Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Beitrag von Steinbock »

Klaus hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben:Hallo Mikesch,

Eine Diensthaftpflichtversicherung übernimmt nur die grobe Fahrlässigkeit.

Evt. benötigt ein Beamter auch noch zusätzlich eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung,
hier kann man auch Kassenfehlbeträge mitversichern.
Sinnvoll für Abteilungsleiter, Amtsleiter, Richter, Staatsanwalt, Rechtspfleger,
Bauingenieure, Gerichtsvollzieher, Vollziehungsbeamte und sonstige Beamte die Anweisungen (rechnerisch und sachlich richtig ) unterschreiben.
Wo steht denn das, dass Diensthaftpflichtversicherungen nur die grobe Fahrlässigkeit versichern? Alle hier neunmalklug verbessern, aber selbst nichts belegen. :roll: :
Wenn Du ein wenig nachdenken würdest, wärst Du von alleine draufgekommen!
Der Dienstherr kann den Beamten nur in Regress nehmen, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.

Also zahlt auch die Diensthaftpflichtversicherung nur bei grober Fahrlässigkeit.
Vorsatz ist bei einer Haftpflichtversicherung grundsätzlich ausgeschlossen und dies muss dann der Beamte aus dem eigenen Säckel bezahlen.
Vermögensschäden muss man extra versichern? Ja, wofür haftet denn dann die Diensthaftpflich?
Einfach meine Beispiele in meiner letzten Antwort durchlesen. Vielleicht verstehst Du es dann.
Wenn nicht, einfach noch einmal fragen.
Denke mal, Herr Steinbock ist überhaupt kein Beamter, sondern ein schlecht bis gar nicht ausgebildeter Versicherungsvertreter... :lol:
nicht ganz richtig - beurlaubter Beamter und derzeit bei einem Spezialversicher für den öffentlichen Dienst als Beauftragter für die Berufsverbände z.B. Ver.di, DBB tätig - was allerdings im Forum auch schon bekannt ist.

Gruß vom Steinbock :D
Klaus
Beiträge: 460
Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
Behörde:

Re: Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Beitrag von Klaus »

Wenn ich als Verwaltungsbeamter eine Berufshaftpflichtversicherung abschließe, sind da auch Vermögensschäden abgesichert. Sonst brauche ich die gar nicht.

Personen- oder Sachschäden werde ich ja wohl kaum verursachen.

Völlig absurd der Hinweis, dass Vollzugsbeamte sich extra gegen Vermögensschäden absichern sollten. Gerade dieser Personenkreis kann in eine Situation kommen, in der ein Personen- oder Sachschaden entsteht.

Gut, dass du beurlaubt bist. Was deinen Versicherungsjob angeht, kann man nur hoffen, dass du hier lernst... :(
Benutzeravatar
Mikesch
Beiträge: 1969
Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
Behörde: Zollverwaltung
Wohnort: OL
Geschlecht:
Kontaktdaten:

Re: Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Beitrag von Mikesch »

@Klaus:
Eine Diensthaftpflicht zahlt bei Fahrlässigkeit deshalb nicht, weil hier der Arbeitgeber in der Verantwortung steht, logische Konsequenz.

@Steinbock:
Bin ja schon älter ;-)
Gelesen hatte ich das in den Achtzigern bei einer Versicherung, dass grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen war. Deshalb hatte ich auch nie eine abgeschlossen, da zu dem Zeitpunkt Blödsinn...

Deckelung der Haftung bei grober Fahrlässigkeit:
Ein Anwalt...
Auch wenn der Arbeitnehmer bei grober Fahrlässigkeit "in der Regel" den gesamten Schaden ersetzen muß, so heißt das noch nicht, daß diese Ersatzpflicht starr, d.h. ohne jede Ausnahme eintritt. Ausnahmen werden nämlich durchaus gemacht, so zum Beispiel dann, wenn das Mißverhältnis zwischen Arbeitsverdienst und Schadenshöhe einfach zu extrem wäre, oder auch dann, wenn der Arbeitgeber ebenfalls dazu beigetragen hat, daß der Schaden so hoch ausgefallen ist (zum Beispiel dadurch, daß er nicht durch eine Versicherung vorgebeugt hat).
Siehe auch BAG Az. 8 AZR 276/88
Deckelung meinerseits ist wohl falsch, aber Einzelfallprüfung.

Hab auch noch mal was gegoogelt...
Es scheint immer noch Versicherungen zu geben, die bei grober Fahrlässigkeit nicht zahlen. Vllt sind die Verträge uralt und Betroffene sollten das mal überprüfen.
Bei der HUK hab ich grad gelesen, dass sie unberechtigte Forderungen, also wenn der Arbeitgeber aus ner Fahrlässigkeit ne grobe Fahrlässigkeit stricken will, abwehrt, also Rechtsschutz gewährt.
Lässt eine solche Versicherung für mich nun doch in anderem Licht erscheinen. Aber wie gesagt, vorher Risikoanalyse nach der Tätigkeit...
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Notwendige / sinnvolle Versicherungen

Beitrag von Steinbock »

Hallo Klaus,
Klaus hat geschrieben:Wenn ich als Verwaltungsbeamter eine Berufshaftpflichtversicherung abschließe, sind da auch Vermögensschäden abgesichert. Sonst brauche ich die gar nicht. :(
und schon wieder falsch - welchen Beruf willst Du denn als Beamter versichern ?
Ich kann hier nur noch sagen "Schuster bleib bei deinen Leisten".
Ein Beamter solte eine Dienshaftpflichtversicherung abschließen.
Personen- oder Sachschäden werde ich ja wohl kaum verursachen.
kann ich nicht beurteilen, da ich dein Tätigkeiten nicht kenne.
Völlig absurd der Hinweis, dass Vollzugsbeamte sich extra gegen Vermögensschäden absichern sollten. Gerade dieser Personenkreis kann in eine Situation kommen, in der ein Personen- oder Sachschaden entsteht.
Allen Anschein nach, liest Du bei Antworten nicht alle Zeilen.
Wo habe ich geschrieben, dass ein Vollzugsbeamter keine Diensthaftpflichtversicherung abschließen soll ?
Allerdings sollte er diesen Versicherungsschutz immer mit einer Vermögensschadenshaftpflicht kombinieren.


Gut, dass du beurlaubt bist. Was deinen Versicherungsjob angeht, kann man nur hoffen, dass du hier lernst... :([/quote]

man lernt nie aus im Leben. Nur solltest Du dies auch beherzigen.

Gruß vom Steinbock
Antworten