Hallo,
ich bin Sekretär-Anwärterin und habe einen Schwerbehindertenausweis.
Ich habe schon öfter gehört, dass man daudurch steuerliche Vorteile hat.
Nun würde ich gerne wissen, ob das bei der Lohnsteuer auch so ist.
Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank im Voraus.
LG
Anwäterin01
Schwerbehinderung Steuern
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Re: Schwerbehinderung Steuern
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Re: Schwerbehinderung Steuern
Ach Mikesch,Mikesch hat geschrieben:Schau mal hier:
...
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Google und suchen,
das ist doch recht schwierig in der heutigen Zeit!
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
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- Bundesfreiwild
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Re: Schwerbehinderung Steuern
Gib doch einfach in deiner Steuererklärung an der dafür vorgesehen Stelle deinen Schwerbehinderungsgrad an, ggfs. auch das Zusatzkennzeichen, dann kannst du in der Steuererstattungmeldung nachsehen, ob für diesen Punkt was erstattet wurde.
Interessant wird es aber erst mit den Spezialkennzeichen, wie zB. "G" für gehbehindert. Damit kann man beim Finanzamt eine Ermässigung der Kfz-Steuer beantragen (weil man auf sein Auto unbedingt angewiesen ist), bei den Werbekosten/Kilometerpauschale wird dann bei der Steuererklärung nicht nur 30 Cent pro Km, sondern 70 Cent pro Km angesetzt. Bei schwereren Fällen gibts auch verbilligte Kredite für die Neuanschaffung eines Kfz oder für Sonderausstattungen eines Kfz, falls eine bestimmte Körperbehinderung dies erfordert.
Am Besten, man braucht das alles nicht.... Ich würd noch Geld bezahlen, wenn ich den "Schein" verbrennen könnte, weil ich ihn nicht mehr brauchte.
20 %
Teilnahme am Behindertensport; § 29 Absatz 1 Nr. 4 Buchst. f SGB I
Gleichstellung; § 2 Absatz 3 SGB IX
30/40 %
z.B. Dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit
• Steuerfreibetrag Euro 310.- bei GdB 25 - 30; § 33 b EstG
• Steuerfreibetrag Euro 430.- bei GdB 35 - 40; § 33b EStG
• 3 Tage Zusatzurlaub für Arbeiter eines Landes; § 49 Abs 4 MTArb
• Kündigungsschutz bei Gleichstellung;
• Grundsteuerermäßigung bei Rentenkapitalisierung nach dem BVG; § 36 GrStG
50 % Schwerbehinderteneigenschaft
• Schwerbehinderteneigenschaft; § 2 SGB IX
• Steuerfreibetrag Euro 570.- bei GdB 45 - 50; § 33 b EStG
• Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung; §§ 33 SGB IX
• Kündigungsschutz; §§ 85 ff SGB IX
• Begleitende Hilfe im Arbeitsleben; §§ 33 u.ö. SGB IX
• Freistellung von Mehrarbeit; § 124 SGB IX
• Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche; § 125 SGB IX
• Schutz bei Wohnungskündigung; §§ 556a, 564b BGB
• Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60; § 42 Absatz 4 BBG,
Art. 56 Absatz 5BayBG
• Altersrente mit 60; §§ 34 - 39, 237 a SGB VI (hier nach neuem Gesetz die Geburtsjahrgänge zu berücksichtigen)
• Befreiung von der Wehrpflicht; § 11 WehrpflichtG
• Stundenermäßigung bei Lehrern: 2 Std. / Woche; LehrArbZVO § 10
• Pflichtversicherung i. d. gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungfür Behinderte in Werkstätten; SGB V und SGB VI
• Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst; Fürsorgeerlass FMBek. v.8.8.90
• Beitragsermäßigung bei Automobilclubs z.B. ADAC, DTC; Satzung des Clubs
• Ermäßigung des Flugpreises für BVG- / SVG - Beschädigte; Passagetarife der Lufthansa
• Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige z.B. § 20 Schwerbehinderten – Ausgleichsabgabe -VO
• Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: Euro 624.- -924.-; § 33a Absatz 3EstG
