Im April 2006 wurde ich im auf eigenen Wunsch von einer Stadtverwaltung zur anderen innerhalb NRW versetzt,
vorher war ich Vollzeitbeschäftigt, dann in Erziehungsurlaub.
Diesen beendete ich natürlich mit der Versetzung zu der anderen Stadtverwaltung. Hier wurde mir Teilzeit bewilligt (§85a LBG), eine Befristung war nicht erwähnt.
Im Laufe der nächsten 6 Jahre wechselte ich auf meinen Antrag hin zwischen 20,5, 15 und 18 Stunden in der Teilzeit.
Die letzte Befristung von 20,5 auf 18 Stunden endete am 31.12.10.
Ich habe keinen neuen Antrag auf Teilzeit gestellt und wurde ab dem 1.1.11 mit 20,5 Stunden beschäftigt.
Hätten es hier nicht 41 Stunden sein müssen? Die unbefristete Teilzeit wird doch nur max. 5 Jahre gewährt. Die waren im April 2011 rum.
Wer kann helfen?
Danke!
Maximale Teilzeitdauer Wechsel Vollzeit
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Re: Maximale Teilzeitdauer Wechsel Vollzeit
Zunächst einmal den § 85 a LBG NRW gibt es seit 2009 nicht mehr, nach der Neufassung des LBG ist das jetzt der § 66. Und richtig Du hättest ab 01.11.2011 in Vollzeit beschäftigt werden müssen. Teilzeitbeschäftigung ist in jeglicher Form bei Beamten immer von einem Antrag des Beamten abhängig. Und nein, es gibt keine unbefristete Teilzeitbeschäftigung die maximal 5 Jahre gewährt wird. Es gibt eine Teilzeitbeschäftigung nach § 63 LBG die an keine Voraussetzung gekoppelt und die immer für eine bestimmte Dauer zu beantragen ist. Eine Höchstdauer kennen aber weder das LBG noch die Verwaltungsvorschriften für die Teilzeitbeschäftigung nach § 63 LBG.