DU durch chronische Erkrankung?

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trinesauerbier
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DU durch chronische Erkrankung?

Beitrag von trinesauerbier »

Bin Beamtin im PvD Ba-Wü, 40 Jahre als.
Aufgrund einer chronischen Erkrankung bin ich momentan seit 10 Wochen krankgeschrieben. Da ich auf einen Klinikaufenthalt warte, bin ich laut HA nur Innendienstfähig. Dies wurde dem Dienstherr mitgeteil, dieser lehnt das ab und übergab die Sache zur Überprüfung dem AA. Auf diesen Termin warte ich jetzt, bislang wird die Krankmeldung immer wieder um eine Woche verlängert.
Was erwartet mich bei AA. Ist dem Dienstherr eine nicht volleinsetzbare Beamtin zu unbequem oder ist es dienstrechtlich nicht möglich?
Angenommen, der AA befindet mich für Diensttauglich, obwohl es mir schlecht geht was für Möglichkeiten habe ich?
Oder aber er hält mich für Dienstuntauglich .... was dann.

Ich arbeite seit 12 Jahren Teilzeit und war zuvor 5 Jahre vollbeschäftig, was steht mit überhaupt an Pension zu. Der Rechner des LBV errechnet mit 37, 7 %, aber das kann ja nicht sein, oder.

Fragen über Fragen, vielleicht kann mir jemand der in einer ähnlichen Situation war weiterhelfen?
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Bundesfreiwild
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Re: DU durch chronische Erkrankung?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ob man dienstunfähig ist, liegt im Ermessen des Dienstherrn. Wenn man lange genug krank war, setzt der beamtenrechtliche Automatismus ein und der Dienstherr kann die Diensttauglichkeit überprüfen lassen, durch einen Amtsarzt.

WENN schon eine Reha angeleiert ist, wird der Amtsarzt in der Regel mit seinem endgültigen Gutachten abwarten, ob mit der Reha die Dienstfähigkeit wiederhergestellt wird. Man sollte beim Besuch darauf hinweisen und um entsprechende Berücksichtigung bitten. Der AA muss überzeugt werden, dass die Reha aller Wahrscheinlichkeit nach zur Aufnahme des Dienstes führen wird.
Wenn nach der Reha keine Dienstfähigkeit eintritt, dokumentiert durch fortgesetzte Erkrankung oder wiederholte längere oder kürzere Erkrankungen, wird der AA vom Dienstherrn wieder beauftragt, über die Dienstunfähig zu begutachten.
Und der Dienstherr kann einen in die DU schicken, wenn ihm das angebracht erscheint.
Wenn er das tut, kann das auch durch eine Klage angegriffen werden.

5 Jahre Vollzeit und 12 Jahre Teilzeit - das könnte rein rechnerisch nur 37% Pension ergeben. Das dürfte aber die MIndestpension unterschreiten, die MINDESTENS gezahlt werden müsste, wobei man eine korrekte individuelle Berechnung nur über seinen Versorgungsstelle bekommt. Bei den unterschiedlichen Landesgesetzen, wage ich da überhaupt nix zu sagen. Mit der Begründung, dass man schon vom Dienstherrn zum AA geschickt wird, wird die Versorgungsstelle bestimmt kurzfristig eine Berechnung wegen DU zu einem bestimmten Datum vornehmen, dann weiss man, wo man dran ist.
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