliegt?
Kann der BAD eine Reha Maßnahme erzwingen?
Geht man dann in die DDU wenn die 6 Monate um sind? (vom 1.BAD Termin aus gesehen)
Man liest hier im Forum, dass die Telekom die Mitarbeiter in die DDU treiben würde, anderer Seits aber auch ,dass die BAD Ärzte das versuchen zu verhindern.
Ich würde in DDU gehen, es wäre zwar ein großer Finanzieller Verlust ( habe mir das mal ausrechnen lassen 48 Jahre und 31 Jahre bei Telekom), aber seit dem ich zu Hause bin geht es mir gesundheitlich besser und der Gedanke dort wieder arbeiten zu müssen ist schrecklich.
Gibt es da ein Rezept wie man sich verhalten sollte?
egyptwoman
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Re: DDU

Beitrag von egyptwoman »

Ich bin zwar nicht bei der Telekom, aber zu deiner Frage ob dich dein BAD zu einer Therapie/Reha zwingen kann: zwingen kann einen keiner, er kann eine Empfehlung aussprechen, wenn allerdings dein jetziger Therapeut schon der Meinung ist das eine Reha deinen Gesundheitszustand verschlechtern würde, wäre es ja kontraproduktiv dich dennoch zu einer Reha zu verdonnern, in dem Fall würd ich mir dann noch die Meinung eines zweiten unabhängigen Gutachters einholen (notfalls auch auf eigene Kosten).
Zu deinen anderen Fragen kann ich leider nix beitragen, weil ich wie schon geschrieben nicht bei der Telekom bin und keine Ahnung von den internen Regelungen habe, aber ich denke da wirst du sicher von anderen Foristen noch Antwort bekommen.

egyptwoman
Telekomiker1964
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Re: DDU

Beitrag von Telekomiker1964 »

Hallo egyptwoman und Mitsumo,

Vielen dank für die schnelle Antwort.

@Mitsumo
Hast du Erfahrung mit dem Arzt in Darmstadt? War das auch der Dr. K.P. Habe jetzt schon Angst wieder zu dem zu müssen. Hat mich bei meinem ersten Termin schon niedergemacht!! Wie lange muß man krankgeschrieben sein um in DDU geschickt zu werden - ab dem Zeitpunk der 1. Untersuchung zur Feststellung der DDU. gibt es da Erfahrungswerte.

LG

Telekomiker64
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Bundesfreiwild
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Re: DDU

Beitrag von Bundesfreiwild »

Der normale Anstoss für eine DDU-Untersuchung sind 42 Krankheitstage. Entweder am Stück oder übers letzte Kalenderhalbjahr verteilt zusammengerechnet.

Die T machts aber auch ohne einen einzigen Krankheitstag, wenn es ihr in den Sinn kommt, jemanden ortsfern zuzuweisen und der Beamte mit Fahrzeiteinschränkungen daherkommt.

Dann wird auf Fahrzeit, auf Umzugsfähigkeit beim BAD/Amtsarzt geprüft und gleichzeitig auf Dienstfähigkeit, was meiner Meinung nach zwei total unterschiedliche Angelegenheiten sind, die nicht zusammen durchgeführt werden dürften.
Denn selbst wenn jemand nicht umziehen kann, heisst dies nicht, dass er nicht 8 Std Vollzeit vor Ort in der Behörde arbeiten könnte.
Kater-Mikesch
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Re: DDU

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Mitsumo,
es gibt auch Fälle, da wird eine DDU angeordnet, obwohl der Beamte nicht einen Tag im Jahr gefehlt hat...bzw. nicht krank war...

Kannst ja mal mitteilen, auf welchem Papier steht, dass erst nach 90 Kranken-Tagen ein Termin beim BAD gemacht werden darf.
Im Zweifelsfall behauptet die Telekom, dass sie im Sinne der Fürsorgepflicht eine Untersuchung durchführen lassen möchte...

Es kommt auch schon mal vor, dass Beamte eine Aufforderung für eine "normale" Untersuchung erhalten, und wenn sie dann beim
BAD oder AA sind, erfolgt die Aufklärung über den tatsächlichen Grund - nämlich die DDU-Untersuchung...

