Pflegezeiten, wie weit berücksichtigungsfähig?

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Andrea5
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Pflegezeiten, wie weit berücksichtigungsfähig?

Beitrag von Andrea5 »

Hallo alle Zusammen,

ich habe einen Sohn mit Pflegestufe 2 (8 Jahre alt), wo ich auch Pflegende bin. Ich bin Bundesbeamtin und die Pflegekasse führt für
mich Rentenversicherungsbeiträge für die Pflege ab, weil ich unter 30 Stunden Teilzeit habe.

Ich habe ja auch ein Link über Pflegezeiten gefunden, die auch für Bundesbeamte gelten soll:

http://gremien.hu-berlin.de/personalrat ... 02_html#p4
Hieraus ein Zitat:
"Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag (§ 50d BeamtVG)

Den Pflegezuschlag erhalten Beamtinnen und Beamte, die eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig gepflegt haben. Die Pflege muss mindestens 14 Stunden pro Woche und in der häuslichen Umgebung der/des Pflegebedürftigen erfolgen..

Der Kinderpflegeergänzungszuschlag wird gewährt, wenn eine Beamtin oder ein Beamter nur ein pflegebedürftiges Kind betreut hat. Berücksichtigt wird eine Pflege bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Der Zuschlag wird jedoch nicht zusätzlich zum Kindererziehungsergänzungszuschlag (§ 50b BeamtVG) gewährt.

Dieser Zuschlag wird nicht gezahlt, sobald die Pflegetätigkeit zu Ansprüchen in der gesetzlichen Rentenversicherung geführt hat.

Die Höhe der Zuschläge orientiert sich wiederum am jeweils geltenden aktuellen Rentenwert. So würde z.B. die Pflege eines schwer Pflegebedürftigen, der mindestens 21 Stunden wöchentlich gepflegt werden muss, unter Berücksichtigung des Wertes für 2001 zu einem Zuschlag von etwa 26 € führen. Der Kinderpflegeergänzungszuschlag würde unter den gleichen Voraussetzungen etwa 13 € betragen
(Zitat Ende)

Ich war ja knapp 10 Jahre rentenversicherungspflichtig, bevor ich Bundesbeamtin wurde. Die Zeit der Pflege wird ja auf meinem Renten-
versicherung gutgeschrieben. Und mir ist klar, daß später keinen Zuschlag wegen der Pflege auf meine Pension bekomme. Meine Renten-
ansprüche werden ja gegengerechnet, soweit ich weiß, bei der Pension. Gilt das auch für die Pflegezeiten?

Kann mir jemand was dazu sagen?

Gruß
Andrea
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Bundesfreiwild
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Re: Pflegezeiten, wie weit berücksichtigungsfähig?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich würde den Beitrag so wie er ist als Frage ans PST stellen mit der Bitte um qualifizierte Beantwortung.
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