Trennungsgeld Bayern Unterschiede kommunal - staatlich

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1_MB
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Trennungsgeld Bayern Unterschiede kommunal - staatlich

Beitrag von 1_MB »

Hallo zusammen,

ich bin derzeit in der 3. Qualifikationsebene (gehobener Dienst) in der Ausbildung und erhalte für die Studienzeiten an der Hochschule Trennungsgeld und teils Reisekosten.
Wie kann es sein dass mein kommunaler Dienstherr mir weniger Trennungsgeld und Reisekosten zahlt, als ein staatlicher Dienstherr?

Gibt es da zwischen Kommune und dem Freistaat Bayern Unterschiede bei der Berechnung? Oder können Kommunen z.B. sagen wir erstatten für Familienheimfahrten nur die billigste Fahrkarte 2. Klasse, unabhängig davon ob man tatsächlich mit dem PKW fährt? Können Kommunen durch den Stadtrat Regeln aufstellen, was, wie viel und ob gezahlt wird?

Meine Partnerin (gleiche Wohnanschrift) studiert an der selben Hochschule und bekommt von ihrem staatlichen Dienstherrn deutlich mehr Geld für die Zeit der Abwesenheit. :?: :?:
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Bundesfreiwild
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Re: Trennungsgeld Bayern Unterschiede kommunal - staatlich

Beitrag von Bundesfreiwild »

Tja. Andere "Länder", andere Sitten.
Da müsste man mal einen Blick in die jeweils geltende Reisekostengesetzgebung, ggf. die geltende Reisekostenrichtlinie oder Betriebsvereinbarung werfen.
1_MB
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Re: Trennungsgeld Bayern Unterschiede kommunal - staatlich

Beitrag von 1_MB »

Jetzt muss ich trotzdem nochmal nachhaken. Jeder sagt die Erstattung von Reisekosten ist eine freiwillige Leistung des Dienstherrn und man kann froh sein, dass dieser überhaupt was erstattet. Habe bislang allerdings dazu keine Regelung gefunden.

Kann mir jemand eine Fundstelle nennen oder das bestätigen? :?:
Fuzzi62
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Re: Trennungsgeld Bayern Unterschiede kommunal - staatlich

Beitrag von Fuzzi62 »

Fundstellen:
Reisekosten: BayRKG (GVBl. 2001, S. 133)
Trennungsgeld: BayTGV (GVBl. 2002, S. 346)
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