@ Telekomiker1964
Wäre denn für dich ein Aufenthalt in einer Tagesklinik vor Ort, da kannst du auch jeden Tag nach Hause und hast einen geregelten
Ablauf - ich kenne viele, die vorher kein Klinik "besuchen" wollten und die waren anschließend in der Tagesklinik begeistert...
Erkundige dich einfach mal nach einer Tagesklinkik in deiner Nähe - wenn du weiter in der Besoldung bleiben willst, dann wäre das
eine Maßnahme...
Kater-Mikesch
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Re: DDU

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Mitsumo,

der Abs. 2 ist eine zusätzliche Möglichkeit zur DDU - wenn also innerhalb des halbjahreszeitraumes drei monate keinen Dienst gemacht hat und
die Prognose für ein weiteres halbes Jahr negativ ist...

Das hat nichts mit dem Abs. 1 zu tun - es kann auch ein Beamten in die DDU geschickt werden, der nicht krank geschrieben ist aber bei dem
die Prognose schlecht ist...
Kater-Mikesch
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Re: DDU

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Mitsumo,

du hattest im Vorvor-Beitrag geschrieben, dass der Termin beim BAD erst nach dem 90. Krankentag liegen darf...

Ich kann dir nachweislich Fälle vorlegen, bei dem ein DDU-Verfahren nach einer stuf. WE abgeschlossen wurde und die Telekom
anschließend einen Arbeitsplatz suchen mußte. Die Mitarbeiter/innen waren beschäftigungslos zu Hause und warten auf die
Zuweisung bzw. auf eine amtsangemessene Beschäftigung...
Jetzt wird auch ohne Krankheit eine Untersuchung beim BAD und sogar beim Amtsarzt beauftragt - ich habe die Einladungen
selber gesehen und wollte es auch nicht glauben...

Also ohne Krankentage (zwar beschäftigungslos zu Hause) wurden DDU-Untersuchungen beauftragt...

Wo soll denn das stehen, dass erst nach dem 90. Krankentag eine Untersuchung beim BAD beauftragt werden darf?
Das würde mich mal interessieren...
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Bundesfreiwild
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Re: DDU

Beitrag von Bundesfreiwild »

Und dass die Telekom die Gesetze unterläuft, ist nichts neues.
ICH selbst werde seit mehreren Jahren alle Jahre wieder zu einer DIENST(un)fähigkeitsuntersuchung gebeten, obwohl ich in den letzten ZEHN Jahren ZUSAMMEN keine 40, oder gar 60 oder 90 Kranktage zusammen bekommen habe. Bei der T gehen im Personalbuchführungssystem bei 42 Kranktagen die Lampen an und eine DDU-Untersuchung wird anberaumt. Und so stehts auch in der Anweisung fürs PST. Diese Prozessanweisung habe ich mir sogar vor 2 Wochen nochmal ausgedruckt, um sicher sein zu können, dass dies der eigentlich EINZIGE Grund für den Anstoss einer DDU-Untersuchung ist. Und wenn diese Grundlage gar nicht vorliegt, kann eine DDU-Untersuchung eigentlich gar nicht anberaumt werden.
Ich habe in letzter Zeit einige Fälle von DDU gesehen, die keine - wohlgemerkt KEINE - Kranktage im letzten, bzw. in den letzen JahreN hatten.

Alle diese Leute, einschliesslich ich, sind Schwerbehinderte, die weder krank waren, noch eine Wiedereingliederung brauchten, noch ein BEM-Verfahren überhaupt in Frage gekommen wäre, weil überhaupt keine Kranktage vorliegen.
Es geht hier nur darum, die Beamten loszuwerden. Insbesondere die, die mehrere "Sterne" auf der Stirn haben: 55 oder älter, Schwerbehindert, deswegen Fahrzeiteinschränkung, in der "falschen" Arbeitnehmervereinigung, evtl. sogar Betriebsrat oder Ersatzmitglied, dass man wegen des Mandatsschutzes nicht so einfach rauskippen kann.
Mein Avatarbildchen ist nicht ohne Grund "Vorsicht Jagd". Und das gilt auch für ganz viele andere Beamte.
Kater-Mikesch
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Re: DDU

Beitrag von Kater-Mikesch »

in einem Fall hat die Telekom bei dem Beamten geschrieben, dass es einen arbeitsmedizinische Untersuchung wäre und dann 4 Monate später
eine DDU-Untersuchung - alles klar...?
Kater-Mikesch
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Re: DDU

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

das ist genau die Realität - so wird es von sehr sehr vielen Kollegen/innen beschrieben...