• Erhöhung der Einkommensgrenze bei d. Wohnungsbauförderung bei Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 69 Absatz 3 Satz 1 BSHG: Euro 2100.-; § 25d des 2. WohnungsbauG
• Freibetrag beim Wohngeld bei GdB 50 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: Euro 1200.-; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 1.2.93
• Ermäßigung bei Kurtaxe; Ortsatzungen
60 • Steuerfreibetrag Euro 720.- bei GdB 55 - 60; § 33 b EstG
70 • Steuerfreibetrag Euro 890.- bei GdB 65 - 70; § 33 b EStG
• Werbungskostenpauschale: Euro 0, 30/km; § 9 Absatz 2 EStG
• Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB 70 + Mz "G": bis zu 3000 km xEuro 0, 30 = Euro 900.-; § 33 EStG
• Ermäßigter Fahrpreis bei der DB für Ruhestandsbeamte u.ä. aufgrundBahnCard S vor Vollendung des 60. Lebensjahres lt. Tarif der Bahn
(DPT II DB) BahnCard zum halben Preis
• Stundenermäßigung bei Lehrern: 3 Std./Woche; LehrArbZVO § 10
80 • Steuerfreibetrag Euro 1060.- bei GdB 75 - 80; § 33 b EStG
• Abzugsbetrag für Privatfahrten: 3000 km x Euro 0, 30 = Euro 900.-; §33 EStG
• Ermäßigter Fahrpreis bei der DB für Ruhestandsbeamte u.ä. aufgrund BahnCardS vor Vollendung des 60. Lebensjahres lt. Tarif der Bahn(DPT II DB)
• Freibetrag beim Wohngeld bei GdB 80 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14SGB XI: Euro 1500.-; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 11.4.2000
• Erhöhung der Einkommensgrenze bei d. Wohnungsbauförderung bei Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: Euro 4200.-, siehe GdB 50
• Preisnachlass von D2-Mannesmann für die D2-Classic-Karte; § 33b EStG
90 • Steuerfreibetrag Euro 1230.- bei GdB 85 - 90; § 33 EStG
• Freibetrag beim Wohngeld bei GdB 90 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: Euro 1500.-; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 11.4.2000
• Sozialtarif der Deutschen Telekom bei Sprachbehinderung + GdB 90:
Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu Euro 8, 72 monatlichim Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T- Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
• Preisnachlass von D2-Mannesmann für die D2-Classic-Karte
• Stundenermäßigung bei Lehrern: 4 Std./Woche; LehrArbZVO § 10
100 • Freibetrag beim Wohngeld bei GdB 90 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: Euro 1500.-; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 11.4.2000
• Sozialtarif der Deutschen Telekom bei Sprachbehinderung + GdB 90:
Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu Euro 8, 72 monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
• Preisnachlass von D2-Mannesmann für die D2-Classic-Karte
• Stundenermäßigung bei Lehrern: 4 Std./Woche; LehrArbZVO § 10
• Steuerfreibetrag Euro 1420.- bei GdB 95 - 100; § 33b EStG
• Erhöhung der Einkommensgrenze bei der Wohnungsbauförderung um Euro 4200.-; siehe GdB 50
• Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten Fällen; § 13 Absatz 1 Nr. 6 ErbStG
• Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge; Wohnungsbau-Prämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz
• Preisnachlass von D2-Mannesmann für die D2-Classic-Karte
Interessant wird es aber erst mit den Spezialkennzeichen, wie zB. "G" für gehbehindert. Damit kann man beim Finanzamt eine Ermässigung der Kfz-Steuer beantragen (weil man auf sein Auto unbedingt angewiesen ist), bei den Werbekosten/Kilometerpauschale wird dann bei der Steuererklärung nicht nur 30 Cent pro Km, sondern 70 Cent pro Km angesetzt. Bei schwereren Fällen gibts auch verbilligte Kredite für die Neuanschaffung eines Kfz oder für Sonderausstattungen eines Kfz, falls eine bestimmte Körperbehinderung dies erfordert.
Am Besten, man braucht das alles nicht.... Ich würd noch Geld bezahlen, wenn ich den "Schein" verbrennen könnte, weil ich ihn nicht mehr brauchte.
