Drohende DU & Ehescheidung

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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Werner
Beiträge: 1
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Drohende DU & Ehescheidung

Beitrag von Werner »

An alle, die es vielleicht aus eigener Erfahrung wissen oder aber Kollegen haben, die etwas dazu sagen können.

Zum Fall: Einem Landesbeamten (BaL) droht die Dienstunfähigkeit. Gleichzeitig läuft sein Scheidungsverfahren. Die Ehescheidung wird vorr. vor seiner Frühpensionierung erfolgen. Da er nach seiner Frühpensionierung ein sogenannter "Mangelfall" wird und die im Scheidungsurteil festgelegten finanziellen Beträge (nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt für minderjährige Kinder) nicht mehr oder nicht mehr in der Höhe wie vor seiner Zurruhesetzung zahlen kann, fragt er sich

1. Was muss er zu welchem Zeitpunkt tun, um die Beträge vom Gericht neu berechnen zu lassen?
2. Sollte er eine Versorgungsauskunft beantragen und dies, nachdem er die Mitteilung auf Beabsichtigung der Dienstunfähigkeit erhalten hat, zur Grundlage des Antrages auf Neuberechnung beim Gericht einreichen oder geht dies erst, wenn er DU ist?
3. Wie hoch wird vorr. sein Selbstbehalt sein?
4. Was ist mit der Privaten Krankenversicherung? Muss er diese neben der Miete aus seinem Selbstbehalt begleichen? Kann er in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln? Diese müsste doch dann entsprechend preiswerter sein.
5. Muss er den Betrag für die Kinder, welche in der PKV mitversichert sind, weiterhin übernehmen?

Viele Fragen, ich danke Euch für die Antworten. Werner
Annelie
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Re: Drohende DU & Ehescheidung

Beitrag von Annelie »

Hallo Werner,

in dieser Angelegenheit habe ich zwar keine Erfahrungen, aber:

Soweit mir bekannt ist, hat jede Prozesspartei im Scheidungsverfahren einen Rechtsanwalt an der Hand, denn im Familienrecht herrscht Anwaltspflicht.
Ich würde mich von meinem Anwalt beraten lassen. Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, das Verfahren für einen gewissen Zeitraum zu unterbrechen oder ruhen zu lassen? Vielleicht hat der Anwalt bereits Erfahrungen zu dieser Problematik.
Selbst wenn eine Ehescheidung bereits rechtskräftig ist, muss doch bei sich ändernden Einkommensverhältnissen die Möglichkeit bestehen, Antrag auf Änderung der festgelegten Unterhaltssätze etc. zu stellen bzw. Abänderungsklage einzureichen.

Gruß Annelie
sheela
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Re: Drohende DU & Ehescheidung

Beitrag von sheela »

In die gesetzliche Krankenkasse kannst Du leider nicht zurück, allerdings kannst Du dich zum Basistarif in Deiner KV versichern. Dies würde ich aber absolut nicht raten!! Kindesunterhalt ist nicht verhandelbar. Da kannst Du in der Düsseldorfer Tabelle nachsehen. Zur Not muss ein Zusatzjob angenommen werden, um diesen zu decken. Der Ehegattenunterhalt ist vielleicht verhandelbar. Darüber kann Dich Dein Anwalt beraten.
LG
sheela
Fuzzi62
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Re: Drohende DU & Ehescheidung

Beitrag von Fuzzi62 »

Und was im Falle einer Scheidung zusätzlich auch noch folgt und die finanzielle Lage oft zusätzlich verschlimmert:
Im Zusammenhang mit der Scheidung wird vom Familiengericht der Versorgungsausgleich durchgeführt. Sollte der Beamte der ausgleichspflichtige Teil sein, werden ab Wirksamkeit dieser Entscheidung die Versorgungsbezüge gekürzt (vgl. § 57 BeamtVG oder entsprechendes Landesrecht).
Steinbock
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Re: Drohende DU & Ehescheidung

Beitrag von Steinbock »

Hallo Werner,
Werner hat geschrieben:Zum Fall: Einem Landesbeamten (BaL) droht die Dienstunfähigkeit.

4. Was ist mit der Privaten Krankenversicherung? Muss er diese neben der Miete aus seinem Selbstbehalt begleichen? Kann er in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln? Diese müsste doch dann entsprechend preiswerter sein.
5. Muss er den Betrag für die Kinder, welche in der PKV mitversichert sind, weiterhin übernehmen?

Viele Fragen, ich danke Euch für die Antworten. Werner
Ein Versorgungsempfänger erhält in den meisten Bundesländern eine Beihilfe von 70 % - also Restabsicherung in der PKV von 30 %.
In manchen Bundesländern besteht auch ein höherer Beihilfeanspruch von 80 % (abhängig vom Einkommen).

Ein Wechsel in die GKV ist nicht möglich (und selbst wenn, müssten dann 14,3 % vom Bruttoeinkommen + Pflegeversicherung gezahlt werden - wäre also mit Sicherheit teurer)

Alle Hinweise in diesem Forum auf den Basistarif bitte gleich wieder vergessen, denn der Beitrag wäre viel zu hoch.

Als Alternative kannst Du allerdings in den Standardtarif zu wechslen (gilt für alle PKV-Versicherten die bereits vor 2009 versichert waren).

Ob Du dann weiterhin deine Kinder über die PKV versichern musst, kann nicht eindeutig beantwortet werden.
Möglich wäre auch, dass deine Frau das Sorgerecht für die Kinder erhält und sie beitragsfrei in ihrer GKV in der Familienversicherung mitversichert.

Gruß vom Steinbock
mcknickig
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Registriert: 3. Apr 2009, 11:30
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Re: Drohende DU & Ehescheidung

Beitrag von mcknickig »

Hallo !

Soweit ich weiß wird der Unterhalt an Dein Einkommen angepasst !
Du wirst immer einen Mindestbehalt erhalten ! PLUS die Kosten der PKV Beiträge !
Wegen dem Unterhalt für deine Familie: Dir darf nicht weniger als der Mindestbehalt bleiben. Ich denke das sind so ca. 800.- €uro / Monat PLUS PVK Kosten und ggf. Raten eines Kredits der vor der Trennung von Dir aufgenommen wurde....
cgrzenk
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Re: Drohende DU & Ehescheidung

Beitrag von cgrzenk »

Sofern mir bekannt ist gibt es in NRW noch das Rentnerprivileg. Das heißt der Versorgungsausgleich kommt erst zum tragen wenn der Berechtigte in Rente/Pension geht.

Um die Unterhaltspflichten gegenüber Kindern zu erfüllen reicht die normale Arbeitszeit/Dienstzeit aus. Eine Zusatzbeschäftigung ist nicht erforderlich. Dann ist eine
Zumutbarkeit bei DU sowieso fraglich. Was macht den der, der keine Arbeit bekommt? Für Kinder muss man Unterhalt zahlen sofern mal Leistungsfähig ist. Dies ist bei
Pension in der Regel der Fall. 770 € ist der Selbstbehalt eines/r Pensionärs plus Krankenversicherung.
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