@Mitsumo:
Vielleicht glaubst du noch an den Weihnachtsmann, wenn du hier deine Thesen aufstellst - die Praxis hat dich aber längst eingeholt
bzw. schon überholt...deine beschriebene Verfahrensweise war ggf. mal vor 10 oder mehr Jahren Praxis...heute geht es aber anders
zu.

Wer das leugnet, hat entweder keine Ahnung oder ist aus dem Pers.-Bereich und von der Telekom geimpft worden - Loyalität ist doch
auch was Schönes...
Kater-Mikesch
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Re: DDU

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Mitsumo,

ich zitiere mal deine Aussagen aus diesem Thema:
1. "zunächst wirst du ein Schreiben vom PST bekommen, in dem du aufgefordert wirst, eine Reha-Maßnahme durchzuführen und einen Wiedereingliederungsplan vorzulegen".

Das würde zutreffen, wenn der BAD-Arzt in seinem Gutachten genau dies empfohlen hat - lt. Telekomiker hat der Arzt das aber nur in der Untersuchung vorgeschlagen. Ich
gehe davon aus, dass dies im Gutachten auch nicht steht - deshalb wird von PST auch keine Aufforderung für eine Reha-Maßnahme kommen...es sei denn, dass der
Personalbereich hellsehen kann...

2. "Nach 42 Tagen ist BEM angesagt. Der Anstoss zu einer DU-Untersuchung kommt in der Regel nach 60 Krankentagen, der Termin beim BAD darf erst nach dem 90. Krankentag liegen."

Das nach 42 Tagen das BEM anstehen "soll" ist gesetzlich geregelt - jedoch führt die Telekom bei den unfreiwilligen PBM´ler und bei Vivento nicht freiwillig ein BEM durch.
Das muss erstritten werden - notfalls per Gericht. Es ist ja schön dass es eine gesetzliche Regelung gibt, aber die wird halt nicht oder sehr selten eingehalten.
Wenn du schreibst, dass i. d. R. nach 60 Krankentagen die DU-Untersuchung ansteht und nach dem 90. Krankentag die BAD-Untersuchung liegt, dann lebst du in einer Scheinwelt.
Die Regel ist, dass die Telekom die Vorgaben macht, wann und wie oft die Untersuchungen stattfinden - denn nach dieser Vorgabe darf es ja keine DDU-Untersuchung geben, wenn die Beamten nicht krankgeschrieben sind - und das ist eben die Regel.
Sehr sehr viele Beschäftigungslose bei der Vivento und PBM NL, werden zum BAD-Arzt oder AA geschickt obwohl sie nicht krank sind und nur einen Anspruch auf amtsangemessene
Beschäftigung gestellt haben - das ist reine Schickane und wird durch kein Gesetz der Welt und schon gar nicht durch das BBG gedeckt -

3. "Eine DU-Untersuchung ohne Krankentage kann man nur machen, wenn man davon ausgeht, dass die bestehenden Leistungeinschränkungen so gravierend sind, dass mit einer dauerhaften Dienstunfähigkeit zu rechnen ist. Dann erfolgt die Zurruhesetzung gem. § 44 BBG Abs. 1 Satz 1."

Die Telekom begründet solche Untersuchungen ohne Krankentage, nicht mit Leistungseinschränkungen sondern lapidar mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die gesetzlich vorgeschrieben ist...Es gibt genügend Fälle und das sind längst keine Ausnahmen mehr...

