Schadensersatzforderungen an den Dienstherren

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walkuere
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Schadensersatzforderungen an den Dienstherren

Beitrag von walkuere »

Hallo Leute,
ich habe folgenden Vorfall im Dienst BP erlebt:
Ein Kollege ( Waffenträger ) drehte im Dienst völlig durch, zuerst massive Beschimpfungen, dann sprang er auf und kam schnellen Schrittes auf mich zugerannt, hierbei hielt er seine "Schußhand" an der Hüfte. Vorausgegangen war, dass ich ihn vor der Bedrohung ( 2 Std. vorher ) bei der Schießausbildung begegnet bin... --- ich hatte Todesangst und war in einer hilflosen Situation.....
Diagnose: PTBS mit Tinnitus
Der Vorfall ereignete sich September 2011. Ich habe den Vorfall als Dienstunfall gemeldet und die notwendigen Therapien ( Schön Klinik Bad Bramstedt) durchgeführt.... durch verschiedene fachärtzliche Gutachten wurde mein Krankheitsbild bestätigt, zwischenzeitlich habe ich eine GdB von 70 % zugerechnet bekommen und besitze einen Schwerbehindertenausweis.
Ich nehme seit einem Jahr Psychopharmaka und bin nach wie vor dienstunfähig erkrankt... ich leide unter den Folgen des dekompensierten Tinnitus und des Wiedererlebens der Bedrohung....
Nunmehr möchte mich meine Dienststelle in den vorzeitigen Ruhestand schicken, was erhebliche versorgunsrechtliche Einschnitte mitsichbringt....
Der Verursacher ist nach wie vor an der Diensstelle eingesetzt...
Den Vorfall war in Gegenwart von Zeugen, welche das auch bestätigten...

Meine Bitte / Frage an das Forum:
Welche schadenersatzsrechtlichen Forderungen könnte ich geltend machen, habe gerade mal 27 Dienstjahre bei der Polizei hinter mir ?
Bezüglich der vorzeitigen Zurruhesetzung erhalte ich ca. 1000,- Euro weniger Dienstbezüge, kann nicht mehr befördert werden, meine erheblichen gesundheitliche Probleme gar nicht erwähnt....
.... ich habe im Jahr 2011 keinen Urlaub genommen und bin seit dem Vorfall krankgeschrieben...

Für Eure Antworten besten Dank !

Weitere Infos unter: ***Forum für Unfallopfer****
Fuzzi62
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Re: Schadensersatzforderungen an den Dienstherren

Beitrag von Fuzzi62 »

Sofern es sich um einen (anerkannten) Dienstunfall handelt, werden die in den §§ 30 bis 43a BeamtVG geregelten Ansprüche gewährt, z.B. ein Unfallausgleich oder Unfallruhegehalt.

Weitergehende Ansprüche auf Grund allgemeiner gesetzlicher Vorschriften (z.B. nach dem BGB) können gegen einen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Bundesgebiet oder gegen die in seinem Dienst stehenden Personen nur dann geltend gemacht werden, wenn der Dienstunfall durch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung einer solchen Person verursacht worden oder bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr eingetreten ist (§ 46 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__46.html).

Ob eine vorsätzliche unerlaubte Handlung vorliegt, ist im Einzelfall eine schwierige Frage, die vielleicht im Rechtsweg entschieden werden muss. Wie das ausgeht, weiß vorher allerdings niemand.
walkuere
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Re: Schadensersatzforderungen an den Dienstherren

Beitrag von walkuere »

Vielen Dank für Deine Nachricht.... derzeit ist ein Klageverfahren beim VGericht gegen die Dienstunfallfürsorge anhängig, da sie lapidar und -ohne Begründung- das Dienstunfallgeschehen abgelehnt hat... habe von 7 verschiedenen Fachärzten das gleiche Diagnosebild erhalten.... als Auslöser war das "dienstliche Ereignis" maßgebend.... --- mal sehen wie das VG die Anerkennung auf DU sieht....
walkuere
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Re: Schadensersatzforderungen an den Dienstherren

Beitrag von walkuere »

...achja ... Vorsatz ist gegeben, da der Verursacher vor anwesenden Zeugen aufgefordert wurde, mit den beleidigenden Äußerungen aufzuhören... er steigerte sich daraufhin extrem in die Situation hinein... griff sich an die Waffe / Hüfte und stürmte auf mich zu .....

....im Nachhinein hat er in einer Besprechung öffentlich geäußert, dass so etwas nie hätte passieren dürfen.... er hatte in dieser Situation einen Blackout.....

..... ich bin seit diesem Vorfall in fachärztlicher Behandlung und habe mehrere Therapien hinter mir...
...aufgrund der Tatsache, dass der Amtsarzt die vorliegenden Diagnosen den Dienstherren bestätigt hat, sieht er sich veranlasst, mich in den vorzeitigen Ruhestand zu schicken.... ich möchte so schnell wie möglich gesund werden und meinen Dienst wieder antreten... eine Reaktivierung ist aber erst in 1,5 Jahren vorgesehen, wenn meine Therapien erfolgreich waren....hinzu kommt, dass auch die Landesbehörde aufgrund des Krankheitsbildes eine GdB von 70 festgestellt hat.....

