Welche Möglichkeiten bleiben nach der Ausbildung?

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schäferhund
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Registriert: 28. Sep 2010, 12:54
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Re: Welche Möglichkeiten bleiben nach der Ausbildung?

Beitrag von schäferhund »

Hallo JaPi,

zunächst willkommen hier im Forum :D .

Japi, als Beamte haben wir alle dafür unterschrieben, dass wir uneingeschränkt im ganzen Bundesland (als Landesbeamte) versetzungsbereit sind. Wahrscheinlich war dies bei Dir ebenso der Fall. Ein Kollege von mir wurde innerhalb Bayerns, das bekanntlich das flächenmäßig größte Bundesland ist, knapp 400 km vom Heimatort wegversetzt. Der Kollege war im mittleren Dienst und landete im sündhaft teuren München. Mein Schwager wurde als Bundesbeamter sogar vom Bodensee an die dänische Grenze versetzt was so knapp 1000 Km sein dürfte. Man muss auch den Dienstherrn in seiner Personalplanung verstehen - er hat sich auf Deine Versetzungsbereitschaft verlassen. Was die Rückzahlung der Anwärterbezüge anbetrifft, so wäre dies dann eine Verhandlungssache zwischen den beteiligten Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg. Hier müssen sich dann die Ministerien absprechen. Vielleicht gibt es in Bayern einen Kollegen, der nach Ba.-Wü. möchte.
Ich vermute, Du hast zumindest gegenwärtig "schlechte Karten gezogen". Wäre Dein Verlobter nicht versetzungbereit ?
Beende zuerst in Ruhe Deine Ausbildung und versuche danach mit Versetzungsgesuchen in Richtung Heimat zu kommen. Hier im Forum bieten Kolleginnen und Kollegen hier und da Tauschmöglichkeiten auch über Ländergrenzen hinweg an. Öfters mal reinschauen.

Für Deine Ausbildung und Deine spätere Versetzung wünsche ich Dir jedenfalls viel Glück :wink:

Gruß vom
Schäferhund
Blue Ice Ultra
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Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Re: Welche Möglichkeiten bleiben nach der Ausbildung?

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Gar nicht! Mir ist ein Fall aus dem Bereich BA bekannt, bei dem jemand trotz finanzieller Verpflichtungen für ein vor kurzer Zeit erworbenes Haus und Kindern im schulpflichtigen Alter innerhalb von wenigen Wochen (weniger als einem Monat) von Dresden nach Elmshorn versetzt worden ist. Und das trotz Gerichtsverfahren ( die einstweilige Anordnung vom ArbG wurde vom LAG gleich wieder kassiert).
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