Mindestversorgung, Rente und Weihnachtsgeld

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sheela
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Mindestversorgung, Rente und Weihnachtsgeld

Beitrag von sheela »

So, jetzt habe ich es amtlich. Mein erdientes Ruhegeld ( 51,37 %) liegt cirka 15 € unter der Mindesversorgung. Berechne ich noch den Abzug von 10,8 % ergibt sich eine Differenz von cirka 170 € zur Mindestversorung.
Nun meine Fragen.
:)
1.) Mit 65 Jahren erhalte ich eine Minirente von 230 €. Wird die Differenz ( 230€ - 170 €= 60 € )dann noch ausgezahlt, oder schluckt die Rheinische Versorgungskasse alles? :x
2.) Wird bei Mindestversorung Weihnachtsgeld gezahlt? :mrgreen:
3.) Darf ich einen Job annehmen, oder würde das Entgeld mit der Pension verrechnet. :cry:

Ich bin leider unter der Suchfunktion nicht fündig geworden und hoffe, dass mir meine Fragen beantwortet werden können. Ich bin ehemals Kommunalbeamtin in NRW gewesen und seit 01.09.2012 im Ruhestand wegen DDU. :o
Liebe Grüße
sheela
cgrzenk
Beiträge: 71
Registriert: 21. Dez 2011, 14:10
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Re: Mindestversorgung, Rente und Weihnachtsgeld

Beitrag von cgrzenk »

Bei Dienstunfähigkeit werden noch bis zum 60.Lebensjahr 2/3 der Jahre als Zurechnungszeit gewertet Der Abzug von 10,8% wird nicht von den
erdienten Prozenten gemacht sondern von der errechneten Endsumme.
Die Rente wird natürlich ausgezahlt und dafür wird dann ggf. ein Teil der Pension einbehalten. Hier gibt es aber auch wieder Berechnungsmodelle
und ich denke bei der geringen Pension wird nichts einbehalten.
Sonderzahlung von 35% in NRW.
Ein Job muss genehmigt werden. Es gibt Hinzuverdienstgrenzen. Dürfte je nach Einzelfall 600 bis 950 € betragen.

g
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