BR Wahlen - wann das letzte mal?

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Grubi_Scheibenklar
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Re: BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von Grubi_Scheibenklar »

Für den Weg der Klage sei angeraten, eine Arbeitnehmervertretung aktiv für das Ziel zu gewinnen. Aus meiner Sicht fällt verdi aus; es käme nur die DVPKom oder proT-in in Frage. Viel Erfolg bei den Bestrebungen zum Ziel zu gelangen, dies dürfte nur mit hinreichenden nachweisbarem Insiderwissen von Erfolg gekrönt sein.
Gruß
Grubi
Kater-Mikesch
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Re: BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Also verdi fäll auf jeden Fall raus...
- proT-in hält sich auch sehr bedeckt bei diese Thema...

Ich denke mal, dass die ca. 1100 Mitarbeiter einfach nicht genug Beachtung finden, da es hier nichts zu gewinnen gibt für die
etablierten Gewerkschaften - viel Arbeit...die Erfolgsaussichten nicht so rosig...vor allen aber mit dem Hintergrund, dass es
diese Kostellation der beschäftigungslosen nicht gibt bzw. nicht geben darf...das ist evtl. auch eine endliche Geschichte...

Aber für den Moment wundert es mich doch, dass sich die Gewerkschaften vornehmlich zurück halten...
Kater-Mikesch
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Re: BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo - ich möchte hier mal etwas zur Teilnaheme an der Betriebsversammlung des SBR erfragen und mitteilen.

Ich habe letztes Jahr mal beim SBR angefragt, ob ich als zur PBM NL Versetzter an der Betriebsversammlung des SBR
teilnehmen kann - dies wurde mir mit folgender Antwort verwehrt:
"Leider können Sie nicht an der Betriebsversammlung teilnehmen. Das ist eine BV aller MA des Betriebes SBR. Diesem
Betrieb gehören Sie nicht an. Sie sind der PBMNL zugeordnet".

Jetzt ist es aber so, dass lt. ZuordnungsTV vom 01.04.2010 folgendes in der Anlage 1: Betriebe DTAG GHS aufgeführt ist.
Insgesamt sind dort 16 Hauptbetriebe (z. B. Group Headquarter Bonn, SBR Bonn, Group Facicilitiy Management Bonn usw.)
aufgeführt.
Neben den Hauptstandorten sind die jeweiligen Außenstellen aufgeführt - beim SBR Bonn ist die Aussenstelle mit (SBR) Berlin
angegeben - in Klammer von Berlin steht die PBM NL.

Folgende ist die komplette Auflistung für den SBR:
Hauptstandorte Außenstellen
SBR, Bonn Berlin (einschl. PBM-NL), Bremen, Brandenburg, Bruchsal, Dortmund, Dresden, Düsseldorf
Freiburg, Hamburg, Hannover, Koblenz, München, Münster, Neubrandenburg, Nürnberg
Osnabrück, Regendsburg

Nach dieser Anlage aus dem ZuordnungsTV, gehört die PBM NL zur Außenstelle Berlin.
Nach § 8a Abs. 1 ZuordnungsTV liegt lt. den Tarifvertragsparteien keine Voraussetzung für eine Bildung eines BR aus Strukturgründen
der PBM NL vor.
Nach § 8a Abs. 2 nimmt der SBR die Beteiligungsrechte gem. § 28 PostPersRG wahr.
Nach § 8a Abs. 3 wird zum Ausgleich des durch die Wahrnehmung dieser Rechte entstehenden Mehraufwandes dem BR SBR in
ausreichendem Umfang Büropersonal zur Verfügung gestellt...

Der SBR vertritt die Rechte der zur PBM NL versetzten Mitarbeiter bzw. Beamte. Aus welchen Grunde darf dann ein PBM´ler nicht
an den Betriebsversammlungen des SBR teilnehmen???

Bitte einmal auf Grund von rechtlichen Nachweisen (Gesetze, Verordnungen, Richtersprüche usw.) diese Verweigerung bzw. die möglich
Teilnahme an der BV darlegen...