20 %
Teilnahme am Behindertensport; § 29 Absatz 1 Nr. 4 Buchst. f SGB I
Gleichstellung; § 2 Absatz 3 SGB IX
30/40 %
z.B. Dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit
• Steuerfreibetrag Euro 310.- bei GdB 25 - 30; § 33 b EstG
• Steuerfreibetrag Euro 430.- bei GdB 35 - 40; § 33b EStG
• 3 Tage Zusatzurlaub für Arbeiter eines Landes; § 49 Abs 4 MTArb
• Kündigungsschutz bei Gleichstellung;
• Grundsteuerermäßigung bei Rentenkapitalisierung nach dem BVG; § 36 GrStG
50 % Schwerbehinderteneigenschaft
• Schwerbehinderteneigenschaft; § 2 SGB IX
• Steuerfreibetrag Euro 570.- bei GdB 45 - 50; § 33 b EStG
• Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung; §§ 33 SGB IX
• Kündigungsschutz; §§ 85 ff SGB IX
• Begleitende Hilfe im Arbeitsleben; §§ 33 u.ö. SGB IX
• Freistellung von Mehrarbeit; § 124 SGB IX
• Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche; § 125 SGB IX
• Schutz bei Wohnungskündigung; §§ 556a, 564b BGB
• Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60; § 42 Absatz 4 BBG,
Art. 56 Absatz 5BayBG
• Altersrente mit 60; §§ 34 - 39, 237 a SGB VI (hier nach neuem Gesetz die Geburtsjahrgänge zu berücksichtigen)
• Befreiung von der Wehrpflicht; § 11 WehrpflichtG
• Stundenermäßigung bei Lehrern: 2 Std. / Woche; LehrArbZVO § 10
• Pflichtversicherung i. d. gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungfür Behinderte in Werkstätten; SGB V und SGB VI
• Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst; Fürsorgeerlass FMBek. v.8.8.90
• Beitragsermäßigung bei Automobilclubs z.B. ADAC, DTC; Satzung des Clubs
• Ermäßigung des Flugpreises für BVG- / SVG - Beschädigte; Passagetarife der Lufthansa
• Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige z.B. § 20 Schwerbehinderten – Ausgleichsabgabe -VO
• Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: Euro 624.- -924.-; § 33a Absatz 3EstG
• Erhöhung der Einkommensgrenze bei d. Wohnungsbauförderung bei Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 69 Absatz 3 Satz 1 BSHG: Euro 2100.-; § 25d des 2. WohnungsbauG
• Freibetrag beim Wohngeld bei GdB 50 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: Euro 1200.-; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 1.2.93
• Ermäßigung bei Kurtaxe; Ortsatzungen
60 • Steuerfreibetrag Euro 720.- bei GdB 55 - 60; § 33 b EstG
70 • Steuerfreibetrag Euro 890.- bei GdB 65 - 70; § 33 b EStG
• Werbungskostenpauschale: Euro 0, 30/km; § 9 Absatz 2 EStG
• Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB 70 + Mz "G": bis zu 3000 km xEuro 0, 30 = Euro 900.-; § 33 EStG
• Ermäßigter Fahrpreis bei der DB für Ruhestandsbeamte u.ä. aufgrundBahnCard S vor Vollendung des 60. Lebensjahres lt. Tarif der Bahn
(DPT II DB) BahnCard zum halben Preis
• Stundenermäßigung bei Lehrern: 3 Std./Woche; LehrArbZVO § 10
80 • Steuerfreibetrag Euro 1060.- bei GdB 75 - 80; § 33 b EStG
• Abzugsbetrag für Privatfahrten: 3000 km x Euro 0, 30 = Euro 900.-; §33 EStG
• Ermäßigter Fahrpreis bei der DB für Ruhestandsbeamte u.ä. aufgrund BahnCardS vor Vollendung des 60. Lebensjahres lt. Tarif der Bahn(DPT II DB)
• Freibetrag beim Wohngeld bei GdB 80 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14SGB XI: Euro 1500.-; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 11.4.2000
• Erhöhung der Einkommensgrenze bei d. Wohnungsbauförderung bei Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: Euro 4200.-, siehe GdB 50
• Preisnachlass von D2-Mannesmann für die D2-Classic-Karte; § 33b EStG
90 • Steuerfreibetrag Euro 1230.- bei GdB 85 - 90; § 33 EStG
• Freibetrag beim Wohngeld bei GdB 90 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: Euro 1500.-; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 11.4.2000
• Sozialtarif der Deutschen Telekom bei Sprachbehinderung + GdB 90:
Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu Euro 8, 72 monatlichim Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T- Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
• Preisnachlass von D2-Mannesmann für die D2-Classic-Karte
• Stundenermäßigung bei Lehrern: 4 Std./Woche; LehrArbZVO § 10
100 • Freibetrag beim Wohngeld bei GdB 90 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: Euro 1500.-; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 11.4.2000
• Sozialtarif der Deutschen Telekom bei Sprachbehinderung + GdB 90:
Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu Euro 8, 72 monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
• Preisnachlass von D2-Mannesmann für die D2-Classic-Karte
• Stundenermäßigung bei Lehrern: 4 Std./Woche; LehrArbZVO § 10
• Steuerfreibetrag Euro 1420.- bei GdB 95 - 100; § 33b EStG
• Erhöhung der Einkommensgrenze bei der Wohnungsbauförderung um Euro 4200.-; siehe GdB 50
• Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten Fällen; § 13 Absatz 1 Nr. 6 ErbStG
• Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge; Wohnungsbau-Prämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz
• Preisnachlass von D2-Mannesmann für die D2-Classic-Karte