4. "Ich gehe davon aus, dass das dann Eignungsuntersuchungen waren."
Was sollen das denn für Eignungsuntersuchungen gewesen sein - das ist doch lachhaft...es gibt überhaupt keinen Grund, eine Eignungsuntersuchung durchzuführen, wo du hier auch die Begrifflichkeiten verwechselst...
Wenn überhaupt sind es arbeitsmedizinische Untersuchungen (z. B. bei bestimmten Gefahren am Arbeitsplatz usw...) - dies sind aber auch nicht bei diesen Fällen anzuwenden


Es sind längst keine Ausnahmen mehr, dass Schwerbehinderte, 55er oder sonstiges lästiges Beamtenpersonal aus dem Unternehmen gedrängt werden sollen - das ist bei diesem Klientel ganz normal - irgendwann kriegt die Telekom die meisten Beamten schon da hin, wo sie sie hinhaben will...traurig aber wahr !
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Bundesfreiwild
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Re: DDU

Beitrag von Bundesfreiwild »

Es läuft eben so:
Keine Kranktage, also kein Verlangen nach WE oder BEM oder irgendwas, weil ohne Kranktage auch kein Bedarf.
Auch ein Bedarf an Reha besteht in der Regel NICHT, zumindest GERADE bei Schwerbehinderten nicht, die ja eine chronische Einschränkung haben, die nicht reparabel ist.
Ein nicht "reparierbarer" Schaden ist und bleibt, egal wie oft du eine Reha machen wolltest. Okay... die Symptome kann man durch eine Reha mal zeitweise etwas in den Griff bekommen (Meeresluft oder Physio/Schmerztherapie), bei den meisten ist und bleibt aber die Einschränkung eben bestehen. Und deshalb hat man ja auch einen Schwerbehindertenausweis.

Die Telekom machts nun gerade so, dass die Schwerbehinderten genau DIE Zuweisungsversuche bekommen, die GENAU gegen ihre Atteste, gegen ihre Fahreinschränkungen, etc. gerichtet sind. Man sucht auch übrigens gar nicht IM regulären Konzerngetriebe nach einer amtsangemessenen Beschäftigung. Obwohl die Schwebs ja oft genau dort vor Ort wohnten und wohnen, WEIL sie Fahreinschränkungen haben und deshalb schon früh im Leben ihr Domizil dorthin verlegt haben, um auch zur Arbeit kommen zu können.
Die Standorte sind auch noch da - und die Arbeit auch - Nur ist der Vivento-Schwb - nach T-Ansicht - gar nicht mehr IM Konzern verankert, sondern wird als "externer" betrachtet. Also bekommt er auch keinen Arbeitsplatz mehr IM Konzern und an seinem alten Arbeits- und Wohnort.
Nein, deswegen sucht und findet man NUR ortsferne Einsatzstandorte und die sind ALLE bei VCS. Und dann für die Schwbs auch oft mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mt dem Auto in einer vernünftigen Zeit nicht erreichbar. Ein Umzug kommt fast immer nicht in Frage, weil der Schwerbehinderte sein für ihn perfekt gestaltetes Umfeld an Wohnung und sozialem Umfeld braucht, um überhaupt mit seinen Einschränkungen ein menschwürdiges Leben führen zu können.
Man sieht den Leuten das oft nicht an, welche Anstrengungen sie aufbringen, um überhaupt scheinbar "normal" arbeiten zu können.

Genau an diesem Punkt setzt die T nun an: Überprüfung der Eignung für Jobs, die grundsätzlich für den Schwb eben NICHT geeignet sind, entweder inhaltlich oder der Fahrzeit wegen. Das zieht also ein paar Zuweisungsversuche mit BAD-Eignungsfeststellung durch. Natürlich kommt dann raus, der Schwb ist für die und die Tätigkeit nicht geeignet (obwohl es immer die Gleiche ist bei wiederholten Zuweisungsversuchen auch oft auch an den gleichen Standort, der wegen der exorbitanten Fahrzeit gar nicht erreichbar ist). Oder er wäre für die Tätigkeit geeignet, aber wegen der Fahrzeit unzumutbar.

