Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen befasst sich mit den formalen Anforderungen an eine Zuwweisung zu VCS - einem versetzungsgleichem Verwaltungsakt - und lehnt Antrag auf aufschiebende Wirkung des Verwaltungsaktes ab.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_g ... 20221.html
Anforderung an eine Zuweisung zu VCS
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Anforderung an eine Zuweisung zu VCS
Gruß
Grubi
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Re: Anforderung an eine Zuweisung zu VCS
Hallo Grubi,
das ist eins von wenigen Urteilen, in denen ein VG so entschieden hat - die meisten OVG´s kassieren diesen Beschluss wieder ein, wenn man
Berufung einlegt - ist hier vermutlich nicht gemacht worden...:
Die "EINFACHEN" Tätigkeiten bei der VCS entsprechen nicht einem amtsangemessenen Arbeitsplatz...das wurde schon hunderte Male entschieden.
Aber die Telekom lernt auch und passt sich den Gegebenheiten an - wichtig für eine Klage ist immer:
- eine Rechtschutzversicherung
- einen (kompetenten) RA mit Verwaltungsrecht und Erfahung im Beamtenrecht bei der Telekom
das ist eins von wenigen Urteilen, in denen ein VG so entschieden hat - die meisten OVG´s kassieren diesen Beschluss wieder ein, wenn man
Berufung einlegt - ist hier vermutlich nicht gemacht worden...:
Die "EINFACHEN" Tätigkeiten bei der VCS entsprechen nicht einem amtsangemessenen Arbeitsplatz...das wurde schon hunderte Male entschieden.
Aber die Telekom lernt auch und passt sich den Gegebenheiten an - wichtig für eine Klage ist immer:
- eine Rechtschutzversicherung
- einen (kompetenten) RA mit Verwaltungsrecht und Erfahung im Beamtenrecht bei der Telekom