..... wie seht Ihr die Sache... was kann man im Rahmen des Schadensersatzes gegenüber den Dienstherren durchsetzen... ---

PS: ich habe keinen Rechtschutz und muß meinen Anwalt selber bezahlen.... und dies bei künftig gekürzten Versorgungsbezügen....
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Mikesch
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Re: Schadensersatzforderungen an den Dienstherren

Beitrag von Mikesch »

Ich glaube, hier liegt ein Denkfehler vor und Du schmeißt unterschiedliche Dinge in einen Topf.
So nach meiner bescheidenen Rechtskenntnis:

Schadensersatzpflichtig ist grundsätzlich der Schädiger, also Dein Kollege.
Dein Arbeitgeber behandelt Deinen Fall nach der Rechtslage (im Fred schon genannt), nach dem er zu Leistungen verpflichtet ist. Ob er evtl. ebenso Schadensersatzpflichtig ist, wäre noch im Einzelfall zu klären.

Dieser Unterschied zwischen Arbeitgeberleistungen und dem, was Du normalerweise verdienen würdest, das wäre der zu fordernde Schadensersatz, den Du von Deinem Kollegen einfordern müsstest.
Evtl. käme auch noch ein Schmerzensgeld in Betracht.

Aber dies zu klären, wäre die Sache eines Fachanwaltes. Auch wenn ich mich wiederholen mag, für derlei komplizierte Rechtsdinge ist dieses Forum nicht der geeignete Ort. Eine Rechtsberatung kostet um 150 Euro, dann kann man immer noch entscheiden. Ein Klacks dessen, um welche Beträge es hier geht.
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walkuere
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Re: Schadensersatzforderungen an den Dienstherren

Beitrag von walkuere »

herzlichen Dank für Deinen Beitrag... ich werde auf jeden Fall gegen den Verursacher Forderungen fachanwaltlich ( Verwaltungsrecht ) prüfen lassen...

Vielen Dank !
walkuere
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Re: Schadensersatzforderungen an den Dienstherren

Beitrag von walkuere »

...naja , Frage zum Schmerzenzgeld... wie hoch sollte das bemessen werden... ich habe eine diagnostizierte Posttraumatische Belastungsstörung mit Tinnitus rechts mit Hyperakusis...und habe 70 GdB erhalten.... dieses Krankheitsbild habe ich seit September 2011 ... also sollte ich mich direkt an den Verursacher wenden....??? ... und meinen Schadensersatzanspruch geltend machen... aber wie hoch als PHM...????....

Danke für jeden ernsten Beitrag !!!
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Mikesch
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Re: Schadensersatzforderungen an den Dienstherren

Beitrag von Mikesch »

Da wir nicht in USA sind, sind keine Millionen zu erwarten :wink:
Entscheidend ist das Alter, der Lebenswandel vorher mit Hobbies und Tätigkeiten die nicht mehr ausgeführt werden können, Dauer und Intensität der Beeinträchtigung u.s.w.
Feste Sätze gibt es nicht und werden mehr oder weniger ausgehandelt, hier gilt das Talent einer guten Argumentation, von daher ist ein Ferntipp kaum möglich.

Ich bekam einmal für einen Gelenkbruch 20.000 Euro, meine Frau für eine Brandblase am Hinterteil, entstanden bei einer OP mit dreimonatiger Behinderung 4.000 Euro. Einer 85 jährigen Nachbarin, der ein Hund die halbe Hand abgebissen hat, gerade mal 200 Euro :shock:

Auch hier hilft der (gute) Anwalt...
Ohne wirst Du gar nicht erst für voll genommen und bei den locker im mittleren fünfstelligen Bereich liegenden Summen (Schadensersatz + Schmerzensgeld) wird das m.E. auch nicht ohne ein Gerichtsverfahren ablaufen. Die Gegenseite wird garantiert Dein Leiden als Folge der Handlung Deines Kollegen anzweifeln und da werden sich wieder die Gutachter streiten.

Wie gesagt, Dein Fall ist etwas komplizierter und es wird bestimmt nicht einfach. Du stehst vor der Entscheidung, sich mit der Frührente abfinden oder erst man mit einigen mehreren Euronen in Vorleistung zu gehen und Dein Recht zu erkämpfen.
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walkuere
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Re: Schadensersatzforderungen an den Dienstherren

Beitrag von walkuere »

herzlichen Dank für deine Info !!!
bahnbiajotta
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Re: Schadensersatzforderungen an den Dienstherren

Beitrag von bahnbiajotta »

Persönlich kannst Du nicht gegen den Verursacher vorgehen.
Der Weg geht über den Dienstherren.