Man überprüft also mehrfach die gleiche Situation und lässt es aus, ein Angebot zu machen, mit dem der Schwb klar kommen würde - nämlich den Einsatz an einem T-Standort am oder nahe beim Wohnort des Schwbs. Hier wird das Ermessen nicht ausgeführt. NORMalerweise müsste man, um einen Schwb im Rahmen seiner Behinderung unterzubringen, sogar einen anderen Beamten versetzen können. Darum gehts aber gar nicht, weil vor Ort in den letzten Jahren mehr als 50% der Beamten durch junge Neueinstellungen ersetzt wurden. Es waren also immer Posten frei, auf den man den Schwb hätte unterbringen können (wenn man mal gewollt hätte).

Dann geht das Spielchen weiter: Nach den (erfolglosen) Eignungsfeststellungen wird nun per BAD überprüft, ob die von einem oder mehreren Fachärzten attestierten Fahrzeiteinschränkungen überhaupt wahrhaftig sind und die Ärzte nicht nur "Gefälligkeits"atteste ausstellen. Dann gibts hahnebüchene Fragen, warum man denn evtl. nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann (bei Rollstuhlfahrern sogar) oder warum man nicht mehr als 30-60 Minuten mit dem PKW am Stück jeden Tag zur Arbeit düsen kann. Da muss sich der Beamte wirklich bis UNTER die Haut mit seinen gesundheitlichen Problemen erklären. Das fällt vielen nicht leicht. Und die Besuche werden ja mehrfach anberaumt, aber immer wieder bei einem anderen BAD-Arzt, dem man dann von neuem seine Situation klarmachen muss.
Auch während dieses Zeitraumes immer wieder ortsferne Zuweisungsversuche als Grundlage für diese BAD-Überprüfungen.

Nun können die BAD-Ärzte ja kaum etwas gegen fundierte Atteste, CRT, MRT, Blutbilder, Lungenfunktionstests und offensichtliche Einschränkungen argumentieren.
Also kommt der Schwb auch durch diese Untersuchungen durch, mit dem Ergebnis, dass eben NUR ein Job gesucht werden muss, der die Rahmenbedingungen des Schwbs erfüllt. Und die sind oft einfach zu erfüllen, da die meisten Schwbs sich um die 50% Einschränkungsgrad bewegen. Die brauchen eigentlich nur einen Arbeitsplatz wohnortnah und vielleicht mal einen auf Stehhöhe verstellbaren Schreibtisch und vielleicht auch mal ein Büro ohne Teppichboden. Also keine besonderen baulichen Einrichtungen, die eine Stange Geld kosten würden. Bis hier hin kann sich der Schwb noch retten.

Dann Stufe 3: Überprüfung der Umzugsfähigkeit.
Natürlich hat man mal in der Jugend, als man noch fitt war, die bundesweite Versetzungsfähigkeit unterschrieben. Natürlich müsste man sich als Beamter im nationalen Notstand bei Pest, Cholera oder Kriegswirren als Ersatz für ausgefallene Beamte auch woandershin versetzen lassen. ABer dieser dringende Notfall ist ja nicht gegeben.
Der dringende Notfall ist alleine, dass die T aus "wirtschaftlichen und wettbewerblichen Gründen" die Beamten leiderleider nicht mehr im Konzern verwenden kann, was ja eine glatte und unwahre Behauptung ist. Denn wer in 10 Jahren 50000 Neueinstellungen macht, hätte nun wirklich genügend Posten und Arbeit gehabt, um 300 Schwbs ortsnah mit einem Posten zu versorgen. Im Übrigen sind Beamte - egal ob im mittleren oder gehobenen Dienst - NICHT teuerer für den Konzern, als die MINDESTENS - wenn nicht höher bezahlten Tarifkräfte auf diesen Tätigkeitsprofilen. Alles nur Show.

