"Über"versicherung durch falschen Beihilfebescheid

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T802003
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"Über"versicherung durch falschen Beihilfebescheid

Beitrag von T802003 »

Ich habe eine Kostenzusage für eine bevorstehende OP über 70% von meiner Beihilfestelle erhalten, obwohl mir nach meinem Status(seit Jahren) nur 50% zustehen. Bei der Privaten bin ich zu 50% versichert.

Was passiert, wenn ich die Rechnung nach der OP einreiche ? Ich werde doch wohl keine 120% der rechnung erstattet bekommen, da der Bescheid offensichtlich fehlerhaft ist und es ein "Über"versicherungsverbot gibt. Mehr als 100% darf es nicht geben.

1. Muss i c h jetzt gegenüber der Beihifestelle irgendetwas tun oder korrigiert die Beihilfe den Prozentsatz bei der Erstattung einfach automatisch auf 50% ?

2. Nur zur Info: Hätte ich ggf. einen Rechtsanspruch auf 70%, wie es der Beihilfebescheid besagt ?

P.S. Der Beihilfebescheid hat keine Rechtsbehelfsbelehrung
Gerda Schwäbel
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Re: "Über"versicherung durch falschen Beihilfebescheid

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Meine Empfehlung:

- Anruf bei der Beihilfestelle
- Hinweis auf den Tippfehler
- Bitte um Übersendung einer korrigierten Kostenzusage

Damit ist die Geschichte aus der Welt! Hinsichtlich der zusätzlichen 20 % besteht kein Vertrauensschutz (Ihnen ist ja der Fehler auch tatsächlich aufgefallen), damit ist die Beihilfestelle insoweit nicht an die Zusage gebunden sondern kann im Festsetzungsverfahren anders entscheiden.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Blue Ice Ultra
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Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Re: "Über"versicherung durch falschen Beihilfebescheid

Beitrag von Blue Ice Ultra »

T802003 hat geschrieben:
P.S. Der Beihilfebescheid hat keine Rechtsbehelfsbelehrung
Das ist kein Bescheid (Verwaltungsakt) sondern"lediglich" eine schriftliche Zusicherung.
Steinbock
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Re: "Über"versicherung durch falschen Beihilfebescheid

Beitrag von Steinbock »

Hallo T802003,

könnte es vielleicht sein, dass Du 2 Kinder hast und dir tatsächlich 70 % Beihilfe zustehen ?

Gruß vom Steinbock!
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