Suche mal hier nach ************
Anstaltszauber
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Re: Schadensersatzforderungen an den Dienstherren

Beitrag von Anstaltszauber »

walkuere hat geschrieben:Meine Bitte / Frage an das Forum:
Welche schadenersatzsrechtlichen Forderungen könnte ich geltend machen, habe gerade mal 27 Dienstjahre bei der Polizei hinter mir ?
Bezüglich der vorzeitigen Zurruhesetzung erhalte ich ca. 1000,- Euro weniger Dienstbezüge, kann nicht mehr befördert werden, meine erheblichen gesundheitliche Probleme gar nicht erwähnt....
Kurz: ******* Rechtsauskünft nicht zulässig ***************
Sorry, daß ich keine günstigere Auskunft geben kann.

Gruß aus der Anstalt.
Schwapau
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Re: Schadensersatzforderungen an den Dienstherren

Beitrag von Schwapau »

Hallo - ich glaube hier wird viel durcheinander geworfen...

Du musst den Vorgang als Dienstunfall geltend machen - dass kann nur mit Hilfe eines Anwalts durchgefochten werden, wenn der
Dienstherr das ablehnen sollte.
Einfach mal den § 31 und 37 Bundesversorgungsgesetzt ansehen - dort ist beschrieben, was ein Dienstunfall ist...

Als Laie würde ich von einem Dienstunfall ausgehen - "Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich
und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist"

Wenn Du in den Vorruhestand gehen muss, hast du weiterhin Anspruch auf Schadenersatz (also der Unterschied des Gehaltes zwischen
dem aktuellen Gehalt und dem zukünftigen Ruhegehalt...und zwar musst du das zivilrechtlich vom Verursachen einklagen - auch mit
Hilfe eines Anwaltes...
Nach § 34 GG könnte auch der Dienstherr hier in Anspruch genommen werden, der sich dann einen Rückgriff vorbehalten kann...

Aber das muss dir ein Anwalt genaue erläutern - aber ich denke es steht dir auf jeden Fall Schadenersatz zu - egel ob vom Verursacher
oder vom Dienstherr...für Schmerzensgeld gilt das Gleiche...
walkuere
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Re: Schadensersatzforderungen an den Dienstherren

Beitrag von walkuere »

Herzlichen Dank für Eure Nachrichten, werde mich mal schlau machen. :D
... der Vorgang wurde als Dienstunfall gemeldet, jedoch von der Dienstunfallfürsorge - ohne Begründung - abgelehnt, jetzt aktuell Klage vor dem VG.
Habe mehrere fachärztliche Gutachten, welche den kausalen Zusammenhang zwischen PTBS und Tinnitus bejahen....---nun bleibt nur noch die Entscheidung des VG abzuwarten

beim " Angriff"[/color][/color] ist meines Erachtens immer der Vorsatz zu werten.... oder sehe ich dies falsch...?


...Artikel 34

2 Gesetze verweisen aus 2 Artikeln auf Artikel 34

Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.

§ 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche

Änderungen / Synopse | 7 Gesetze verweisen aus 8 Artikeln auf § 46

(1) 1Der verletzte Beamte und seine Hinterbliebenen haben aus Anlaß eines Dienstunfalles gegen den Dienstherrn nur die in den §§ 30 bis 43a geregelten Ansprüche. 2Ist der Beamte nach dem Dienstunfall in den Dienstbereich eines anderen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn versetzt worden, so richten sich die Ansprüche gegen diesen; das gleiche gilt in den Fällen des gesetzlichen Übertritts oder der Übernahme bei der Umbildung von Körperschaften.

(2) 1Weitergehende Ansprüche auf Grund allgemeiner gesetzlicher Vorschriften können gegen einen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Bundesgebiet oder gegen die in seinem Dienst stehenden Personen nur dann geltend gemacht werden, wenn der Dienstunfall

1. durch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung einer solchen Person verursacht worden oder

2. bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr eingetreten ist.

2Im Fall der Nummer 2 sind Leistungen, die dem Beamten und seinen Hinterbliebenen nach diesem Gesetz gewährt werden, auf die weitergehenden Ansprüche anzurechnen; der Dienstherr, der Leistungen nach diesem Gesetz gewährt, hat keinen Anspruch auf Ersatz dieser Leistungen gegen einen anderen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Bundesgebiet.

(3) Ersatzansprüche gegen andere Personen bleiben unberührt.
Anstaltszauber
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Re: Schadensersatzforderungen an den Dienstherren

Beitrag von Anstaltszauber »

walkuere hat geschrieben:beim " Angriff" ist meines Erachtens immer der Vorsatz zu werten.... oder sehe ich dies falsch...?
******* Rechtsauskünft nicht zulässig *************** Es gibt also nur ein entweder - oder.

Gruß aus der Anstalt.
walkuere
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Re: Schadensersatzforderungen an den Dienstherren

Beitrag von walkuere »

...danke für den Hinweis,
geben Dir voll und ganz Recht.... die Anerkennung des DU ist maßgebend..... hier mal der Straftatbestand...insbesondere der Abs.2
§ 241
Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
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