Sozialhilfe für Vater

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grummel2005
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Sozialhilfe für Vater

Beitrag von grummel2005 »

Hallo,
mein Vater lebt mit Pflegestufe I und besonderer Betreuung wegen Demenz im Seniorenheim und bisher kam er gerade mit seinen Renten, Pflegegeld und Pflegewohngeld gerade so hin - es blieben pro Monat ca. 50 Euro übrig, womit wir gerade eben auskamen.
Nun ist das Heim ca. 100 Euro pro Monat teurer geworden und das bedeutet Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung für ihn - als Vermögen hat er noch ca. 500 Euro auf dem Konto und alles was er in seinem Zimmer hat.

Nun habe ich gelesen, dass bei Grundsicherung keine Überleitung auf die Kinder gemacht werden kann - ist das so?

Wie hoch sind unsere Freigrenzen?
- verheiratet
- Sohn studiert im dritten Semester, bekommt Höchstsatz an BAFÖG und wohnt außerhalb
- Kindergeld gibt es noch bis Mitte nächsten Jahres
- das Haus ist vollständig abbezahlt, für Reparaturen sind ca. 20.000 Euro festgelegt, wobei nächstes Jahr Dach, Treppe und ein paar andere Kleinigkeiten gemacht werden müssten
- ich selbst bin seit 1.7. letzten Jahres als Beamter wegen Krankheit im vorzeitigen Ruhestand
- meine Gattin ohne Verdienst

Danke für die Infos bzw. Hilfe
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Mikesch
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Re: Sozialhilfe für Vater

Beitrag von Mikesch »

Du meinst bevorstehende Unterhaltsleistungen...

Du alleine bist Deinem Vater unterhaltspflichtig, aber...
Hier gibt es zu berücksichtigende Grenzen für Ehepartner, Kinder, Verpflichtungen aus Krediten u.s.w.
So weit ich weiß, rund 1.300 Euro (netto) für den Unterhaltsprlichtigen + 350 für den Ehepartner + Kinder + Verpflichtungen aus Krediten.
Laut einem Urteil des OLG Düsseldorf, leider habe ich das Aktenzeichen nicht zur Hand, ist der Lebenswandel auch zu berücksichtigen.
Tenor: Der Unterhaltspflichtige darf mit der Unterhaltsverpflichtung nicht einschneidend in seiner Lebensführung beeinträchtigt werden. Sprich, wer jahrelang Geld für Urlaub etc. auf den Kopp gehauen hat, ist auch dies zu berücksichtigen.

So, wie Du Deinen Fall schilderst, dürftest Du IMHO keinen Unterhalt zahlen müssen.
Sollten Forderungen auf Dich zukommen, empfehle ich einen versierten Anwalt, nur der kann Deine Rechte durchsetzen.
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Steinbock
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Re: Sozialhilfe für Vater

Beitrag von Steinbock »

Hallo Grummel2005,

die Fragen die sich mir hier stellen:

gibt es noch eine Ehefrau ?

gehört oder gehörte dem Vater eine Immobilie ?

Wenn sie ihm gehörte, wann wurde sie auf die Kinder übertragen ?

Gruß vom Steinbock
grummel2005
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Re: Sozialhilfe für Vater

Beitrag von grummel2005 »

1. mein Vater ist seit 1990 geschieden - meine Mutter lebt noch - wovon sie lebt weiß ich nicht - kein Kontakt mehr
2. das Haus wurde 1990 bei der Scheidung verkauft - Restgeld geteilt und verbraucht
3. die drei Kinder bekamen 1990 jeweils 20.000 Euro
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Mikesch
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Re: Sozialhilfe für Vater

Beitrag von Mikesch »

Wenn kein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde, ist die Ex ggf. auch Zahlungspflichtig.
Haus etc. sind mittlerweile uninteressant, da mehr als 10 Jahre...
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Conny
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Re: Sozialhilfe für Vater

Beitrag von Conny »

M.E. kann die Ex (Schwiegerkind) höchstens indirekt mit im Boot sein, wenn - bedingt durch den Elternunterhalt - ein evtl. Anspruch von ihm an Sie entsteht. Da muß sie aber schon einiges an Geldmitteln haben.

Schwägerschaft endet leider nicht mit der Scheidung. :roll:

cu
Conny
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Mikesch
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Re: Sozialhilfe für Vater

Beitrag von Mikesch »

Wissen viele nicht, eine Unterhaltsverpflichtung (wg. Bedürftigkeit) dem Ehepartner gegenüber bleibt auch nach einer Scheidung bestehen (§§ 1569 ff BGB). Diese kann, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen, mit einem separaten Vertrag ausgeschlossen werden.
Selbstverständlich spielen die momentanen Lebensverhältnisse der Ex eine große Rolle UND, hat die Ex wieder geheiratet, sind diese Erloschen (§ 1586 BGB).
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Klaus
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Re: Sozialhilfe für Vater

Beitrag von Klaus »

Oh je, da gehöre ich wohl zu den vielen..

Das Gericht scheidet eine Ehe und setzt Fragen des Unterhaltes fest. Gibt es keine Unterhaltsansprüche, steht das auch so im Urteil.

Das Urteil wird dann rechtskräftig.

