KV-Zuschuss während Elternzeit in Bayern

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Leoline4
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KV-Zuschuss während Elternzeit in Bayern

Beitrag von Leoline4 »

Gemäß Urlaubsverordnung Bayern: § 15 Krankheitsfürsorge während der Elternzeit
steht mir während der Elternzeit ein Zuschuss zur Krankenversicherung zu. Nachdem ich nach A 8 besoldet werde, sogar die tatsächliche Höhe meines privaten Krankenversicherungsbeitrages. Ich bin alleinerziehend und mein Neugeborenes ist logischerweise bei mir mitversichert. Wie sieht es mit dessen Beitrag aus? Kann ich den zusätzlich auch erstattet bekommen?
Steinbock
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Re: KV-Zuschuss während Elternzeit in Bayern

Beitrag von Steinbock »

Hallo Leoline,

ich habe den Eindruck, dass Du etwas verwechselst.

Während der Elternzeit hast Du einen Anspruch auf Beihilfe (max. 1 Kind 50 % - bei 2 Kinder und mehr 70 %).
Einen Zuschuss zum Beitrag gibt es bei Beamten nicht.
Also musst Du dich für den Rest privat versichern.

Für das Kind bekommst Du 80 % Beihilfe und somit ist hier eine PKV mit 20 % erforderlich.

Gruß vom Steinbock
Leoline4
Beiträge: 2
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Re: KV-Zuschuss während Elternzeit in Bayern

Beitrag von Leoline4 »

Hallo Steinbock,
danke für die Antwort. Ich habe mal die entsprechende Vorschrift angehängt. Meine KV-Beiträge bekomme ich in voller Höhe bezuschusst. Wollte jetzt nur wissen, ob ich die für meinen Nachwuchs auch geltend machen kann.

Übersicht der Urlaubsverordnung im Freistaat Bayern

§ 15 Krankheitsfürsorge während der Elternzeit

(2) 1 Den Beamten werden für die Dauer der Elternzeit die Beiträge für ihre Kranken- und Pflegeversicherung bis zu monatlich 30,- Euro erstattet, wenn ihre Dienst- oder Anwärterbezüge (ohne die mit Rücksicht auf den Familienstand gewährten Zuschläge und ohne Aufwandsentschädigung) vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschritten haben oder hätten. 2 Bei Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 11 erhöht sich der Betrag nach Satz 1 auf 80 Euro. 3 Die verbleibenden Beiträge einer beihilfekonformen Kranken- und Pflegeversicherung, einschließlich etwaiger darin enthaltener Altersrückstellungen, werden Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 8 auf Antrag erstattet, wenn keine oder eine höchstens im Umfang bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligte Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird.

Grüße, Leoline
Steinbock
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Re: KV-Zuschuss während Elternzeit in Bayern

Beitrag von Steinbock »

Hallo Leoline,

bitte um Nachsicht - dass es in Bayern eine Urlaubsverordnung gibt, wo solche Zuschüsse geregelt sind - war mir nicht bekannt.
Na dann habe ich zumindest etwas dazu gelernt.

Deine Frage zum Nachwuchs kann ich nicht beantworten.
Allerdings gehe ich davon aus, dass dies bei einem Anruf bei der Beihilfestelle bestimmt geklärt werden kann.

Gruß vom Steinbock.
Gerda Schwäbel
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Re: KV-Zuschuss während Elternzeit in Bayern

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Solche Regelungen gibt es nicht nur in Bayern, sondern auch beim Bund und - vermutlich - in allen anderen Bundesländern. Die Beihilfestelle wird dazu aber wohl keine Aussage machen können, weil diese regelmäßigen monatlichen Zahlungen im Rahmen des Besoldungsabrechnungsprogramms umgesetzt werden.
"Ihre Beiträge" bedeutet "auch die Beiträge für das Kind, sofern das Kind im Familienzuschlag berücksichtigt wird". Das hat jedenfalls das BMI zur Vorgängerregelung im Jahr 1999 klargestellt. Ich glaube nicht, dass das heute anders gesehen wird. Mit dem Anruf bei der Bezügestelle sollten aber Zweifel ausgeräumt werden können.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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