Also setzt man wieder eine oder mehrere Zuweisungsversuche auf und schickt den Schwb nun zur Überprüfung der Umzugsfähigkeit.
Und nun erkläre man einem BAD oder Amtsarzt mal, warum man nicht umziehen kann. Es gibt für schwerbehinderte Menschen viele, viele Gründe, warum das nicht so einfach ist. Die stehen nicht nur nicht alleine auf der Welt, sie können auch nicht alleine auf der Welt. Sie brauchen ihre Ehemänner/Ehefrauen, die das für sie tun, was sie selbst nicht mehr hinbekommen. Und das können durchaus ganz lapidare Dinge des Lebens sein, die für gesunde Menschen sowas von simpel sind, dass sie gar nicht drüber nachdenken würden. Um als mittlerer Dienst einen Zweiwohnsitz finanzieren zu können (man müsste sich ansonsten zwei kleine und getrennte Wohnungen leisten), der außerdem noch allen Einschränkungen gerecht wird, das ist schier unmöglich.

Und ist dann die Gretchenfrage angesagt, ob der BAD oder Amtsarzt das auch so sieht. Wenn der nun tatsächlich sagt, der Schwb ist umzugsfähig, dann gehts dahin... Und das muss ja nicht bedeuten, dass es bei dem schon ortfernen - aber evtl. noch relativ nahen Standort bleibt! Wer umzugsfähig ist, der kann ja nicht nur von Heide nach Kiel umziehen, neinnn! der könnte ja auch von Heide nach München umziehen!
Wenn der Schwb dann umziehen muss (evtl. in ein 10qm-Pensions- oder Hotelzimmerchen), ist doch vorprogrammiert, dass der Schwb seinen Kram und seine Krankheit nicht mehr auf die Reihe bekommt und dann -endlich- in den den Augen der T, dauerkrank wird und dann endlichendlich die Dienstunfähigkeitsuntersuchung anberaumt werden kann.

Die andere Variante ist, dass der BAD/Amtsarzt sagt, der SchwB ist NICHT umzugsfähig, sondern der Dienstherr muss seine Fürsorgepflicht, die gegenüber den Schwbs ja massiv erhöht ist, ausüben und dem Schwb einen Arbeitsplatz vor Ort einrichten muss. Inhaltlich sind die meisten Schwbs flexibel, ob ich im Büro nun Erbsen oder Linsen durch die Systeme schiebe ist ja wurscht, da würde sich ein passender Arbeitsplatz ohne Weiteres finden lassen.

Aber genau das will der Arbeitgeber ja nicht, nämlich den Einsatz IM Konzern. Also schreitet man auch hier zur Dienstunfähigkeitsuntersuchung, indem man einfach behauptet, dass keine freien Arbeitsplätze vor Ort vorhanden sind und da der Schwb nicht umziehen oder weit fahren kann, eben keine Dienstfähigkeit mehr vorhanden sei. Man legt dann einen Ausdruck von einem aktuellen Datum aus der internen Jobbörse vor, wo dann grade kein Arbeitsplatz am betreffenden Standort ausgeschrieben ist. Wobei die freien Posten - mit Zustimmung all der ver.di-besetzten Betriebsräte in all den T-Einheiten und Tochterunternehmen - die freien Posten nur INTERN ausschreiben, so dass sie gar nicht in der öffentlichen bundesweiten Jobbörse der T erscheinen und für die Viventos völlig unsichtbar bleiben. Man kann sich also gar nicht bewerben, weil man von den freien Posten nicht mal was weiss.

Dass der Konzern bei den meisten Schwbs seit 8-10 Jahren nirgendwo hinsieht, wo tatsächlich Arbeitsposten frei sind (und durch die 55-er-Pension sind das wirklich viele, die jedes Jahr neu besetzt werden müssen), suggerieren die dem Amtsarzt, dass der Schwb nicht mehr unterzubringen sei.

Mancher BAD- oder Amtsarzt folgt dieser Strategie, andere haben allein aufgrund der nicht vorhandenen Kranktage die DienstFÄHIGKEIT bescheinigt, auch wenn keine Umzugsfähigkeit mehr vorliegt. Das ist aber ein Spielchen, dass für den Beamten eben nach der einen oder anderen Seite ausgehen kann.

