Hallo,
nachdem die Beihilfestelle meinen Sanatoriumsaufenthalt bewilligt hat, macht nun die KK (Debeka) Ärger. Es soll nur ein Zuschuss von 22,80€ezahlt werden. Jetzt habe ich gehört, dass die KK ihren Anteil voll zahlen muss, wenn man bei Kurantritt krankgeschrieben ist. Weiß jemand, ob diese Info richtig ist?
Ansonsten muss ich mir überlegen, ob ich den Aufenthalt wegen der hohen Eigenbeteiligung überhaupt bezahlen kann.
An anderer Stelle im Forum war auch schon die Rede von Krankenhauseinweisung durch den Hausarzt. Geht das wirklich so einfach?
Ich habe mich in einer sogenannten "gemischten Einrichtung" vorläufig angemeldet.
Hoffe auf hilfreiche Infos.
anmatho
Kostenübernahme der KK bei Kuraufenthalt
Moderator: Moderatoren
Re: Kostenübernahme der KK bei Kuraufenthalt
Es kommt auf Deinen Versicherungsschutz an. Ich z. B. habe nichts in meiner PKV bezüglich Kur/Reha mit drin. Und mit Krankenhausaufenthalt durch Einweisung durch den behandelnden Arzt ging das gut. Aber ich habe vorab mit meiner PKV nur telefoniert, da ich mir nicht mehr sicher war, was ich versichert habe. Nach dem Wissen bezüglich mangelnder Kur/Reha habe ich dann einen Einweisungsschein vom Arzt erhalten und diesen mit etwaigen Unterlagen an PKV und Beihilfe gesandt. Die Bewilligung ging total unproblematisch über die Bühne.
Gruss Gerda
Gruss Gerda
Re: Kostenübernahme der KK bei Kuraufenthalt
Hallo,
Welche Behandlung im Krankenhaus schwebt Ihnen denn vor ?
Auch hierzu sollte man erst einmal die Versicherungsbedingungen der Debeka lesen - werden solche Kosten wirklich übernommen ?
Gruß vom Steinbock
Richtig - in den Tarifen der Debeka sind Kuren nicht mitversichert.anmatho hat geschrieben:Hallo,
nachdem die Beihilfestelle meinen Sanatoriumsaufenthalt bewilligt hat, macht nun die KK (Debeka) Ärger. Es soll nur ein Zuschuss von 22,80€ezahlt werden.
Nein - diese Info ist falsch. Kosten werden nur dann übernommen, wenn es sich um eine Anschlussheilbehandlung in einem Reha-Zentrum, z.B. nach einer Operation im Krankenhaus handelt. Diese muss dann auch unverzüglich erfolgen.Jetzt habe ich gehört, dass die KK ihren Anteil voll zahlen muss, wenn man bei Kurantritt krankgeschrieben ist. Weiß jemand, ob diese Info richtig ist?
Verstehe jetzt den Sinn dieser Frage nicht.Ansonsten muss ich mir überlegen, ob ich den Aufenthalt wegen der hohen Eigenbeteiligung überhaupt bezahlen kann.
An anderer Stelle im Forum war auch schon die Rede von Krankenhauseinweisung durch den Hausarzt.
Geht das wirklich so einfach?
Welche Behandlung im Krankenhaus schwebt Ihnen denn vor ?
??? - Was verstehen Sie unter einer gemischten Einrichtung ???Ich habe mich in einer sogenannten "gemischten Einrichtung" vorläufig angemeldet.
Auch hierzu sollte man erst einmal die Versicherungsbedingungen der Debeka lesen - werden solche Kosten wirklich übernommen ?
Gruß vom Steinbock
Re: Kostenübernahme der KK bei Kuraufenthalt
Sog. "gemischte Einrichtungen"oder auch "gemischte (Kranken-)Anstalten" sind Kliniken, in denen sowohl akut stationäre Behandlungen, als auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlungen angeboten werden. Ich kann mich "Steinbock" nur anschließen. Lesen Sie Ihre Versicherungsbedingungen.Steinbock hat geschrieben:Hallo,
Verstehe jetzt den Sinn dieser Frage nicht.
Welche Behandlung im Krankenhaus schwebt Ihnen denn vor ?
??? - Was verstehen Sie unter einer gemischten Einrichtung ???Ich habe mich in einer sogenannten "gemischten Einrichtung" vorläufig angemeldet.
Auch hierzu sollte man erst einmal die Versicherungsbedingungen der Debeka lesen - werden solche Kosten wirklich übernommen ?
Gruß vom Steinbock
Ansonsten ist die Idee, sich vom Hausarzt als krank einweisen zu lassen, nur dann wirklich zielführend, wenn die Debeka für diesen Fall eine Kostenzusage vor der Aufnahme erteilt hat, weil dies, wenn die Musterbedingungen der Versicherer (konkret § 4 Abs. 5 MB/KK) gelten, Voraussetzung für eine Kostenerstattung durch den Versicherer ist.