Vielen Dank
Kater-Mikesch
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Re: BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Grubi,

ich bin seit 2008 zur PBM NL versetzt...ich war zwar zwischendurch mal bei einer Einheit in UoB und dann anschließend in einer Zuweisung,
aber ich bin (aktuell ohne Beschäftigung) eindeutig zur PBM NL versetzt...die Dienstherrn- und Vorgesetzteneigenschaft hat bekanntlich der
SBR...

Mit der Beurlaubung im Jahre 2008 unter Wegfall der Bezüg wurde folgendes geschrieben:
Gleichzeitig werden Sie mit Wirkung vom...gemäß Anw ZB PM G1-1 vom 13. Dez. 2000 zur Deutschen Telekom AG, NL PBM NL versetzt.

Also eindeutig versetzt - die Anweisung "ZB PM..." ist mir leider nicht bekannt...

Ich würde argumentieren, dass ich eindeutig zur PBM NL versetzt bin - der Wortlaut ist meiner Meinung nach eindeutig - oder???
Somit bestätigt sich unzweifelhaft der Verwaltungsakt der Versetzung zur PBM NL

Was hat das jetzt für Auswirkungen?


MfG
Kater-Mikesch
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Re: BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Grubi,

der ZuordnungsTV hat nichts mit dem ursprünglichen Sinne einer Zuordnung zu tun...dieser Begriff meint nicht die Zuordnung also vergleichbar mit Zuordnung mit
anschließender Versetzung...

Der ZuordnungsTV hat die Grundlage, dass bestimmt Teilbereiche bzw. Außendstellen anderen Bereichen, nämlich den Hauptstellen.

Im ZuordnungsTV heißt es im § 2:
Jede selbständige Org.-Einheit stellt mit Ihren Betriebsteilen einen Betrieb i. S. des § 1 BetrVG darf, bei dem ein BR gebildet werden kann.
Davon abweichend bilden:
- Group Headquarter....eine Betrieb
- der Betrieb SBR und der Betrieb Projekte...einen Betrieb i. S. d. § 1 BetrVG

In der Anlage zu diesem ZuordnungsTV ist die Aussenstelle Berlin und die in Klammer gesetzte PBM Nl ein Teil vom SBR,Bonn
Kater-Mikesch
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Re: BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Dieser Begriff des Zuordnung(sTV) hat nichts mit dem beamtenrechtlichen Begriff der Zuordnung zu tun...
Hier werden nur Betriebsteile...oder Außenstellen bestimmen Hauptstandorten zugeteilt...

In einem ZuordnungsTV werden einzelene Betriebsteile (z. B. Aussenstellen) zu einer Hauptstelle zugeordnet, ohne dass die
Definition eines selbständigen Betriebes verloren geht...
Um das zu verstehen, muss man sich einmal den ZuordnungsTV von der Telekom ansehen - und dann auch die Anlage mit
den Hauptstandorten und Außenstellen mit einbeziehen...

Dass sich Verwaltungsrechtler noch nicht mit der PBM Nl auseinandergesetzt haben, wundert mich...
Für die Verwaltung der Beamen wird eine "Hülle" gegründet, die weder Personal noch irgendwelchen Zweck erfüllt...das sagt
die Telekom...
Die Arbeiten werden vom Stammpersonal des SBR durchgeführt - somit hat die PBM NL eigentlich keinen Zweck...ist schon
merkwürdig...

Die zugeordneten Einheiten bzw. Aussenstellen haben einen Betriebsrat, der sich an der Zahl der Mitarbeiter in der Außenstelle
bemisst...da gibt es kein Problem. Z. b. für SBR Berlin sind das meines Wissens 3 BR-Mitglieder für ca. 30-40 Mitarbeiter dort.

Wenn aber jetzt zum SBR noch die PBM Nl dazugehören würde, kämen für ca. 1100 Mitarbeiter allein hier 15 BR-Mitglieder in
Frage - und davon sogar 3 Freigestellte...
Die Frage ist jetzt, gilt die PBM NL (die bei der Außenstelle Berlin in Klammer aufgeführt ist) als Teil der Außenstelle und somit
als selbständiger Betrieb. Oder gilt der Teil von PBM NL jetzt nicht als selbständiger Betrieb - das ist die spannende Frage...