Und genau an diesem Punkt sind jetzt all die Schwbs, die ihre 55er-Pension nicht beantragt haben oder bei denen bislang alle Zuweisungsversuche wegen des Einspruches von BR und/oder Einigungsstelle gescheitert sind.

Die ausführliche Erklärung mal an all die, die an Fürsorgepflicht und Beamtenrecht glauben.
Kater-Mikesch
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Re: DDU

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

das war eine genaue Abbildung der Vorgehensweise der Telekom - und habe zwar auch einige Informationen...aber mehr vom Hören und Sagen der
Kollegen/innen...
Selber habe ich auch schon vieles erlebt, aber da fragt man sich, wie geht es bei anderen MA zu...oder stelle ich mich nur an und bin ein Querulant...

Deine ausführliche Beschreibung der Vorgehensweise, ob Schwerbehindert, Gleichgestellt oder nicht Bedindert, unterschreibe ich sofort - und diese
würden auch 99 % der Betroffenen bestätigen, unterschreiben und in einer eidesstattlichen Versicherung sogar unterschreiben...
Hier wird mit Tricks gearbeitet und das traurige ist dabei, dass der BR (in den meisten Fällen verdi) das mitträgt und sogar auch noch initiiert - man
kann es eigentlich nicht glauben...

Du hast vollkommen Recht, wer an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn glaubt, der glaubt auch an den Weihnachstmann und Osterhasen...

Die Frage ist, wie kommen wir - und damit meine ich neben den vielen Betroffenen auch die aktuell nicht Betroffenen, die es aber früher oder später
auch treffen kann, da wieder von weg?
Nur mit einer starken AN-Vertretung, die der Telekom einhalt gebietet - die nicht jede Entscheidung abnickt - so wie z. B. der BR des SBR, die sich auch
mit Entscheidungen auseinandersetzt und sich für den MA einsetzt und die im Zweifelsfall den AG auflaufen läßt und eine Entscheidung aussetzt...egal
ob der AG mit irgendwelchen Maßnahmen droht - dann droht die AN-Vertretung auch...

Es ist wie mit kleinen Kindern, wenn du nicht irgendwann mal Einhalt gebietest, tanzen Sie dir immer wieder auf dem Kopf herum - aber wenn du deinen
Kindern mal klar machst, dass man respektvoll miteinander umgehen muss, dass lösen sich viele Problem von alleine...
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Bundesfreiwild
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Re: DDU

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ganz einfach, er soll dazu dienen, Kollegen (oder auch Nichtkollegen) klar zu machen, WIE es bei Telekoms abläuft und dass die Realität in Vivento nicht immer gleichzusetzen ist mit dem, was noch im regulären T-Konzerngetriebe erlebt wird. Auch die Kollegen vom PST sind zumeist sehr erstaunt bis erschüttert, wenn man ihnen erzählt, wie es in Vivento abläuft. Ob das nun echt ist oder nur Show, vermag ich nicht zu sagen.
Es gibt gravierende Unterschiede in der Behandlung von noch im Konzern arbeitenden Kollegen und denen, die die T bereits als überflüssig gebrandmarkt hat.
Und vieles können sich die NOCH nicht verflüssigten Kollegen überhaupt nicht vorstellen - oder dass es ihnen auch mal so gehen wird, weil... sie glauben ja noch daran, dass sie als "Leistungsträger" niemals in diese Situation kommen können.
Kater-Mikesch
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Re: DDU

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Mitsumo,

bei diesem TE ging es um DDU und um die Missachtung der Rechte der Mitarbeiter - es geht um Achtung und Respekt - und da hat
Bundesfreiwild zwar etwas weit ausgeholt, aber den Punkt voll ins Schwarze getroffen...

Wenn man hier über (sinnlose) DDU und Untersuchungen, Gutachten, AA usw. redet, dann gehört alles was hier aufgeführt wurde,
dabei...oder sag mir bitte mal, was von dem ausführlichen Beitrag von Bundesfreiwild nicht zu DDU und Respekt vor dem Mitarbeiter
und Fürsorgepflicht des Dienstherrn gehört...da bin ich mal neugierig.
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