Wer will mir denn hier erzählen, dass nach beispielsweise 15 Jahren ein rechtskräftig geschieder Ex- Ehepartner noch irgendwelche ansprüche hätte...
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Re: Sozialhilfe für Vater

Beitrag von grummel2005 »

Leute, bitte nicht alles so kompliziert machen:

ich möchte aktuell nur wissen, ob mein Vater "Grundsicherung" beantragen kann, denn hier so wie ich gelesen habe ist ein Übergang auf die Kinder nicht möglich, so lange diese weniger als 100.000 Euro im Jahr als Einkommen haben - und das hat beileibe keiner von uns.
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Re: Sozialhilfe für Vater

Beitrag von Steinbock »

grummel2005 hat geschrieben:Leute, bitte nicht alles so kompliziert machen:

ich möchte aktuell nur wissen, ob mein Vater "Grundsicherung" beantragen kann, denn hier so wie ich gelesen habe ist ein Übergang auf die Kinder nicht möglich, so lange diese weniger als 100.000 Euro im Jahr als Einkommen haben - und das hat beileibe keiner von uns.
wow.... 100.000 € Einkommen im Jahr - wo hast Du dies denn gelesen.

Mir sind viele Familien bekannt, die ihren Eltern (Pflegefall) Zuschüsse zahlen müssen, die weit aus weniger an Einkünften haben.

Gruß vom Steinbock
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Mikesch
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Re: Sozialhilfe für Vater

Beitrag von Mikesch »

grummel2005 hat geschrieben:Leute, bitte nicht alles so kompliziert machen:

ich möchte aktuell nur wissen, ob mein Vater "Grundsicherung" beantragen kann, denn hier so wie ich gelesen habe ist ein Übergang auf die Kinder nicht möglich, so lange diese weniger als 100.000 Euro im Jahr als Einkommen haben - und das hat beileibe keiner von uns.
Mal abgesehen davon, verstehe ich nicht, was Du mit "Übergang" meinst und was das für ominöse 100.000 Euro sein sollen...

Selbstverständlich kann er...
Da die Kosten des Heimes und der Pflege das Einkommen des Vaters übersteigen, tritt das Sozialamt hier in Vorleistung und versucht sich das von den Unterhaltspflichtigen wieder zurück zu holen.
Wer was wieviel zu zahlen hat wird dann entschieden. So einfach ist das ;-)
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Mikesch
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Re: Sozialhilfe für Vater

Beitrag von Mikesch »

Klaus hat geschrieben:Wer will mir denn hier erzählen, dass nach beispielsweise 15 Jahren ein rechtskräftig geschieder Ex- Ehepartner noch irgendwelche ansprüche hätte...
Ich!
Einem Kollegen nach 20 Jahren passiert, beide hatten nicht mehr geheiratet, Sie wurde pflegebedürftig. Das riss Löcher in die Kasse...

Bei diesem Unterhaltsanspruch nicht den ggf. mit dem aus der Ehezeit erworbenen und dem wg. Bedürftigkeit verwechseln!!
Dies sind zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe!!
Drum prüfe wer sich ewig bindet...

Im Übrigen ist das auch wieder so ein Fall, wo die/wir Laien hier kaum konstruktive Antworten geben können, mal davon abgesehen, dass hier die wichtigsten Infos fehlen, um überhaupt eine Antwort geben zu können. Tante Google liefert dazu recht kompetente Treffer, ansonsten empfehle ich wie immer einen wirklich Rechtskundigen!
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Re: Sozialhilfe für Vater

Beitrag von grummel2005 »

Hotelkosten -> Grundsicherung
Daneben können die Kosten der Unterkunft und Verpflegung, also die sogenannten Hotelkosten zum Teil, wenn das eigene Einkommen der Eltern dafür nicht ausreicht, durch das Sozialamt im Rahmen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach § 42 SGB XII übernommen werden. Diese Leistungen fordert das Sozialamt in der Regel nicht von Ihnen zurück, denn hier gibt es eine Besonderheit im Gesetz:
Nach § 43 SGB XII werden bei den Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Unterhaltsansprüche der Eltern gegenüber ihren Kindern nicht berücksichtigt, wenn das Bruttojahreseinkommen des Kindes unter 100.000 Euro im Jahr betragt. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, können diese Leistungen also nicht von Ihnen zurückgefordert werden.

Unterschied zwischen Grundsicherung und Hilfe zur Pflege
Zur Unterscheidung: Bei den Leistungen, die das Sozialamt als übergegangenen Unterhaltsanspruch von Ihnen fordern kann, handelt es sich um Leistungen nach den §§ 61 ff SGB XII, die sogenannte Hilfe zur Pflege. Für diese Leistungen gilt die Einkommensgrenze von 100.000 Euro nicht.

Quelle: Eltern_im_Pflegeheim_Das_Ebook_5.Ausgabe aus *****************
Anwaerter
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Re: Sozialhilfe für Vater

Beitrag von Anwaerter »

Hallo grummel2005,

gibt es im Altersheim eigentlich so etwas wie einen "Sozialdienst"? Irgendwie so einen Dienst, der die formellen Angelegenheiten der Senioren regelt, wenn das Geld nicht mehr ausreicht?

Sie könnten dort hingehen, damit man alles versucht, Grundsicherung od. Befreiung GEZ.
So wie sie schreiben, versuchen sie ja im Moment eh alles finanziell alleine zu stemmen. Sie haben also nichts zu verlieren, wenn sie da hin gehen.
Es kann höchstens sein, dass nichts dabei rauskommt und sie weiterhin alles alleine stemmen müssen.

Nen besseren Tipp hab ich leider nicht!

LG :)
Anwaerter
Es hört sich nicht so schlimm an, wie es ist!
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