Auszahlung der Rentenversicherung (diverse Besonderheiten)

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SAP
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Auszahlung der Rentenversicherung (diverse Besonderheiten)

Beitrag von SAP »

Hi Leute,

ich habe mal diese Forum durchwühlt und (leider) keinen gleichgearteten Fall gefunden, obgleich das Thema ja nicht so neu ist.

Ich bin während meiner Schulzeit vom 01.06.1988-30.12.1988 befristet im öffentlichen Dienst mit 15 Stunden gewesen. Danach (01.01.1989) festangestellt mit 15 Stunden. Mitte des Jahres 1989 dann mit 20 Stunden. Dann ereilte mich das Schicksal vieler Männer am 01.07.1990, der Bund. Bis dato habe ich ja Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt (pflichtversichert). Nun kamen 12 Monate, wo ich nix gezahlt habe (wovon auch ^^). Nach dem Bund habe ich es etwas schleifen lassen und habe mit 38,5 Stunden gearbeitet und wurde dann zum 01.09.1993 Bundesbeamter (1996 dann Beamter auf Lebenszeit).

Nun die konkrete Frage : Ich war ja rein rechnerisch 63 Monate rentenversichert. Nun wollte ich mir das auszahlen lassen, es geistern aber in diversen Texten der Rentenversicherung immer dises "59" Monate herum.

Punkt 1 : Zählt Teilzeit in gleichem Umfang wie Vollzeit ?
Punkt 2 : Ist meine "Beitragsfreie Zeit" der Bundeswehr genauso zu berwerten als wenn ich selbst eingezahlt hätte (also im Bezug auf diese 59 Monate) ?

MfG

Stephan
Gerda Schwäbel
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Re: Auszahlung der Rentenversicherung (diverse Besonderheite

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Wer die allgemeine Wartezeit erfüllt hat (wer also bereits einen Rentenanspruch erworben hat), kann sich die gezahlten Beiträge nicht erstatten lassen (§ 210 SGB VI). Und den Anspruch erworben hat man dann, wenn mehr 59 Monate anzurechnen sind. Für die "mehr als 59" spielt es keine Rolle, ob ein Monat in Vollbeschäftigung oder Teilzeitbeschäftigung zurückgelegt ist oder überhaupt mit eigenen Beitragszahlungen belegt ist.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Anstaltszauber
Beiträge: 116
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Re: Auszahlung der Rentenversicherung (diverse Besonderheite

Beitrag von Anstaltszauber »

SAP hat geschrieben:Ich bin während meiner Schulzeit vom 01.06.1988-30.12.1988 befristet im öffentlichen Dienst mit 15 Stunden gewesen. Danach (01.01.1989) festangestellt mit 15 Stunden. Mitte des Jahres 1989 dann mit 20 Stunden. Dann ereilte mich das Schicksal vieler Männer am 01.07.1990, der Bund. Bis dato habe ich ja Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt (pflichtversichert). Nun kamen 12 Monate, wo ich nix gezahlt habe (wovon auch ^^). Nach dem Bund habe ich es etwas schleifen lassen und habe mit 38,5 Stunden gearbeitet und wurde dann zum 01.09.1993 Bundesbeamter (1996 dann Beamter auf Lebenszeit).

Nun die konkrete Frage : Ich war ja rein rechnerisch 63 Monate rentenversichert. Nun wollte ich mir das auszahlen lassen, es geistern aber in diversen Texten der Rentenversicherung immer dises "59" Monate herum.

Punkt 1 : Zählt Teilzeit in gleichem Umfang wie Vollzeit ?
Punkt 2 : Ist meine "Beitragsfreie Zeit" der Bundeswehr genauso zu berwerten als wenn ich selbst eingezahlt hätte (also im Bezug auf diese 59 Monate) ?
Hallo,

Teilzeit zählt wie Vollzeit, es kommt auf die belegten Kalendermonate an. Wenn Du mehr als 59 Kalendermonate mit Beiträgen hast, gibt es mit 67 eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Du hast
01.06.1988-30.12.1988 7 Kalendermonate, wobei hier fraglich sein könnte, ob nicht eine geringfügige Tätigkeit vorlag.
01.01.1989-30.06.1990 18 Kalendermonate, wobei hier fraglich sein könnte, ob nicht eine geringfügige Tätigkeit vorlag.
01.07.1990-30.06.1991 12 Kalendermonate, Bundeswehrzeit ist Beitragszeit (Zahlung durch den Bund). Waren das damals wirklich nur 12 Monate Wehrdienst?
01.07.1991-31.08.1993 26 Kalendermonate
Summe 63 Kalendermonate, also nichts mit Erstattung.

Grüsse aus der Anstalt
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